Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im landwirtschaftlichen Bereich

Grundlagen und Ziele

Am 22.12.2000 trat die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft. Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht erfolgte durch die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 19.08.2002. Die aktuell gültige Fassung vom 31.07.2009 beinhaltet weitere Neuregelungen des Wasserrechts. In Bayern gilt seit dem 01.03.2010 eine Neufassung des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG).

Karte von BayernZoombild vorhanden

Flussgebiete in Bayern

Mit der Wasserrahmenrichtlinie sollen europaweit einheitliche Standards im Gewässerschutz erreicht werden. Diese Richtlinie ordnet, vereinheitlicht und vernetzt den Gewässerschutz aller Gewässer in ganz Europa - von den Oberflächengewässern einschließlich der Küstengewässer und Seen bis zum Grundwasser. Die EU-Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, bis zum Jahr 2015 einen „guten ökologischen Zustand" für alle Oberflächengewässer und einen „guten mengenmäßigen und chemischen Zustand" für das Grundwasser zu erreichen und zu erhalten. Fristverlängerungen bis spätestens 2027 sind in begründeten Fällen möglich. Die wichtigsten Elemente der zielgerichteten Planung für den Schutz der Gewässer sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für Flussgebiete. Bayern hat Anteil an den Flussgebieten Donau, Rhein, Elbe und Weser.
FlussschemaZoombild vorhanden

Zeitplan für die Umsetzung

Mit der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme im Dezember 2015 wurde eine neue Runde in der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum 2016 bis 2021 eingeläutet. Die Bewirtschaftungspläne dokumentieren die Grundlagen und die weiteren Wege zum Erreichen der Gewässerschutzziele in den Flussgebieten.

Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu erstellen. In den Bewirtschaftungsplänen werden alle Maßnahmen zusammengestellt, die sich mit der Verbesserung bzw. dem Erhalt des guten Zustands eines Flussgebietes befassen. Dabei handelt es sich um zusammenfassende programmatische Aussagen, jedoch nicht um konkrete Maßnahmenplanungen.
Die Maßnahmenprogramme beschreiben die zum Erreichen des guten Zustandes notwendigen Maßnahmen für eine Planungsperiode von sechs Jahren in den Wasserkörpern. Dabei wird unterschieden zwischen „grundlegenden Maßnahmen“ und „ergänzenden Maßnahmen“.
Grundlegende Maßnahmen sind unabhängig vom Gewässerzustand zu erfüllende gesetzliche Anforderungen wie z. B. die Düngeverordnung, das Pflanzenschutzrecht oder die Cross Compliance Regelungen.
Für Oberflächen- und Grundwasserkörper, welche das Ziel eines „guten Zustandes“ mit den grundlegenden Maßnahmen voraussichtlich nicht erreichen werden, sind in den Maßnahmenprogrammen „ergänzende Maßnahmen“ vorgesehen.
Die ergänzenden Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft sollen ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen und greifen damit nicht in bestehende Rechte ein. Sie können an die betriebsspezifische Situation angepasst werden und sind auch nicht für jede Fläche vorgesehen, sondern nur für Flächen, von denen die größte Gefährdung der Gewässer ausgeht. Dadurch besteht für die Landwirte die Möglichkeit eines innerbetrieblichen Ausgleiches.
Karte Bayern

Maßnahmenprogramm für Oberflächenwasserkörper

Karte Bayern

Maßnahmenprogramm für Grundwasserkörper

Oberflächengewässer

KuchendiagrammZoombild vorhanden

Herkunftsbereiche der P-Einträge (LfU, 2015)

Für die Bewertung eines Gewässers spielen biologische und chemische Komponenten eine wesentliche Rolle. Vor allem der Nährstoff Phosphor ist in oberirdischen Gewässern von Bedeutung. Bei erhöhter Konzentration und Verfügbarkeit führt dieser zu überhöhtem Algen- und Pflanzenwachstum. Neben den Nährstoffen aus den Punktquellen (z. B. Kläranlagen) sind die Austräge aus landwirtschaftlichen Flächen Ursachen für die schlechte Gewässerqualität. Die Bodenerosion ist dabei mit einem Anteil von 22% eine der wichtigsten Eintragspfade für Phosphor in Oberflächengewässer. Weiterhin beeinflusst die Verschlammung der Gewässer durch Bodeneintrag den Lebensraum von Fischen und wirbellosen Kleintieren.
Insgesamt sind in Bayern an 863 von 961 Oberflächenwasserkörpern ergänzende Maßnahmen im Bereich Morphologie und Durchgängigkeit der Gewässer sowie diffuser Stoffeinträge geplant. Landwirtschaftliche ergänzende Maßnahmen wie z. B. die Anlage von Gewässerrandstreifen, sind an 503 Oberflächenwasserkörpern vorgesehen.

