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Richtlinien für die Durchführung der Leistungsprüfungen im Feld in Bayern durch die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Die Erfassung und Kenntnis der phänotypischen Leistungen von Tieren sind unbedingte Voraussetzungen für Selektion und Zuchtfortschritt (Selektionserfolg). Die systematische Erfassung von tierischen Leistungen in einer Population wird durch die Leistungsprüfung erzielt und nimmt eine Schlüsselstellung in der Ablauforganisation der Zucht ein.
Mit den Leistungsprüfungen und den dazugehörigen Richtlinien werden die Ziele des Tierzuchtgesetzes, auf der die Zucht u. a. basiert, sinnvoll umgesetzt. Die Richtlinien zur Leistungsprüfung enthalten ausführliche Angaben zur Vorgehensweise bei der Durchführung, Merkmalsgewichtung und Ergebnisberechnung, getrennt nach Zuchtrichtungen und Rassen. Dem Züchter werden auch hilfreiche Informationen für die Vorbereitung der Pferde auf die Leistungsprüfung zur Verfügung gestellt.
Die jeweiligen Prüfverfahren werden nachvollziehbar beschrieben und anwendungsorientiert dargestellt. Für die durchführenden Institutionen wie auch für die Nutzer stellen die Richtlinien konkrete Handlungsanleitungen dar. Damit wird die ordnungsgemäße Durchführung aller Maßnahmen sowie Rechtssicherheit und Transparenz gewährleistet.
Neu überarbeitete Richtlinien für die Durchführung der Leistungsprüfungen zum Downloaden:
Feldleistungsprüfung für Stuten und Wallache der Rasse:
Feldleistungsprüfung für Hengste der Rasse:
Feldleistungsprüfung für Stuten, Hengste und Wallache der Rasse:
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September 2011
Heike Kaiser, Rolf Braem-Baumann
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199
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