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Behirtung von Schaf- und Ziegenherden
Die Bewachung einer Herde durch den Schäfer oder Hirten stellt in Zusammenarbeit mit Hüte- und Herdenschutzhunden sowie einer nächtlichen Einzäunung (Nachtpferch) den besten Schutz dar. Eine Behirtung ist jedoch nicht nur bei Anwesenheit von Luchs, Wolf und Bär von Vorteil. So ermöglicht sie eine nachhaltige Weidebewirtschaftung, die Überwachung der Ablammung und Tiergesundheit, aber auch eine Abwehr von Störungen – sei es durch Füchse, wildernde Hunde oder Menschen.
Der Einsatz eines Hirten ist kosten- und arbeitsintensiv und erst aber einer Herdengröße von rund 500 Schafen wirtschaftlich. Auf Grund der mehrheitlich kleinen Herdengrößen ist eine Behirtung in Bayern daher für die meisten Tierhalter kaum umsetzbar. Eine Lösung kann im Zusammenlegen mehrerer Herden liegen. Dabei müssen jedoch die Vorteile einer Behirtung mit den Problemen einer Herdenzusammenlegung (Krankheitsübertragung, unterschiedliche Haltungsweisen, Mangel an zusammenhängenden Flächen) offen diskutiert werden.
Für gealpte Tiere wird eine Behirtung besonders empfohlen. Landwirte, die einen Hirten auf einer anerkannten Alm einsetzen möchten, können eine staatliche Förderung über die "Behirtungsprämie" beantragen (KULAP-Teil A, pro Hirte jährlich max. 2.750,00 €, Stand: Frühjahr 2009). Neben der hohen finanziellen Belastung stehen einer Behirtung außerdem oftmals ein Mangel an Unterkünften sowie an gut ausgebildeten Hirten an sich im Wege. Da es in Bayern derzeit keine Hirtenausbildung gibt, welche die Aspekte der Großbeutegreifer aufgreift, sind interessierte Personen auf Verbände im In- und Ausland verwiesen. Für eine betriebsbezogene Beratung stehen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. die regional zuständige Fachberatung für Schaf-, Ziegen und landwirtschaftliche Wildhaltung zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
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Dezember 2009
Kerstin Tautenhahn
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199
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