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Staatlich anerkannte Zuchtorganisationen
Staatlich anerkannte Zuchtorganisationen sind nur für einen bestimmten räumlichen Tätigkeitsbereich zugelassen. Nur innerhalb dieses Tätigkeitsbereiches, z.B. Bayern oder Deutschland, kann die Zuchtorganisation Mitglieder aufnehmen.
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Dezember 2010
Margarete Unterseher-Berdon
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199
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