Forschungs- und Innovationsprojekt
Multifunktionale Landnutzung – Kompensation auf Landwirtschaftsflächen

Luftbild einer kleineren Ortschaftz mit Hofanlagen und Grünflächen

Foto: C. Widauer

Potenzialanalyse zur flächensparenden multifunktionalen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen der Umsetzung und potenziellen Weiterentwicklung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)

Hintergrund des Projekts ist die Fragestellung, wie die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen beim Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt möglichst gering gehalten werden kann. Dies kann u.a. durch produktionsintegrierte Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen (PIK), verbunden mit einer naturschutzfachlichen Aufwertung der Flächen, geleistet werden. Dazu gibt es eine Vielfalt an Maßnahmen und einige Best-Practice-Beispiele.

Das neue Projekt übernimmt die Koordination und Bündelung des "naturschutzrechtlichen Kompensationsthemas" innerhalb der Landwirtschaftsverwaltung. Die Projektstelle wirkt auch als Ansprechpartner für andere Prozessbeteiligte, um das Potenzial der multifunktionalen Kompensation besser zu nutzen.

Ziel

Hauptziel des Projekts bzw. der Projektstelle ist die Bündelung der "naturschutzrechtlichen Kompensation" innerhalb der Landwirtschaftsverwaltung. Dabei sollen das Verfahren weiter optimiert, Erfahrungen zwischen den unterschiedlichen Planungsebenen innerhalb der Landwirtschaftsverwaltung schneller ausgetauscht und die Kommunikation zu den anderen im Planungsprozess beteiligten Behörden und den Planungsträgern verbessert werden.

Konkrete Teilziele sind dabei u.a.

  1. Erarbeitung fachlicher Unterlagen unter Einbezug der Akteure für die Landwirtschaftsverwaltung auf verschiedenen Planungsebenen mit Veröffentlichung in geeigneter Form
  2. Intensivierung des Fachaustausches innerhalb der Landwirtschaftsverwaltung und Schulungen
  3. modellhafte fachliche Begleitung von beispielhaften Umsetzungsmaßnahmen im Hinblick auf die multifunktionale Kompensation und von PIK-Maßnahmen
  4. Stärkung der strategisch-planerischen Instrumente für die Landwirtschaftsverwaltung im Hinblick auf eine aktive Gestaltungsrolle, z.B. mit regionalen Entwicklungskonzepten für Kompensationsflächen entsprechend der Standortpotenziale
  5. Entwicklung von Verfahren für die Anerkennung gängiger vorgezogener Ökokontomaßnahmen
  6. Fachliche Unterstützung bei der artenschutzrechtlichen Kompensation (CEF-Maßnahmen – Maßnahmen zur Sicherung der anhaltenden/fortdauernden ökologischen Funktion – etc.)

Methode

In einem iterativen Prozess soll eine Checkliste für Maßnahmen erarbeitet werden, in der die Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit einerseits und die dabei erbrachten Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild andererseits dargestellt werden. Die mit der PIK befassten Akteure aus Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung sowie der Planung werden dabei einbezogen.
Bereits vorhandene Maßnahmen- und Projektbeispiele in den Regierungsbezirken bzw. der Bayerischen Kulturlandstiftung und der Landschaftspflegeverbände sowie aus anderen Bundesländern werden mit der Checkliste abgeglichen. Insbesondere sollen auch vorgezogene funktionale Ausgleichs- und Ökokontomaßnahmen einbezogen werden. Gleiches gilt für Verfahrensabläufe im landwirtschaftlichen Verwaltungsbereich, hier soll nach Möglichkeit eine Vereinfachung und Standardisierung stattfinden.
Aus diesen Erkenntnissen und Erfahrungen sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet und Beratungsunterlagen für unterschiedliche Ebenen der Landwirtschaftsverwaltung zusammengefasst werden. Neben dem intensivierten Informationsaustausch werden nach Bedarf Schulungen, Seminare oder Workshops durchgeführt. Sie sollen insbesondere auch zur besseren Vermittlung landwirtschaftlicher Belange an Planungsbüros, Vorhabensträger und weitere wichtige Akteure in Kompensationsverfahren beitragen.
Baustelle einer Straßenbrücke an einem Maisfeld

Foto: H. Volz

Landschaft mit Blühfläche, Feld und Waldrand

Foto: P. Wechselberger

Feldlerche am Himmel

Foto: M. Schäf

sitzender Kiebitz

Foto. M. Schäf

Kulturlandschaft mit Feldern und Heckenelementen

Foto: P. Wechselberger

Naturschutzverpflichtungen und Kompensation

Erste Ergebnisse

Eine Analyse der gängigen Kompensationspraxis in Bayern, einschließlich der Befragung der Landwirtschaftsexperten an den Regierungen, ergab unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich Definition und Bewertung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK) seitens Landwirtschafts- und Umweltverwaltung. Darüber hinaus wurde von der Landwirtschaftsseite u.a. ein zu geringes naturschutzfachliches Aufwertungspotenzial bei Umstellung von intensiver zu extensiver Ackernutzung bemängelt. Die Untersuchung ergab auch, dass PIK-Maßnahmen auf wechselnden Flächen ausschließlich aufgrund von Artenschutzauflagen als CEF-Maßnahmen eingesetzt werden und nicht primär für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsregelung nach der BayKompV.
I.d.R. werden die erbrachten Artenschutzmaßnahmen aber bei der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung angerechnet. Aus Sicht der Naturschutzbehörden erbringen PIK-Maßnahmen auf wechselnden Flächen im Rahmen der BayKompV meist nicht die erforderliche naturschutzfachliche Aufwertung. Aufgrund des meist geringen Aufwertungspotenzials ergibt sich bei PIK auf wechselnden Flächen ein hoher Flächenanspruch, allerdings mit dem Vorteil, dass die Flächen auf Dauer in landwirtschaftlicher Nutzung bleiben können.
Workshops mit Verwaltung, Fachverbänden und Ingenieur-Büros
Ein gemeinsamer Workshop mit Landwirtschaftsverwaltung, Planungs- und Umsetzungsbüros sowie Landschaftspflegeverbänden machte deutlich, dass u.a. ein früher Einbezug der Landwirtschaftsverwaltung bei Kompensationsverfahren einerseits sowie die Bereitstellung geeigneter landwirtschaftlicher Daten und eines Leitfadens zur systematischen Abarbeitung der agrarstrukturellen Belange für die Planer für erfolgreiche Kompensationsverfahren wichtige Faktoren sind. In einem weiteren Workshop zu den Möglichkeiten und Grenzen des Ökologischen Landbaus im Rahmen von Kompensationsverfahren zeigte sich, dass die Richtlinien der Öko-Verbände allein nicht ausreichen, um die naturschutzrechtlichen Kompensationsauflagen zu erfüllen, vielmehr müssen fallspezifisch geeignete Naturschutzmaßnahmen darauf aufgesattelt werden.

Projekinformation
Projektleitung: Dr. Harald Volz
Projektbearbeiter: Dr. Pankraz Wechselberger
Laufzeit: 01.08.2018 bis 31.07.2021
Finanzierung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Förderkennzeichen: A/18/13