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Meisterprüfung im Beruf Tierwirt-Fachrichtung Schäferei 2012/2013
Die Meisterqualifikation im Schäferberuf wurde zum 18. August 2010 im Rahmen der „Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin“ bundesweit neu geregelt. In Bayern wird mit der neuen Form der Meisterprüfung durch die zuständige Stelle im Januar 2012 gestartet.
Welche Inhalte umfasst die neue Meisterprüfung?
Die neue Meisterprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
- Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik (schriftliche Prüfung, Arbeitsprojekt)
- Betriebs- und Unternehmensführung (schriftliche Prüfung, Betriebsanalyse) sowie
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung (schriftliche Prüfung, Arbeitsunterweisung)
Damit werden hohe Anforderungen an die Prüfungsteilnehmer/-innen gestellt. Der Teil 1 mit dem anspruchvollen Arbeitsprojekt zielt auf die fachliche Qualifikation als Führungskraft ab. Der Teil 2 ist vor allem auf die Erfassung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Kompetenzen eines/r Betriebsleiters/in einer Schäferei ausgerichtet. Im Prüfungsteil 3 geht es um die für die Ausbildung von Lehrlingen und die Mitarbeiterführung erforderlichen Qualifikationen.
Wer kann sich für die Meisterprüfung anmelden?
Aufgrund der hohen Anforderungen ist die Schäfermeisterprüfung insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Abschlussprüfung im Schäferberuf erfolgreich abgelegt wurde und bereits Berufserfahrungen gegeben sind.
Rein rechtlich gesehen erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im Agrarbereich, wer erfolgreich eine Abschlussprüfung in dem Beruf absolviert hat, in dem die Meisterprüfung angestrebt wird und eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis nach dem Berufsabschluss nachweisen kann. Des Weiteren sind die Zulassungsvoraussetzungen formalrechtlich gegeben, wenn eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis oder eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis nachgewiesen wird. Bei den angegebenen Praxiszeiten wird von einer Tätigkeit im Haupterwerb ausgegangen (Verdopplung der Zeiten bei Nebenerwerb!). Ferner kann zu einer Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die eine Zulassung zur Meisterprüfung rechtfertigen. In diesem Zusammenhang wird besonderes Augenmerk auf die Hütefertigkeiten gelegt, denen in der Berufsschäferei in Bayern besondere Bedeutung zu kommt. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle (s. unten).
Wie sieht die Prüfungsvorbereitung aus?
Die Vorbereitungskurse und Prüfungen zum Schäfermeister dauern insgesamt zwei Jahre, d.h. alle zwei Jahre beginnt auch ein neuer Kurs. Der Zeitplan für den nächsten Kurs ist wie folgt geplant (ENTWURF!):
- 16.01. – 03.02.2012: Fachtheorie in Grub
- 05. - 23.03.2012: Basisseminar Betriebs- und Unternehmensführung in Kitzingen
- 05. - 16.11.2012: Aufbauseminar Betriebs- und Unternehmensführung in Grub
- Februar 2013: 2 Wochen Berufsausbildung und Mitarbeiterführung in Grainau
- September 2013: Freisprechung der Meister in Triesdorf
Zudem ist ein max. 12 Monate dauerndes Arbeitsprojekt anzufertigen. Natürlich werden alle Teilnehmer diesbezüglich geschult.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Aktuell ist mit Kosten in Höhe von 900 € pro Teilnehmer zu rechnen. Diese setzen sich aus 300 € Zulassungsgebühr und 600 € einmalige Lehrgangsgebühr zusammen. Hinzu kommen in jedem Fall aber noch Kosten für Verpflegung und Übernachtung (ca. 2.000 € ). Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Meisterqualifikation über Fördermöglichkeiten (Meisterbafög, Bildungsprämie etc.) zu informieren.
Informationen zum Meisterbafög
- (Achtung: Muss vor der offiziellen Anmeldung zum Meisterkurs beantragt werden!)
Informationen zur Bildungsprämie
- (Achtung: läuft evtl. 2012 aus!)
Wann ist die Anmeldefrist?
Die Anmeldung zur Meistervorbereitung muss bis 15. Dezember 2011 erfolgen. Alle Informationen und Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle (s. unten).
Anmeldeformular zum Download
- (amtlicher Vordruck, 117 kB)
Wo gibt es mehr Infos?
Interessenten können sich jederzeit bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Tierzucht – AG Schaf informieren. Ansprechpartnerin ist Frau Kerstin Tautenhahn, Tel. 089/99141-121, E-Mail: kerstin.tautenhahn(at)LfL.bayern.de
Ausführliche schriftliche Informationen sind der neuen Verordnung zu entnehmen:
Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister - Tierwirtmeisterprüfungsverordnung
Juni 2011
Kerstin Tautenhahn
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199
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