Revision der EG-Öko-Verordnung

Ausgangspunkt für Überlegungen zur Revision der EG-Öko-Verordnung war ein von der EU-Kommission in Auftrag gegebener Evaluationsbericht. Zugleich hatte eine Online-gestützte Verbraucherbefragung stattgefunden, deren Ergebnisse ebenfalls in die Überlegungen der Kommission Eingang gefunden haben. Der von der Kommission vorgelegte erste Entwurf im Frühjahr 2014 sollte zu eindeutigeren Definitionen von Begriffen führen, die Abschaffung von Ausnahmegenehmigungen durchsetzen, das Kontrollsystem und das Importverfahren verbessern und gleichzeitig den administrativen Aufwand reduzieren.

Paragrafen
Entgegen der bisherigen gesetzlichen Grundlage des Öko-Landbaus ist eine Zusammenführung der Basis- und Durchführungsverordnung geplant. Die Gliederung nach Pflanzenbau und einzelne Tierarten verschafft einen besseren Überblick. Für Kleinerzeuger ist die Möglichkeit einer Gruppenzertifizierung vorgesehen.
Die Bundesländer und auch das Bundesministerium haben bisher den Entwurf abgelehnt, ebenso die Verbände des Ökologischen Landbaus. Mittlerweile hat die Kommission einige der umstrittenen Vorschläge zurückgezogen und auch das Europaparlament hat eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen eingebracht.
Vorgesehen ist nun in der zweiten Jahreshälfte 2015 ein Trilog von Kommission, europäischem Parlament und dem Ministerrat unter luxemburgischer Präsidentschaft mit dem Ziel, einen Kompromiss zu erzielen.

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