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Staatliche Finanzierung von Schutzmaßnahmen

Die Anwendung von Schutzmaßnahmen kann für den einzelnen Nutztierhalter zum Teil eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. In Bundesländern wie Sachsen und Brandenburg, in denen sich die Wölfe bereits seit mehreren Jahren etabliert haben, wurden daher spezielle Richtlinien zur finanziellen Förderung von Schutzmaßnahmen beschlossen. In Bayern wird die weitere Entwicklung der Einwanderung der großen Beutegreifer von den zuständigen Ministerien (Bayerische Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) sowie für Umwelt und Gesundheit (StMUG)) aufmerksam verfolgt. Sollte sich hierbei zukünftig Handlungsbedarf ergeben, werden die einschlägigen Richtlinien entsprechend angepasst.

Das StMELF weist außerdem darauf hin, dass bereits jetzt diverse Weideeinrichtungen durch das Kulturlandschaftsprogramm KULAP – Teil B, Weide, Alm- und Alpwirtschaft – förderfähig sind. Die Förderung, die bis zu 50 % der Kosten (ohne MwSt.) abdeckt, ist zwar auf die Berg- und Kerngebiete Bayerns beschränkt, das Fördergebiet deckt sich jedoch weitgehend mit dem bisherigen Auftreten des Luchses und umfasst teilweise auch die prognostizierten Regionen für eine mögliche Einwanderung des Wolfes.

Im Rahmen dieses Programms existiert des Weiteren die sogenannte Behirtungsprämie, mit der bereits jetzt Alppersonal auf anerkannten Almen/Alpen in Bayern finanziell bezuschusst werden kann. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Für eine spezifische Beratung hinsichtlich der Almhaltung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Miesbach.




Neuerungen im Bereich der staatlichen Finanzierung werden zeitnah an dieser Stelle bekannt gegeben.

Weiterführende Informationen & Beratung



Dezember 2009
Kerstin Tautenhahn
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199