Berufsausbildung
Tierwirtin, Tierwirt Fachrichtung Geflügelhaltung

Ein Tierwirt, eine Tierwirtin Fachrichtung Geflügelhaltung arbeitet in einem landwirtschaftlichen Geflügelzuchtbetrieb oder in einem Betrieb der Geflügelhaltung, also z. B. in Brütereien, der Junghennenaufzucht oder der Eiererzeugung.
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
- Haupt- oder Realschulabschluss
- hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
- Freude am Umgang mit Tieren
- Interesse für Technik
- Bereitschaft, auch am Wochenende oder an Feiertagen zu arbeiten
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Mit dem erfolgreichen Abschluss in einem anderen Ausbildungsberuf oder einem Schulabschluss mit Hochschulreife kann die Lehrzeit um das erste Ausbildungsjahr gekürzt werden. Rechtlich ist bei dauerhaft überdurchschnittlichen Leistungen und einer sehr guten Zwischenprüfung auch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich.
Kosten
- Für reguläre Auszubildende, die ihren Wohnsitz oder Ausbildungsbetrieb in Bayern haben, sind sämtliche Schulungswochen sowie die Teilnahme an der Zwischen- und Abschlussprüfung kostenfrei. Es entstehen lediglich die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, für die ggf. eine Fördermöglichkeit nach den Agrarbildungsförderrichtlinien besteht.
- Für außerbayerische Auszubildende mit Wohnsitz und Ausbildungsbetrieb außerhalb Bayerns, die aber ihre Abschlussprüfung in Kitzingen ablegen und an den Modulen teilnehmen möchten, werden Lehrgangsgebühren erhoben. Die Prüfung ist kostenfrei.
- Die Prüfungsgebühr für Quereinsteiger nach § 45 (2) BBiG beträgt 180 Euro. Außerdem sind Lehrgangsgebühren zu entrichten.
Ablauf der Ausbildung
Berufsgrundschuljahr
In Bayern besteht bei dreijähriger Ausbildungszeit das erste Ausbildungsjahr aus dem Besuch des Berufsgrundschuljahres (BGJ), Berufsfeld Agrarwirtschaft, Schwerpunkt tierischer Bereich. Hier gehen die Auszubildenden ein Jahr Vollzeit in die Berufsschule mit einem Praxistag je Woche – möglichst auf einem Geflügelbetrieb. Wird das BGJ erfolgreich absolviert, so wird es als 1. Ausbildungsjahr anerkannt, im Falle des Nichtbestehens würden anstelle der zwei Jahre drei Jahre praktische Ausbildung auf einem anerkannten Ausbildungsbetrieb folgen. Das BGJ bietet eine breite fachpraktische und fachtheoretische Grundausbildung mit praktischen Lehrgängen etwa zum Schweißen oder über Schlepper und Geräte sowie eine berufsfeldübergreifende Allgemeinbildung. Eine Spezialisierung auf die Geflügelproduktion findet hier noch nicht statt. Jedoch besteht die Möglichkeit, durch den Besuch des "Grundlehrgangs Geflügelhaltung" einen ersten theoretischen und praktischen Einblick in die Geflügelhaltung zu bekommen.
2. und 3. Lehrjahr
Nach bestandenem BGJ verbringen die Lehrlinge das zweite und dritte Ausbildungsjahr auf einem anerkannten Ausbildungsbetrieb bei einem qualifizierten Ausbilder (i.d.R. einem Tierwirtschaftsmeister Fachrichtung Geflügelhaltung). Die Anerkennung der Betriebe erfolgt durch die zuständige Stelle in Freising, um sicher zu stellen, dass der Ausbildungsbetrieb alle notwendigen Voraussetzungen zum Ausbilden mitbringt. Hier eine Auswahl der wichtigsten Anforderungen: Vollerwerbsbetrieb dessen Haupteinkommen aus der Geflügelwirtschaft stammt, ausreichend große Tierbestände, zeitgemäße und ordentliche Betriebseinrichtungen, Einhaltung von Unfallverhütungsmaßnahmen. Die Liste der anerkannten Ausbildungsbetriebe für Bayern ist im Internet eingestellt.
Adressen anerkannter bayerischer Ausbildungsbetriebe für Tierwirte Fachrichtung Geflügelhaltung
Da sich die Betriebe aus betriebswirtschaftlichen und hygienischen Gründen zunehmend auf eine Produktionsrichtung spezialisieren (z. B. Eierproduktion oder Geflügelmast mit Lebendvermarktung), kann es für eine breit gefächerte Ausbildung und letztendlich das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung während der praktischen Ausbildung sinnvoll sein den Betrieb zu wechseln. Die Lehrlinge sind dann z.B. im zweiten Ausbildungsjahr auf einem Legehennenbetrieb mit Direktvermarktung und saisonaler Wassergeflügelproduktion und im dritten Ausbildungsjahr auf einem Mastbetrieb. Ergänzend dazu werden am Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung in Kitzingen Schwerpunktmodule angeboten (siehe unter: "Überbetriebliche Ausbildung").
Berufsschule
Während der praktischen Ausbildungsjahre ist die Berufsschule in Triesdorf zu besuchen:
Monika Wegert, VAe
Staatl. BSZ Ansbach – Triesdorf
Standort Triesdorf
Reitbahn 7
91746 Weidenbach
Tel.: 09826 658880
Fax: 09826 6588819
E-Mail: triesdorf@bsz-ansbach.de
Dort finden pro Ausbildungsjahr 9 Wochen Unterricht, verteilt auf drei bis vier Berufsschulblöcke, statt. Der Besuch der Berufsschule ist für alle Auszubildenden verpflichtend, die ihre zwölfjährige Schulpflicht noch nicht erfüllt haben. Auszubildende ohne Berufsschulpflicht sind berechtigt, die Berufsschule zu besuchen.
