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Fütterung und Gentechnik
Obwohl in Deutschland der Anbau von Futterpflanzen mit gentechnischer Veränderung (Gentechn. veränderte Organismen – GVO) verboten ist, werden über die Verwendung von Importfuttermitteln sowie mit Gentechnik hergestellten Futterzusätzen in fast allen Betrieben Futterrationen mit GVO-Anteilen eingesetzt. Vorliegender Beitrag stellt zunächst Fakten zum derzeitigen Umfang des Einsatzes von GVO in der Fütterung dar. Weiterhin werden die Folgen einer „Fütterung ohne Gentechnik“ für die Landwirte sowie die Akzeptanz der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ im Lebensmittelsektor dargestellt. (6 Seiten)
LfL-Information Fütterung und Gentechnik
Oktober 2009
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierernährung und Futterwirtschaft
Tel.: 089/99141-401 • Fax: 089/99141-412
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