Wildtiermanagement
Verfahren bei einem vermuteten Nutztierriss

Herdenschutzmaßnahmen verringern zwar die Gefahr von Schäden durch Wolf, Bär oder Luchs, einen hundertprozentigen Schutz gibt es jedoch nicht. Hier wird daher der in Bayern gültige Ablauf von der Meldung eines möglichen Risses durch Großbeutegreifer bis zum Endgutachten über den Verursacher des Risses vorgestellt.

Meldung eines möglichen Nutztierrisses

Im Schadensfall bei toten und verletzten Nutztieren, die durch einen großen Beutegreifer entstanden sein könnten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sichern Sie die übrigen Weidetiere und versorgen Sie verletzte Tiere.
  • Belassen Sie den Kadaver am Fundort und dokumentieren Sie mit Fotos. Schützen Sie den Kadaver und Fährtenabdrücke vor Witterung (Eimer, Planen) und anderen Tieren (Hund, Fuchs).
  • Melden Sie Schäden an Nutztieren bitte umgehend telefonisch an das LfU, außerhalb der unten angegebenen Zeiten an die örtliche Polizeidienststelle. Je mehr Zeit zwischen dem Tod des Tieres und der Untersuchung vergeht, desto schwieriger wird die Bestimmung der Todesursache.

Bildmaterial senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:
Experten des LfU-Wildtiermanagements sind unter folgender Rufnummer erreichbar:
täglich (auch am Wochenende) 10 bis 16 Uhr
Tel.: 09281 1800-4640
E-Mail: fachstelle-gb@lfu.bayern.de
Internet: Meldung von Hinweisen auf Wolf, Luchs oder Bär – LfU Externer Link

Ablauf der Dokumentation bei Hinweis auf große Beutegreifer

  1. Das LfU nimmt Kontakt mit dem Melder auf, klärt die Situation vor Ort und fordert digitales Bildmaterial an.
  2. Das LfU informiert das Netzwerk Große Beutegreifer (NGB).
  3. Ein Mitglied des NGB führt die Erstdokumentation durch: Spurensicherung vor Ort, gründliche Inaugenscheinnahme der Spur/der Losung/des Tierkörpers von außen, ggf. Probennahme für etwaige genetische Untersuchungen.
  4. Bei toten Wildtieren
    1. Das Mitglied des NGB kann die Abhäutung des toten Wildtieres in Absprache mit dem Revierpächter durchführen (Zweitdokumentation).
  5. Bei toten Nutztieren
    1. Der Nutztierhalter meldet den Kadaver in Absprache mit dem LfU bei der Tierkörperbeseitigungsanlage zur Abholung mit Vermerk auf amtliche Sektion an.
    2. Das LfU setzt sich mit dem Veterinäramt oder Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Verbindung und veranlasst die Zweitdokumentation.
    3. Das LfU veranlasst eine Untersuchung genetischer Proben, wenn eine „Beteiligung großer Beutegreifer“ durch die Zweitdokumentation nicht ausgeschlossen wird.
  6. Das LfU erstellt eine abschließende Bewertung:
    Die Nutztierhalter erhalten Entschädigung aus dem Ausgleichsfond, wenn die Tötung eines Nutztieres durch einen großen Beutegreifer nachgewiesen wird oder Erst- und Zweitdokumentation deutliche Hinweise darauf geben.

Ansprechpartnerin
Giulia Kriegel
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7121
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de

Eine Frau sitzt auf der Weide neben einer Schafherde.

Giulia Kriegel

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