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Fortbildung zum Hufbeschlagsschmied/ zur Hufbeschlagschmiedin
Merkblatt zum Ausdruck
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Behörde in Bayern
Gebühren
Ausnahmeregelungen
Ansprechpartner
zeitlicher Ablauf der Fortbildung
Rechtliche Grundlagen
Die Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied ist im Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 19.April 2006 (BGBl. Jg. 2006 Teil I Nr. 18 S. 900 ff) und der Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung – HufBeschlV) vom 15.12.2006 (BGBl. I S. 3205) geregelt.
Danach darf der Huf- und Klauenbeschlag nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlag-schmieden/Hufbeschlagschmiedinnen ausgeübt werden
Zuständige Behörde in Bayern
Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Pferdehaltung Haupt- und Landgestüt Schwaiganger, Schwaiganger 1, 82441 Ohlstadt.
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Einführungslehrgang
Der Einführungslehrgang soll grundsätzlich vor der Aufnahme einer praktischen Tätigkeit besucht werden. Der Lehrgang gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil mit einer Gesamtdauer von vier Wochen mit insgesamt 160 Stunden. In unserem Hause werden Einführungslehrgänge voraussichtlich jeweils in den Monaten Mai bis Juli eines jeden Jahres angeboten werden (genaue Termine bitte erfragen).
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Praktische Tätigkeit im Hufbeschlag
Die praktische Tätigkeit wird bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin über eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung abgeleistet. Der Arbeitgeber muss die staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin besitzen und seit mindestens drei Jahren nach der Anerkennung ein Hufbeschlaggewerbe betreiben. Die während der praktischen Tätigkeit erworbene berufliche Handlungsfähigkeit ist durch einen Tätigkeitsnachweis zu dokumentieren und durch Unterschrift des Arbeitgebers zu bestätigen.
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Vorbereitungslehrgang
Der Vorbereitungslehrgang ist an einer anerkannten Hufbeschlagschule zu absolvieren. Der Lehrgang dauert mindestens 4 Monate. Der Lehrgang besteht aus einem praktischen Teil und einem theoretischen Teil. Die anerkannte staatliche Hufbeschlagschule Schwaiganger führt zweimal im Jahr solche Lehrgänge durch, und zwar von Anfang Januar bis Ende April und von Mitte August bis Ende Dezember Eine Anmeldung zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang an der Staatlichen Hufbeschlagschule Schwaiganger kann während der Zeit der praktischen Tätigkeit erfolgen (der Großteil der praktischen Tätigkeit soll bereits abgeleistet sein). Der Antrag zur Teilnahme am Lehrgang muss schriftlich (formlos) erfolgen. Für die Dauer des Lehrganges ist eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse vorzulegen. Vor Beginn des Lehrganges erhalten alle Teilnehmer eine Einladung zu einem Termin zur Überprüfung Ihrer Fertigkeiten, um so zu einer Einschätzung der Schul- bzw. Prüfungsreife zu gelangen
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Hufbeschlagprüfung
Die Prüfung besteht aus: 1. der Durchführung eines Warmbeschlags mit Eisen und 2. der Durchführung eines Beschlags mit alternativem Hufschutz und 3. der Durchführung einer Barhufpflege und 4. der Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens und 5. der Anfertigung eines Fallberichts mit anschließendem Fachgespräch und 6. der schriftlichen Prüfungsarbeit mit eventueller mündlicher Ergänzungsprüfung Die Prüfungsaufgaben sollen entsprechend dem Grundsatz der vollständigen Handlung durchgeführt werden. Die Aneignung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten muss während der praktischen Tätigkeit erfolgen. Der Besuch der Hufbeschlagschule dient der Vertiefung und Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten. Für den Fallbericht sollen im Laufe der praktischen Tätigkeit mindestens zwei interessante Fälle schriftlich und bildlich dokumentiert werden. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Dem Antrag sind beizufügen: Nachweise über 1. den Besuch eines Einführungslehrgangs 2. die mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung 3. den Besuch eines Vorbereitungslehrgangs Die Termin der Prüfung wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschuss festgelegt. An der Staatlichen Hufbeschlagschule Schwaiganger kann der schriftliche Antrag auf Zulassung zur Hufbeschlagprüfung unter Vorlage aller erforderlichen Nachweise zum Ende des Vorbereitungslehrganges besprochen und vorbereitet werden.
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich an die zuständige Behörde zu richten.
Zuständigkeit in Bayern: LfL, Ansprechpartner: Haupt und Landgestüt Schwaiganger; Behörden in anderen Bundesländern können hier ebenfalls nachgefragt werden
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Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied
Der Antrag auf Anerkennung ist bei der zuständigen Behörde des Landes zu stellen, in dem die Gewerbeanmeldung beabsichtigt ist. Mit dem Antrag sind Nachweise vorzulegen
1. über eine abgeschlossene Berufsausbildung
2. über die zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung
3. über die erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lahrgänge
4. über die für die Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
An der Staatlichen Hufbeschlagschule Schwaiganger kann der Antrag auf Anerkennung während des Vorbereitungslehrgangs besprochen und vorbereitet werden. Das Führungszeugnis sollte kurz vor Beginn des Vorbereitungslehrganges beantragt werden.
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Ausnahmeregelungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen im Einzelfall sowohl bei der Zulassung zur Prüfung, als auch bei der Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied gemacht werden. Vom Besuch des Vorbereitungslehrgangs kann in keinem Fall befreit werden
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Gebühren
Die Gebühren betragen:
Für den Vorbereitungslehrgang 3.200,00 EUR, *)
für die Prüfung (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 LwPrüfGeb0) 300,00 EUR, *)
Die Gebühren sind vor Beginn des Kurses fällig.
Übernachtungsmöglichkeit für 5,50 EUR *) pro Nacht ist in Schwaiganger vorhanden. Die Verpflegung muss selbst gestellt werden. Eine Gaststätte ist am Ort.
*) Änderungen vorbehalten
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Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang
Bei der Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang müssen vorgelegt werden: 1. Schriftlicher Antrag zur Teilnahme am Lehrgang 2. Nachweis über die zweijährige praktische Tätigkeit, 3. Nachweis über die Teilnahme an dem Einführungslehrgang, 4. das Zeugnis der Abschlussprüfung der Berufsausbildung. 5. Bestätigung über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse (für die Dauer des Lehrganges).
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Ansprechpartner
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Lehr-, Versuchs-, und Fachzentrum für Pferdehaltung Bayerisches Haupt- und Landgestüt Schwaiganger Staatliche Hufbeschlagschule, Schwaiganger 1, 82441 Ohlstadt Herr Veit Telefon: 08841 / 6136-11 Fax: 08841 / 6136-66 E-Mail: LVFZ-Schwaiganger@LfL.bayern.de
Juli 2009
Dr. Hans-Peter Remler
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Pferdehaltung Haupt- und Landgestüt Schwaiganger
Tel.: 08841/6136-0 • Fax: 08841/6136-66
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