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Kennzeichnung hornloser Rinder
1. Durchführung der Hornstatusprüfung
Die Hornstatusprüfung erfolgt durch gründliches Abtasten der Hornansatzstellen. Sie ist von jedem Züchter ohne größere Vorkenntnisse durchführbar. Bereits im Kälberstadium kann eine sichere Aussage getroffen werden, ob ein Kalb sauber hornlos ist oder Hornansätze zu spüren sind. Wackelhörner treten dagegen in den ersten Lebenswochen nicht auf.
Die Hornstatusprüfung soll für den Landwirt möglichst wenig Arbeit bereiten und zugleich ein Höchstmaß an Einstufungssicherheit bieten. Ein praktikabler Kompromiss ist eine zweimalige Überprüfung von potentiell hornlosen Tieren im Laufe ihres Lebens:
- Als Kalb, um genetisch hornlose Tiere zu erkennen (Kennzeichnung mit P, Pp, PP)
- Als Jungkuh beim ersten Kalb bzw. als Zuchtbulle zur Körung, um bei den im Kälberstadium hornlosen Tieren das Auftreten von Wackelhörnern oder ein verzögertes Hornwachstum festzuhalten.
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2. Darstellung der genetischen Hornlosigkeit (Hornlos-Kürzel)
Bei der Darstellung der genetischen Hornlosigkeit werden 4 mögliche Fälle unterschieden:
| PP = |
homozygot (reinerbig) hornlos |
| Pp = |
heterozygot (mischerbig) hornlos |
| P = |
phänotypisch sauber hornlos, der exakte Genotyp (PP oder Pp) ist noch nicht bekannt |
| PS = |
genetisch hornlos mit Wackelhorn-Ausprägung (Kruste(n), kleine bis große Wackelhörner) |
Der Buchstabe "P" kommt von "Polled" (= hornlos), "S" kommt von "Scurs" (= Wackelhörner)
Die Vergabe des richtigen Hornlos-Kürzels nach der Hornstatusprüfung setzt einige grundlegende Kenntnisse zur Vererbung der Hornlosigkeit voraus. Diese werden in dem Internet-Beitrag "Vererbung der Hornlosigkeit" unter Darstellung des Erbganges und anschaulicher Beispiele vermittelt. Die Hornlos-Kürzel sollte sich ein jeder Züchter von hornlosen Rindern aneignen. Er kann das passende Hornlos-Kürzel unmittelbar nach der Feststellung eines fehlenden Hornansatzes zunächst in seinen Unterlagen (z.B. Bestandsregister, Besamungsbuch, separates Heft) notieren. Da genetisch hornlose Rinder von den im Kälberstadium sauber enthornten Tieren mit zunehmendem Alter kaum mehr zu unterscheiden sind, lassen sich Unklarheiten darüber durch einen früher gemachten Hornlos-Vermerk rasch ausräumen. Kommt der Leistungsoberprüfer des LKV auf den Betrieb, wird ihm das Tier zur Eingabe in seinen Laptop gemeldet und die natürliche Hornlosigkeit ist beim LKV registriert.
Ein Rind einer gehörnten Rasse ist ohne einen Vermerk bezüglich Hornlosigkeit als genetisch gehörnt anzusehen. Folglich werden grundsätzlich nur die genetisch hornlosen Tiere mit einem Kürzel versehen. Möchte ein Züchter die aus Hornlos-Anpaarungen hervorgegangenen gehörnten Nachkommen in seinen Unterlagen als genetisch gehörnt kenntlich machen, so ist dies mit dem Buchstaben H (= Hörner) sinnvoll.
3. Registrierung der genetisch hornlosen Rinder des Bestandes durch das LKV Bayern
Eine möglichst lückenlose Erfassung aller genetisch hornlosen Zuchtrinder ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausweitung der natürlichen Hornlosigkeit in den Betrieben. Seit 01. Juni 2003 werden in den Mitgliedsbetrieben des LKV alle genetisch hornlosen Rinder registriert. Die Rinderzüchter melden dem Leistungsoberprüfer (LOP) die genetisch hornlosen Tiere des Bestandes. Sie sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Meldung verantwortlich. Neu hinzukommende genetisch hornlose Kälber werden dem LOP jeweils bei dessen Betriebsbesuch genannt. Der LOP kennzeichnet diese daraufhin mit dem richtigen Hornlos-Kürzel in seinem Laptop.
Hornstatusveränderungen
- bei weiblichen Tieren (z.B. Nachbildung von Wackelhörnern (PS) oder verzögertes Hornwachstum) sind dem LOP spätestens zum Zeitpunkt des Zuganges als Kuh mitzuteilen und werden von diesem berichtigt. Verzögertes Hornwachstum (Hörner sind fest) ist mit "gehörnt" gleichzusetzen, d.h., das Hornlos-Kürzel (P, Pp, PS) ist aus dem LKV-Datenbestand zu löschen.
- bei Prüfbullen meldet die prüfende Besamungsstation unmittelbar nach Ankauf des Bullen eine festgestellte Kruste oder einen Wackelhornansatz an das Institut für Tierzucht Grub zur Berichtigung der Erstmeldung als Kalb -> P / Pp wird abgeändert auf PS.
- bei Prüfbullen mit dem Hornstatus P (genetisch hornlos, exakter Genotyp noch nicht bekannt) erfolgt eine Hornstatusprüfung von einer Nachkommen-Stichprobe durch Mitarbeiter des Instituts für Tierzucht der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Das Ergebnis (PP oder Pp) wird dem LKV direkt gemeldet.
Kopf eines Jungbullen zur Zucht mit ca. 10 Monaten: Als Kalb sauber hornlos, später Nachbildung einer Kruste. Richtiger Hornstatus: PS
Eine Kruste an der Hornansatzstelle lässt sich nur durch gründliches Abtasten feststellen.
4. Ausdruck und Veröffentlichung
In Abstimmung mit dem LKV Bayern e.V. und dem Landesverband Bayerischer Rinderzüchter werden genetisch hornlose Rinder mit P, PP, Pp oder PS im Zentral-Datenbestand des LKV, im Jungviehregister, im Betriebsherdbuchblatt (BHB) und im BHB-Inhaltsverzeichnis, sowie in Zuchtbescheinigungen und Katalogen gekennzeichnet und veröffentlicht.
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März 2006
Bernhard Luntz, Johann Robeis
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199
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