Überbetriebliche Ausbildung
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge am Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung in Kitzingen komplettieren die praktische Ausbildung auf dem Betrieb und die fachtheoretische Bildung in der Berufsschule. Das auf dem Betrieb und in der Berufsschule erworbene Wissen und Können soll in den überbetrieblichen Lehrgängen ergänzt, vertieft und gefestigt werden. Außerdem sollen Wissensunterschiede, die sich durch die Spezialisierung der Ausbildungsbetriebe ergeben, ausgeglichen werden.
Das Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung in Kitzingen bietet insgesamt fünf Schwerpunktmodule zu den Themen "Legehennenhaltung/Junghennenaufzucht", "Mastgeflügel", "Veredelung/Qualitätssicherung", "Sonder-/Wassergeflügel" und "Zucht/Vermehrung" an. Die Module werden über die zwei praktischen Ausbildungsjahre verteilt angeboten. Auszubildende müssen mindestens drei Module besuchen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Die Lehrgänge können auch von "Quereinsteigern" in die Geflügelhaltung besucht werden. Schwerpunktmäßig werden in den Modulen die Themenbereiche Produktionstechnik, Wirtschaftlichkeit, Krankheiten und Gesundheitsprophylaxe sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen die jeweilige Tierart betreffend behandelt. Der theoretische Unterricht wird mit zahlreichen praktischen Übungen ergänzt, abgerundet wird das Programm jeweils mit einer eintägigen Fachexkursion.
Zwischen- und Abschlussprüfung
Am Ende des ersten betrieblichen Ausbildungsjahres wird in einer Woche im Juni/Juli der aktuelle Ausbildungsstand in Form einer schriftlichen und praktischen Zwischenprüfung erhoben und die Woche mit überbetrieblichem Unterricht ergänzt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Die Auszubildenden erhalten von der zuständigen Stelle rechtzeitig ein Einberufungsschreiben.
Die Berufsausbildung endet mit der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung, in der die Absolventen ihre erworbenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis stellen müssen. Die praktische Prüfung wird für die Notenberechnung doppelt gewichtet. Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen, muss man sich schriftlich anmelden und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (Eintragung des Vertrages ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt bzw. Ausbildungszeit endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin, Teilnahme an der Zwischenprüfung, vollständige Berichtsheftführung sowie Teilnahme an den vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrgängen).
Die schriftliche Abschlussprüfung wird in der Regel am Ende des letzten Berufsschulblocks in Triesdorf abgenommen. In einer vierstündigen Prüfung werden folgende vier Themenbereiche geprüft:
- Versorgen von Geflügel,
- Produktion von Mast- und Zuchtgeflügel und von Eiern,
- Gesundheitsprophylaxe und Geflügelkrankheiten sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die praktische Abschlussprüfung wird im Juli in Kitzingen abgenommen. Jeder Prüfling muss je eine praktische Aufgabe aus den Bereichen
- Produktgewinnung und Vermarktung sowie
- Herdenmanagement
selbstständig planen, durchführen und dokumentieren und zu jeder Aufgabe ein Fachgespräch führen. Die praktische Prüfung dauert insgesamt ca. vier Stunden. Hier beispielhaft praktische Prüfungsthemen: Kontrollgang Geflügelbestand mit Tierbeurteilung, Impfungen, Betreuung Kükenschlupf, Konsumeier sortieren und vermarkten, Schlachten und Zerlegen von Wirtschaftsgeflügel etc.
Mit erfolgreich bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Tierwirt, Tierwirtin – Fachrichtung Geflügelhaltung erworben. Damit öffnet sich eine vielversprechende Tür in die fachberufliche Tätigkeit mit sehr guten Zukunftsaussichten. Mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet das Ausbildungsverhältnis, in der Regel also am letzten Tag der praktischen Prüfung.
Quereinsteiger
Nach § 45 (2) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) können sogenannte Quer- oder Seiteneinsteiger direkt zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie das 1,5-fache der Ausbildungszeit in dem Beruf tätig waren, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Das heißt man kann mit 4,5-jähriger Berufserfahrung in der praktischen Geflügelwirtschaft die Abschlussprüfung zum Geflügelwirt ablegen, ohne eine Ausbildung machen zu müssen.
Quereinsteiger legen dieselbe Abschlussprüfung ab wie die regulären Auszubildenden. Um möglichst gut auf die Abschlussprüfung vorbereitet zu sein, empfehlen wir die Teilnahme an den Schwerpunktmodulen und an der Vorbereitungswoche auf die Abschlussprüfung. Diese Schulungswochen bieten den notwendigen Ein- und Überblick über das geforderte Wissen und Können in der Abschlussprüfung. Zusammen mit einer intensiven häuslichen Vorbereitung ist der Grundstein gelegt, um die Prüfungen erfolgreich zu meistern.
Bildungsberatung
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Berufliche Bildung
Vöttinger Straße 38
85354 Freising
Tel.: 08161 8640 1926
E-Mail: berufsbildung-gefluegelhaltung@LfL.bayern.de
Tierwirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeister Geflügelhaltung
Die Fortbildung im Beruf Tierwirt, Tierwirtin in der Fachrichtung Geflügelhaltung ist im Rahmen der "Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeister" seit 18. August 2010 bundesweit geregelt. Mehr

