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Landesanstalt für LandwirtschaftTierzucht → Tierzuchtrecht
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Staatlich anerkannte Zuchtorganisationen

Staatlich anerkannte Zuchtorganisationen sind nur für einen bestimmten räumlichen Tätigkeitsbereich zugelassen. Nur innerhalb dieses Tätigkeitsbereiches, z.B. Bayern oder Deutschland, kann die Zuchtorganisation Mitglieder aufnehmen.

In Deutschland staatlich anerkannte Zuchtorganisationen

Staatlich anerkannte Zuchtorganisationen mit Sitz außerhalb Deutschlands

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Dezember 2010
Margarete Unterseher-Berdon
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199