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Schutztiere für die Gehegewildhaltung
Bislang existieren noch keine Erfahrungen mit Herdenschutzhunden in Wildgehegen. In Bayern sind zwei Gehege bekannt, in denen Esel erfolgreich zum Schutz gegen Luchse eingesetzt werden. Generell eignen sich sowohl Lamas als auch Esel als Schutztiere für Gehegewild. Es sollte jedoch bedacht werden, dass es keine Garantie für die permanente Aufmerksamkeit der Herdenschutztiere gibt. Sie können daher vor allem in größeren Gehegen nicht mit der Sicherheit einer Elektrifizierung konkurrieren. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Herdenschutztiere ist dem entsprechenden Abschnitt im Kapitel Schafe und Ziegen zu entnehmen.
An dieser Stelle sei lediglich auf zwei Einschränkungen für ihren Einsatz in Gehegen hingewiesen:
Esel
Die Richtlinien für Wildgehege in Bayern erlauben die Vergesellschaftung mit Equiden nur außerhalb der Brunft- und Setzzeit. Während dieser Zeit muss somit eine anderweitige Unterbringung bzw. Abtrennung des Esels möglich sein.
Lamas
Der Besatz mit Neuweltkameliden ist in Bayern nach den aktuellen Richtlinien für Wildgehege zwar nicht ausdrücklich verboten, sollte aber bei Interesse mit dem zuständigen Landratsamt abgeklärt werden, weil diese bisher bei den zur permanenten Vergesellschaftung zulässigen Arten nicht erwähnt sind.
Dezember 2009
Kerstin Tautenhahn
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199
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