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Notifizierung von Untersuchungsstellen gemäß Klärschlamm-, Bioabfall- und Düngeverordnung
Die Klärschlamm- und Bioabfallverordnungen (AbfKlärV, BioAbfV) erfordern die Bestimmung (Zulassung, Notifizierung) der Untersuchungsstellen durch die zuständige Landesbehörde. In Bayern ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Qualitätssicherung und Untersuchungswesen, Freising, für diese Notifizierung zuständig. Der Vollzug dieser Notifizierung erfolgt auf der Basis des Fachmoduls Abfall (FMA). Die Notifizierung gemäß Düngeverordnung (DüV) bedarf keines besonderen Verwaltungsaktes, da sie durch die Notifizierung gemäß AbfKlärV und BioAbfV, Untersuchungsbereich "Nährstoffe, physikalische Parameter des Bodens" mit abgedeckt ist. Einzelheiten zur Notifizierung sind den folgenden Beiträgen zu entnehmen.
- Formulare für die Beantragung der Kompetenzfeststellung (bei LfU München einreichen)
Mai 2012
Dr. R. Ellner
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Qualitätssicherung und Untersuchungswesen
Tel.: 08161/71-3612 • Fax: 08161/71-4103
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