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Welche Rolle spielt die Haltungsform für mögliche Übergriffe durch Luchs, Wolf oder Bär?

Nutztiere – Ein Bestandteil des Nahrungsspektrums von Wolf, Luchs und Bär

Nutztiere bilden zwar weder für Luchs, noch Wolf oder Bär einen wesentlichen Teil der Nahrung, sie sind jedoch trotzdem durch Übergriffe gefährdet. Hierbei verursacht der Wolf die größten und der Luchs die geringsten ökonomischen Schäden. Von den Übergriffen sind hauptsächlich Schafe betroffen. Gelegentlich werden jedoch auch Ziegen und Gehegewild (vor allem Muffelwild), selten Fohlen und Kälber gerissen. Bären richten Schäden nicht nur an den zuvor genannten Nutztieren, sondern auch in landwirtschaftlichen Kulturen und an Bienenvölkern an – wobei sie bei letztgenannten anscheinend weniger am Honig, sondern mehr an den eiweißreichen Puppen interessiert sind.

Angepasste Haltungsform als bester Schutz

Schäden sind in Ländern mit althergebrachten Großbeutegreifervorkommen meist vernachlässigbar. In Regionen wie Bayern, wo Luchs, Wolf und Bär jedoch längere Zeit abwesend waren, hat sich im 20. Jahrhundert die Praxis durchgesetzt, Kleinvieh unbehütet weiden zu lassen oder es nur durch einen einfachen Zaun zusammenzuhalten. Kehren Großbeutegreifer in diese Regionen zurück, verursachen sie unter Umständen große Verluste unter den Nutztieren. Als Beispiel soll auf Norwegen verwiesen sein, welches europaweit die größten Schäden durch Großbeutegreifer aufweist. Während des Sommers weiden die Schafe in Norwegen unbewacht in kleinen Gruppen in den Bergwäldern. Die Verluste durch Luchse (Populationsgröße: 500 Tiere) betrugen zwischen 1992 und 1995 etwa 4.700 Schafe, während im benachbarten Schweden bei einer Populationsgröße von 1.000 Luchsen, aber einer angepassten Haltungsform in Form eines verstärkten Einsatzes von Elektrozäunen und einer Koppelung in Siedlungsnähe, nur 48 Schafe gerissen wurden. Vergleichbare Zahlen existieren für die Verluste durch Bären und Wölfe (vgl. Tabelle).
Diese Studie und die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern stützen die Vermutung, dass das Ausmaß der auftretenden Nutztierschäden nicht nur von der Anzahl der vorhandenen Großbeutegreifer und der Anzahl der vorhandenen Nutztiere im Gebiet abhängen, sondern auch von der Art der Haltung.


Tabelle: Überblick über die durch Großbeutegreifer verursachten Schafrisse in Norwegen und Schweden.
Luchs Luchs Bär Bär Wolf Wolf
Land
(Bezugsperiode)
Größe der Population  Anzahl Schafrisse  Größe der Population  Anzahl Schafrisse  Größe der Population  Anzahl Schafrisse 
Norwegen
(1992 – 1995)
500  4.731  ~25  2.055  207 
Schweden
(1993 – 1995)
1.000  48  1.000  62  40  36 

Eigene Haltungsform überprüfen

Der erste Schritt für einen besseren Schutz der eigenen Tiere ist es daher, herauszufinden was an der selbst praktizierten Haltungsform einen Übergriff für Luchs, Wolf und Bär erleichtert und welche Faktoren einen Übergriff erschweren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei auf die Lage der Weidefläche, die Art der Einzäunung und die Häufigkeit der Beaufsichtigung gelegt werden. Mehrere Artikel über Schutzmaßnahmen greifen diese Aspekte noch einmal detailliert auf und nennen Möglichkeiten der Verbesserung.

Bedingungen die einen Übergriff durch Luchs, Wolf oder Bär begünstigen:

Nutztiere auf ungenügend gesicherten Flächen in direkter Waldnähe sind besonders gefährdet bezüglich Übergriffen.
  • Lage der Weidefläche (relevant vor allem hinsichtlich Luchs, weniger für Wolf und Bär)
    • Waldnähe
    • Siedlungsferne
  • Art der Einzäunung
    • nicht vollständig geschlossen (z.B. durch das Nutzen von Bachläufen als "Zaun")
    • nur zeitweise Elektrifizierung
    • zu schwache Elektrifizierung (empfohlen: Impulsenergie von 5 J, Spannung von 4.000 V)
    • ungenügende/ keine Erdung
    • Einsprungmöglichkeiten (z.B. Nähe von Bäumen, Hanglagen)
    • Untergrab- bzw. Unterschlupfmöglichkeiten (z.B. unterste Litze nicht stromführend)
    • Durchschlupfmöglichkeiten (z.B. zu großer Litzenabstand)
    • bei Wildgehegen: Holzpfosten (Einklettermöglichkeit für Luchs)
  • Kontrolle
    • zu selten (z.B. nur einmal pro Woche)
    • ungenügende Zaunkontrolle (z.B. keine Spannungsmessung am Zaun)
    • unzureichende Tierkontrolle (z.B. Übersehen von verletzten Tieren, keine fachgerechte Entsorgung toter Tiere bzw. Nachgeburten)

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Dezember 2009
Kerstin Tautenhahn
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199