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Lehrgänge für Gehegewildhalter
Lehrgang "kundige Person"
Der Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweises "kundige Person" bringt große Erleichterungen beim Schlachten von Gehegewild: Die Ausdehnung des Zeitraums der Lebendbeschau ist von 24 Stunden auf 28 Tage möglich und beim Aufbrechen muss kein amtlicher Tierarzt anwesend sein. Bei Gehegen mit Status "ähnlich freilebendes Wild" ist jedoch nach derzeitiger Rechtsauskunft weiterhin ein Jäger notwendig. Zur näheren Information über Anmeldung und Lehrgangsablauf klicken Sie bitte hier...
Anfahrtsskizze Wildgehege Pfrentschweiher
Programm und Terminübersicht - neue Termine 2. Halbjahr 2011
- 1.403 KB
Korrektes Aufbrechen ist ein wesentlicher Bestandteil der Sachkunde
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Eine Teilnehmergruppe beim Lehrgang "Kundige Person"
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Zum Gehegemanagement gehört auch die Erläuterung der Fanganlage
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Lehrgang für Gehegewildhalter mit Waffensachkunde vom 14. bis 15.11.2011, Prüfung 21.11.2011
Fragenkatalog zur Waffensachkunde des Bundesverwaltungsamtes
- Fragenkatalog
Die Durcharbeitung des Fragenkatalogs ist zur Vorbereitung auf den Waffensachkundelehrgang notwendig. Fragen zu Kurz- und Signalwaffen müssen für Gehegewildhalter nicht behandelt werden und werden auch nicht abgeprüft.
Mai 2011
Bamler, LVFZ Almesbach
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Milchviehhaltung Almesbach
Tel.: 0961/39020-0 • Fax: 0961/39020-20
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