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Landesanstalt für LandwirtschaftTierzucht → Herdenschutz
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Gute fachliche Praxis bei vermuteter oder tatsächlicher Anwesenheit von großen Beutegreifern

Allgemeine Hinweise zur Haltung und Kontrolle von Tier und Zäunung

Die Wahrscheinlichkeit eines Übergriffes durch einen Großbeutegreifer kann durch die Anwendung von speziellen Schutzmaßnahmen deutlich verringert werden. Neben deren Anwendung, kann der Nutztierhalter den Schutz seiner Herde vor allem dadurch gewährleisten, dass er die bestehende Sorgfaltspflicht in gefährdeten Gebieten besonders ernst nimmt.
Nachts sollte die Herde – vor allem während der Geburtsphase – sicher eingepfercht bzw. eingekoppelt, bei Stallnähe eingestallt werden. Tiere und Einzäunung sind konsequent zu kontrollieren, wobei besonders auf folgende Punkte zu achten ist:

Tiere:

Die Spannung eines Elektrozaunes muss regelmäßig geprüft werden.
  • Fehlen Tiere?
  • Ist die Herde unruhig?
  • Gab es Lammungen?
  • Sind Tiere sichtbar erkrankt?
  • Sind Tiere verendet?

Zäune:

  • Ist das Weidetor in Ordnung?
  • Gibt es Löcher im Zaun?
  • Ist der Zaun straff gespannt?
  • Stecken die Pfähle fest in der Erde?
  • Ist die Spannung ausreichend?


Grundregeln für die Zäunung bei Anwesenheit von großen Beutegreifern

Die Einzäunung einer Koppel kann nur dann Schutz vor Großbeutegreifern bieten, wenn sie sowohl eine mechanische (z.B. keine Einschlupfmöglichkeiten) als auch eine optische (z.B. deutlich erkennbar) und psychische (z.B. ausreichend elektrifiziert) Barriere darstellt. Die Anschaffung eines komplett neuen Zaunsystems wird hierfür in den wenigsten Fällen nötig sein. Vielmehr kann die Schutzwirkung des bereits bestehenden Zaunes deutlich verbessert werden, wenn einige Hinweise zum Aufbau des Zaunes sowie der Lage der Koppel beachtet werden:

1. Lage Nachtpferch bzw. Koppel

  • allseitige Einzäunung (Wasserläufe stellen keine Barriere da, daher immer zäunen!)
  • möglichst große Distanz zu Wald
  • Einsprungmöglichkeiten (z.B. Bäume, höheres Gelände) entdecken und meiden

2. Zaunbauweise

  • Bodenabstand der untersten Litze maximal 20 cm
  • unterste und oberste Litze, wenn möglich optisch auffällig (breite Litzen verwenden)
  • Abstand zwischen Litzen maximal 25 cm
  • Litzen straff spannen
  • Höhe des Zaunes an Gefälle des Geländes anpassen
    (z.T. Erhöhung des Zaunes um ca. 50 cm notwendig)
  • Geländeunebenheiten richtig zäunen
  • konsequente (in der Regel tägliche) Kontrolle


Negativbeispiele: Zäune, die keinen Schutz gegen Großbeutegreifer bieten:


Die unterste Litze ist nah genug am Boden angebracht, jedoch ist der Abstand zur obersten Litze zu groß.
Die unterste Litze ist nah genug am Boden angebracht, jedoch ist der Abstand zur obersten Litze zu groß.
Teil- bzw. nichtelektrifizierter Zaun mit Einschlupfmöglichkeiten.
Teil- bzw. nichtelektrifizierter Zaun mit Einschlupfmöglichkeiten.
Durch die Böschung links ist der Einsprung erleichtert.
Durch die Böschung links ist der Einsprung erleichtert.
 

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Dezember 2009
Kerstin Tautenhahn
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199