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Fortbildungs- und Vorbereitungslehrgang für Züchter und Zuchtrichter (-anwärter)
Die Landesanstalt für Landwirtschaft führt in Zusammenarbeit mit dem Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Pferdehaltung am Haupt- und Landgestüt Schwaiganger
vom Montag, 02. April bis Dienstag, 03. April 2012
folgende Lehrgänge durch:
Programm:
Montag, 02. April 2012
Rhetorikkurs bezüglich Pferdebeurteilung
Ort: Haupt- und Landgestüt Schwaiganger, 82441 Ohlstadt
Zeit: 13.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Am Nachmittag wird ein Rhetorikkurs bzgl. Pferdebeurteilung angeboten. Dieser gilt als Fortbildungsveranstaltung für Zuchtrichter, kann aber auch von angehenden Zuchtrichtern als Übung im Hinblick auf die Einsätze als Assistenzrichter sowie die abschließende Prüfung gesehen werden. Züchter, auch ohne Zuchtrichterambitionen, welche sich auf diesem Gebiet fortbilden möchten, sind willkommen.
Dienstag, 03. April 2012
a) als Vorbereitungslehrgang zur Aufnahme auf die Zuchtrichteranwärterliste einer Züchtervereinigung (z.B. Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.)(ist unter anderem Voraussetzung zur Prüfungszulassung zum Allgemeinen Richter Zucht laut APO § 5500 Ziffer 2.4)
b) als Fortbildungslehrgang für interessierte Züchter und Allgemeine Richter Zucht (FN)
Ort: Haupt- und Landgestüt Schwaiganger, 82441 Ohlstadt
Zeit: 09.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Der eintägige Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zum Allgemeinen Richter Zucht (FN) ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
Im Rahmen dieses Vorbereitungslehrganges wird eine Assistenzkarte ausgegeben. Auf dieser werden die Einsätze als Assistenzrichter eingetragen, wovon in der mindestens 1-jährigen, aber maximal 4-jährigen Assistenzzeit wenigstens 10 Einsätze absolviert werden müssen. Aus diesen Vorgaben resultiert, dass die Teilnehmer dieses Vorbereitungslehrganges frühestens im April 2013 zur Prüfung zum Allgemeinen Richter Zucht (FN) antreten können.
Es sind auch interessierte Züchter herzlich eingeladen, ihr Fachwissen aufzufrischen bzw. zu erweitern. Bereits geprüfte Zuchtrichter können diese Veranstaltung als Forbildungsveranstaltung nutzen. Eine Fortbildung wird von der FN alle 5 Jahre verlangt.
Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
- ein Mindestalter von 18 Jahren
- ein einwandfreies Führungszeugnis (nicht älter als ein halbes Jahr)
- eine mindestens 1-jährige Mitgliedschaft in einem anerkannten Zuchtverband
- sowie die Teilnahme an dem der Prüfung unmittelbar vorgeschalteten zweiten Vorbereitungslehrganges.
Anmeldung:
Bitte schriftlich an:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
AG Pferd
Herr Rolf Braem-Baumann
Landshamer Str. 11
81929 München
oder
E-Mail: rolf.braem@lfl.bayern.de
Fragen werden gerne beantwortet per E-Mail unter der oben genannten Adresse oder telefonisch unter
Tel. 089/926967-503 bzw. 089/926967-522.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme an beiden Tagen.
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Februar 2012
Heike Kaiser
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199
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