Grundwasser

Für Menge und Qualität des Grundwassers stellen die Böden und der geologische Untergrundaufbau eine wichtige Einflussgröße dar, da sich die Grundwasserleiter in ihrer Reinigungswirkung und ihrem Speichervermögen stark unterscheiden. Daneben haben auch die klimatischen Verhältnisse, insbesondere die Niederschlagsmengen und die damit verbundene Neubildung von Grundwasser eine große Bedeutung.
Der gute chemische Zustand eines Grundwasserkörpers ist durch Schadstoffe aus diffusen und punktuellen Einträgen gefährdet. Als Hauptursache für die Zielverfehlung des guten chemischen Zustandes werden die diffusen Stickstoffeinträge gesehen. Wegen Nitrat sind 46 von 256 Grundwasserkörpern in Bayern in einem schlechten chemischen Zustand. An 93 Grundwasserkörpern sind ergänzende landwirtschaftliche Maßnahmen im Bereich Nitrat vorgesehen, da sonst für diese die Zielerreichung bis 2021 als unwahrscheinlich eingeschätzt wird.
Anders als bei Nitrat können bei Pflanzenschutzmitteln viele unterschiedliche Wirkstoffe sowie deren Abbauprodukte zur Grundwasserbelastung beitragen. An 20 Grundwasserkörpern wird die Beratung zum „gewässerschonenden PSM-Einsatz“ intensiviert, da Schwellenüberschreitungen für zugelassene Pflanzenschutzmittel vorliegen und die Zielerreichung bis 2021 als unwahrscheinlich eingeschätzt wird.

Maßnahmenplanung und -umsetzung

Von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und der Bayerischen Landesanstalt für Umwelt (LfU) wurde ein Katalog fachlich sinnvoller Maßnahmen zur gewässerschonenden Landbewirtschaftung zusammengestellt. Der Katalog enthält Maßnahmen zur Minderung des Eintrags von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln, die auf regionaler Ebene den jeweiligen Bewirtschaftungsbedingungen und Verhältnissen angepasst werden können. Beispiele sind der Zwischenfruchtanbau, die Mulchsaat bei Reihenkulturen oder die Anlage von Gewässerrandstreifen. Auch eine verbesserte Produktionstechnik hinsichtlich standortangepasster Bodenbearbeitungsverfahren und Bestelltechnik oder optimierte mineralische und organische Düngung reduzieren die Nährstoffausträge aus den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auf Betriebsebene wird die Bewirtschaftung nach Kriterien des ökologischen Landbaus vorgeschlagen.

Die wichtigsten ergänzenden Maßnahmen zum Gewässerschutz:

  • Zwischenfruchtanbau mit Umbruch im Frühjahr
  • Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz
  • Mulchsaat, Streifen-/Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen
  • Bewirtschaftung nach Kriterien des ökologischen Landbaus
  • Gewässerschonende Fruchtfolge
  • Stilllegung mit gezielter Begrünung
  • Anpassung und Optimierung der Düngung

Förderung

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Aus-gleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Um den gesellschaftli-chen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das Programm noch gezielter auf Ge-wässer-, Boden- und Klimaschutz, auf Biodiversität und auf den Erhalt der Kulturlandschaft ausgerichtet.
Ein finanzieller Ausgleich für entstandene Aufwendungen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen, kann teilweise über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) erfol-gen. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind.

Details zu KULAP (StMELF) Externer Link

Greening (LfL-Information)

Die im Greening vorgesehen Verpflichtungen zu ökologischen Vorrangflächen (öVF) können über mehrere Alternativen erfüllt werden, z. B. durch den Anbau von Zwischenfrüchten oder durch die Anlage von Pufferstreifen zum Gewässerschutz. Teilweise bestehen hinsichtlich des Gewässerschutzes Kombinationsmöglichkeiten von ökologischen Vorrangflächen und KULAP. Dabei müssen sowohl die Greening als auch die KULAP-Vorgaben eingehalten werden.  Mehr

Vorsorgender Gewässerschutz beim Pflanzenschutz

Die schützenden Bodenschichten sind im Jura-Karst häufig nur sehr dünn ausgeprägt. In vielen Bereichen bestehen durch Dolinen direkte Verbindungen der Karsthohlräume mit der Erdober-fläche. Niederschlagswasser, aber auch unerwünschte Stoffe wie Pflanzenschutzmittel können deshalb rasch in das Grundwasser gelangen. Flächendeckend vorbeugende Maßnahmen sind daher in wassersensiblen Bereichen notwendig.  Mehr