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Fahrlehrgang
1. Basispass Pferdekunde
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2. Fahrlehrgang
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3. Gebühren
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4. Anmeldung
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1. Basispass Pferdekunde
Der Basis-Pass Pferdekunde ist ein grundlegendes Abzeichen (Voraussetzung), auf den alle weiteren Abzeichen Reiten, Fahren, Voltigieren, Longieren usw. aufbauen. Er ist ein eigenständiges Abzeichen und vermittelt die Grundlagen im fachgerechten Umgang mit dem Pferd. Dazu gehören im wesentlichen die Kenntnisse über die Bedürfnisse des Pferdes, dessen Haltung und Pflege.
1.1 Praktischer Teil Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:Im praktischen Teil sollen Sie zeigen, dass Sie den sicheren Umgang mit dem Pferd beherrschen. Im einzelnen:Annähern an ein Pferd, Führen, Vorführen und Anbinden eines Pferdes, Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes auf der Weide bzw. Paddock, Pferdepflege einschl. Bandagieren, Ausrüsten eines Pferdes einschl. Satteln und Trensen, Pferdeverhalten erkennen, Verladen eines Pferdes
1.2 Theoretischer Teil Für den theoretischen Teil sollen Sie sich in folgenden Themen auskennen:Pferdeverhalten, Artgemäßer Umgang mit dem Pferd, Fütterung und Fütterungstechnik, Grundlagen der Pferdegesundheit, Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen
1.3 Prüfung Es gibt keine Wertnoten, sondern lediglich bestanden oder nicht bestanden. Als erfolgreicher Teilnehmer erhalten Sie ein Abzeichen und eine Urkunde. Die Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden.
1.4 Gebühren Der Kurs dauert zwei Tage (ohne Prüfung), kostet 130,-- EUR pro Teilnehmer. Wenn die Prüfung extra stattfindet, muss die Prüfungsgebühr extra bezahlt werden. Die Prüfung kann aber auch zusammen mit dem Fahrabzeichen (Reitkurse werden in Schwaiganger nicht angeboten) absolviert werden, wenn zwischen Basis-Pass und Fahrkurs nicht mehr als zwei Wochen liegen.
Literatur-Empfehlung: Richtlinien für Reiten und Fahren,Band 4; Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht; Hufeisen-Sachbuch Reihe (Kinderliteratur); Anatomie des Pferdes; von Bodo Hertsch Bezugadresse: FN-Verlag, PF 11 03 63, 48205 Warendorf, Tel. 02581/6362-154
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2. Fahrlehrgang
2.1 Kleines Fahrerabzeichen (DFA IV) Aufgabe des DFA IV ist es, ·praktische und theoretische Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Fahrsport zu vermitteln und zu prüfen, ·eine sinnvolle, an den Richtlinien für Reiten und Fahren orientierte Ausbildung zu fördern, ·einen Leistungsanreiz zu schaffen und den jeweiligen Leistungsstand zu überprüfen. Das DFA IV soll bei Vermeidung einer Überforderung den Prüflingen die Möglichkeit geben, in ihrem Ausbildungsstand entsprechende Abzeichen mit guten Ergebnissen abzulegen. Es soll auf die erhöhten Anforderungen weiterführender Abzeichen vorbereiten.
2.1.1 Zulassung (§ 2400) 1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. § 2402/1 zu richten. 2. Grundvoraussetzung zur Teilnahme ist der Basis-Pass Pferdekunde. 2.1.2 Anforderungen (§ 2401)Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag oder an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt: 2.1.2.1. Erste Teilprüfung Praktisches Fahren:Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern. Fahren und Beherrschen eines Zweispänners im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gem. Richtlinien Band V. Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers.
2.1.2.2 Zweite Teilprüfung Theorie: Jeder Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Kl. A in jedem der 4 Prüfungsgebiete zu prüfen: ·Pferdehaltung und Umgang mit dem Pferd ·Grundkenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Ein- und Zweispänners ·Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre· Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände.
2.2 Deutsches Fahrerabzeichen (DFA III und II) 2.2.1 Zulassung (§ 2410) 1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter zu richten. 2. Voraussetzung zum Erwerb des DFA III ist: Der Bewerber ist wenigstens drei Monate im Besitz des DFA IV. 3. Voraussetzung zum Erwerb des DFA II ist: Der Bewerber ist wenigstens ein Jahr im Besitz des DFA III. 4. Zum Erwerb des DFA I aufgrund von Turniererfolgen sind alle Bewerber zugelassen.
2.2.2 Anforderungen (§ 2411) 1. Erwerb des Leistungsabzeichens aufgrund einer Prüfung. Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt: 2.2.2.1 DFA III Erste Teilprüfung Praktisches Fahren:Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern. Fahren und Beherrschen eines Zweispänners im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, Im Gelände und im Verkehr und Fahren einer Prüfung in Anlehnung an eine Dressurprüfung Kl A. gem. Richtlinien Band V. Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers. Zweite Teilprüfung Theorie:Jeder Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Kl. A in jedem der 4 Prüfungsgebiete zu prüfen: ·Pferdehaltung und Umgang mit dem Pferd ·Kenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Ein- und Zweispänners ·Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre sowie des Leistungsprüfungswesens ·Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände
2.2.2.2 DFA II Erste Teilprüfung Praktisches Fahren: Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Vierspännern. Fahren und Beherrschen eines Vierspänners im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz und im Verkehr und Fahren einer Dressurprüfung Kl. L für Zweispänner gem. Aufgabenheft zur LPO und Richtlinien Band V. Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung desFahrers.
Zweite Teilprüfung Theorie: Jeder Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Kl. L in jedem der 4 Prüfungsgebiete zu prüfen: ·Pferdehaltung und Umgang mit dem Pferd ·Kenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners und Beherrschung der Arbeit mit der Doppellonge ·Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre sowie des Leistungsprüfungswesens ·Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im GeländeDurch die Lehrgangsteilnahme besteht keine Verpflichtung, an der Prüfung teilzunehmen. Die Nichtteilnahme ist bis spätestens mittags einen Tag vor der Prüfung zu melden. Zur Prüfung ist ein Anzug mit Krawatte, Hut und Lederhandschuhen (leinenfarben) oder eine Sonntagstracht zu tragen.
Empfohlene Literatur: Richtlinien für Reiten und Fahren Band 5 der FN; Die Fahrlehre von Christian Lampeter
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3. Gebühren
Basis-Pass Pferdekunde: 130 ,-- EUR je Teilnehmer (ohne Prüfungsgebühren) Fahrkurse: Ein- und Zweispänner: 400,-- EUR je Teilnehmer (ohne Prüfungsgebühr) Vierspänner: 450,-- EUR je Teilnehmer (ohne Prüfungsgebühr
Dauer 8 Tage, mindestens 4 Teilnehmer
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4. Anmeldung
Anmeldung unter Tel.: 08841/6136-0; Fax: 08841/6136-66
E-mail an Schwaiganger sendenl
Februar 2009
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Pferdehaltung Haupt- und Landgestüt Schwaiganger
Tel.: 08841/6136-0 • Fax: 08841/6136-66
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