ELER-Förderung 2014-2020/22

13 stöckiges Hochhaus. Davor 13 Fahnenmasten mit der Europaflagge

Foto: Stefan Pratsch

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist die zweite Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik. Die Mitgliedsstaaten müssen die hierüber bereit gestellten Mittel kofinanzieren und sich für jede Förderperiode ein neues Maßnahmenkonzept mit zu erreichenden Zielen genehmigen lassen, deren Umsetzung anhand eines gemeinsamen Bewertungsrahmens regelmäßig überprüft wird.

ELER-Programmplanung 2014-2020
Die Planung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) 2014-2020 steckte voller Herausforderungen: Zum einen mussten die Programme an die gemeinsamen Bestimmungen der zusätzlich eingeführten Verordnung EU VO 1303/2013 zur besseren Abstimmung aller ESI-Fonds (Europäische Struktur- und Investitionsfonds) angepasst werden. Zum anderen sah die neu entworfene ELER-Verordnung eine anspruchsvolle Interventionslogik vor, die es unter anderem ermöglichen sollte, Mehrfacheffekte abzubilden und in der Programmsteuerung zu berücksichtigen.
Diese Anforderungen brachten so viele Abstimmungsprozesse auf allen Ebenen mit sich, dass die Genehmigungen erst sehr spät erfolgten und die neuen Fördermaßnahmen entsprechend verzögert starteten.
ELER-Berichterstattung 2014-2022
Da auch die KOM-Vorgaben für das Monitoring und die Evaluierung nicht rechtzeitig vorlagen, erfolgte die erste Berichterstattung im Jahr 2016 für die Förderjahre 2014 und 2015. Ende 2020 verlängerte die EU-Kommission wie zum Ausgleich die bestehenden Vorschriften um zwei Jahre, verbunden mit einem finanziellen Zuschuss aus dem Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der Corona-bedingten Wirtschaftskrise, den sogenannten EURI-Mitteln. Diese Verlängerung erfolgte notgedrungen, da die Reformen für die GAP nach 2020 noch weitreichendere Umgestaltungen vorsehen mit entsprechender Auswirkung auf die Planungsgeschwindigkeit.
Da in den drei Jahren nach Ende der Förderperiode nach wie vor Auszahlungen für noch laufende Vorhaben erfolgen können, wird der letzte Bericht zur Förderperiode 2014-2022 damit erst im Jahr 2026 für das Finanzjahr 2025 eingereicht.
Derzeit wird gegenüber der EU-Kommission jährlich zum 30.06. über das vorangegangene Kalenderjahr berichtet. Diese jährlichen Durchführungsberichte werden über ein gemeinsames Verwaltungssystem („SFC“) elektronisch übermittelt, dabei erfolgen die Eingaben in Textfeldern und Tabellen mit fest vorgegebener Struktur.
Ergebnisse aus dem ELER-Monitoring für Bayern
Die Befüllung des Tabellenteiles mit den Monitoring-Indikatoren wird durch das IBA übernommen. Die dafür benötigten Daten werden im Bereich der landwirtschaftlichen Maßnahmen selbst ermittelt und in außerlandwirtschaftlichen Bereichen von den entsprechenden Stellen zugeliefert.
In den hier am rechten Seitenrand aufgeführten Tabellen werden ausgewählte Werte, teils im zeitlichen Verlauf, teils kumuliert dargestellt und die Ermittlungsmethodik gegebenenfalls kommentiert. Die Aufteilung und Benennung entspricht dabei der Tabellenstruktur in den jährlichen Durchführungsberichten.

Ansprechpartnerin
Johanna Schöber
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie
Menzinger Straße 54, 80638 München
Tel.: 08161 8640-1309
E-Mail: Agraroekonomie@LfL.bayern.de