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Landesanstalt für LandwirtschaftTierzucht → Tierzuchtrecht
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Rechtliche Grundlagen der Tierzucht

Rechtliche Grundlagen

Eine planmäßige Zuchtarbeit bildet die Basis für leistungsfähige, gesunde und wirtschaftliche Nutztiere. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Tierzucht gehört das Tierzuchtrecht zu den ältesten gesetzlichen Regelungen. Wie auch in anderen Bereichen, machten die Ausweitung der Europäischen Gemeinschaft und der zunehmende Handel mit Zuchttieren und Zuchtprodukten eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Tierzuchtgesetzgebungen notwendig. Das gesamte Bundes- und bayerische Tierzuchtrecht wurde seit 2006 überarbeitet und grundlegend neu geordnet.


Die wichtigsten Gesetzestexte können hier eingesehen werden:


Das Tierzuchtgesetz regelt Anerkennung und Arbeit der Zuchtorganisationen, das Besamungswesen, den Embryotransfers, den innergemeinschaftlichen Handel sowie die Durchführung des Gesetzes mit Ausnahmen und Bußgeldvorschriften.


Die Verordnung über Zuchtorganisationen enthält Anforderungen an

  • die Qualifikation des Zuchtleiters bzw. der Zuchtleiterin
  • die Zuchtbuch- und Zuchtregisterordnung sowie deren Gestaltung und Führung
  • die Kennzeichnung von Zuchttieren
  • die Zucht- und Herkunftsbescheinigung für Zuchttiere und
  • das Verfahren zur Abstammungssicherung von Zuchttieren.

Die Samenverordnung regelt bundesweit und einheitlich die Anforderungen an die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren. Die Regelungen betreffen vor allem die Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, die eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz besitzen und somit nicht innergemeinschaftlich handeln.


In der Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz werden die Anforderungen an die Lehrgänge über die künstliche Besamung (Eigenbestandsbesamer und Besamungsbeauftragter) und an den Embryotransfer (Besamungsbeauftragter) festgelegt.


  • Verordnungen über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung

In diesen vier tierartspezifischen Verordnungen werden die Grundsätze über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf/Ziege und Pferd beschrieben.

Hier finden Sie die vollständigen Texte der Verordnung über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung bei:

Diese Verordnungen sind bisher noch nicht an das Tierzuchtgesetz in der Fassung vom Dezember 2006 angepasst worden. Eine Novellierung wird zur Zeit (Stand: Novermber 2009) diskutiert.



Im Bayerischen Tierzuchtgesetz werden Zuständigkeiten festgelegt. Es enthält ergänzend zum Bundesrecht, Regelungen für Wirtschaftsgeflügel und Bienen. Art. 2 des Bayerischen Tierzuchtgesetzes nimmt die Ermächtigung nach §8, Abs. 3 des Bundestierzuchtgesetzes wahr und bestimmt die grundsätzliche Zuständigkeit des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Durchführung von Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung.


Die Bayerische Tierzuchtverordnung benennt die zuständigen Stellen für die Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen sowie für die Veröffentlichung der Ergebnisse daraus. Sie enthält die Prüfungsordnung für Lehrgänge über künstliche Besamung sowie über Embryotransfer.


Die bayerische Tierzuchtlinie regelt vorrangig die Durchführung der Leistungsprüfungen in Bayern.


Gefördert werden staatlich anerkannte Züchtervereinigungen, die im öffentlichen Interesse liegende züchterische Aufgaben durchführen und verschiedene Dienstleistungen für Zuchtbetriebe anbieten.


Die EU-Kommission unterhält eine umfangreiche Datenbank, in der die rechtlichen Vorgaben eingesehen werden können.

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Januar 2011
Margarete Unterseher-Berdon
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199