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Hinweise zur guten fachlichen Praxis der Gehegewildhaltung in gefährdeten Regionen

Schutzmaßnahmen für Gehegewildhalter

Jeder Gehegewildhalter ist daran interessiert, seine Tiere vor dem Eindringen von Hund, Fuchs, Wolf oder auch Luchs oder Bär zu sichern. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass jede Tierart ihre "eigenen Wege" in ein Gehege findet.
Während Braunbären nichtelektrifizierte Zäune durch ihre Kraft zerstören und so eindringen, nutzen Wölfe und Hunde häufig bereits vorgegrabene Fuchslöcher oder überspringen niedrigere Zäune. Dies trifft auch auf den Luchs zu, der zusätzlich jedoch auch noch ein hervorragender Kletterer ist (ein 2,5 m hoher Maschendrahtzaun stellt kein Hindernis dar).

Es wird rasch deutlich, dass eine hundertprozentige Sicherheit mit vertretbarem Aufwand nicht gewährleistet werden kann. Es gibt jedoch einige Maßnahmen, welche die Gefahr eines Eindringens von Großbeutegreifern minimieren können. Diese werden nachstehend sowie in weiteren Artikeln vorgestellt. Es wird empfohlen alle baulichen Anpassungen mit dem zuständigen Landratsamt abzustimmen und an gleicher Stelle auch anzuzeigen.

1. Regelmäßige Kontrollen

Sowohl der Zaun als auch das Gelände sind durch den Gehegebesitzer regelmäßig zu kontrollieren. Wichtig ist hierbei mit "offenem Auge" zu besichtigen, das heißt ganz bewusst nach möglichen Einschlupflöchern oder Einsprungmöglichkeiten Ausschau zu halten. Auch ein unruhiges Verhalten der eigenen Tiere kann auf die Anwesenheit anderer Wildtiere hindeuten.

2. Flussläufe auszäunen

Sperre im Bachlauf.

Flussläufe mögen eine Barriere für Gehegewild darstellen – nicht jedoch für Luchs, Wolf und Bär. Sie sind daher IMMER auszuzäunen! Verläuft ein Fluss durch das Gehege hindurch, so kann z.B. durch eine spezielle Lattenkonstruktion (siehe Foto rechts) ein Eindringen verhindert werden.

3. Stabile Bauweise

Je stabiler die Einzäunung ist, desto seltener treten Beschädigungen (z.B. gerissene Drähte) auf, die verschiedenen Wildtieren das Eindringen in das Gehege erleichtern könnten.

4. Unterschlupfmöglichkeiten ausschließen (dichter Bodenabschluss)

Der Bereich zwischen Boden und Zaun stellt oftmals die Schwachstelle in der Umzäunung dar. Vor allem bei einem weichen Untergrund können sich Füchse oder Hunde leicht unter dem Zaun durchgraben und so in das Gehege gelangen. Dies kann durch verschiedene (zum Teil jedoch sehr arbeitsaufwendige) Methoden verhindert werden (s. Artikel „Verbesserter Schutz durch eine angepasste Gehegeeinzäunung“).

5. Einsprungmöglichkeiten verhindern

Vor allem der Luchs nutzt alle verfügbaren Kletterhilfen um in ein Gehege einzudringen. Daher sollten Gerätehütten oder Futtereinrichtungen möglichst freistehend im Gehege errichten werden und neue Bäume wenn möglich nicht in den unmittelbaren Zaunbereich gepflanzt werden. Wird eine Umzäunung neu errichtet, sollte zu bereits vorhandenen Bäumen einige Meter Abstand gehalten werden.
Hinweis: Diese baulichen Anpassungen können unter Umständen zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung als „freilebendes Wild“ führen. Daher sollte im Vorfeld eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde erfolgen.

6. Metall- an Stelle von Holzpfosten bevorzugen

Luchse können an Holzpfosten hochklettern und so in das Gehege eindringen. Dies wurde an Metallpfosten bislang noch nicht beobachtet. Ihr Einsatz ist vor allem bei einem Neubau zu bedenken. Dabei sollten jedoch mögliche negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild berücksichtigt werden.




Negativbeispiele: Zäune, die keinen Schutz gegen Luchs, Wolf und Bär darstellen


Einschlupfloch eines Luchses.
Einschlupfloch eines Luchses.
Flussläufe stellen keine Barriere für wildernde Hunde, Wölfe und Luchse dar.
Flussläufe stellen keine Barriere für wildernde Hunde, Wölfe und Luchse dar.
Bauzäune stellen keine ordnungsgemäße Einzäunung dar.
Bauzäune stellen keine ordnungsgemäße Einzäunung dar.
Ein stabiler und hoher Gehegezaun, der jedoch auf Grund der Holzpfosten und umstehenden Bäume sowie der fehlenden Elektrifizierung keinen wirksamen Schutz gegen Luchse bietet.
Ein stabiler und hoher Gehegezaun, der jedoch auf Grund der Holzpfosten und umstehenden Bäume sowie der fehlenden Elektrifizierung keinen wirksamen Schutz gegen Luchse bietet.

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Dezember 2009
Kerstin Tautenhahn
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199