EDV-Anwendung Düngung
Sperrfristprogramm – Darf ich im Herbst düngen?

Bodennahe Gülleausbringung auf Getreidestoppel

Die Excelanwendung „Sperrfristprogramm“ zeigt in Abhängigkeit der angebauten Kultur, ob die Fläche im Herbst noch gedüngt werden darf. Dabei berücksichtigt das Programm auch die zusätzlichen Auflagen zur Herbstdüngung, wenn es sich um eine rote oder gelbe Fläche handelt.

Sperrfristen – in welchen Zeiträumen ist Düngen verboten?

Erläuterungen zum Programm

Um die Frage „Darf ich die Kultur auf dieser Fläche im Herbst düngen?“ zu klären, müssen eine Reihe von Teilfragen beantwortet werden:
  • Hat die Fläche zusätzliche Auflagen (rote/gelbe Fläche)?
  • Wurde die Sperrfrist für Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau verschoben?
  • Was war die Vorfrucht und wie lang stand sie?
  • Steht vor der Hauptfrucht eine Zwischenfrucht oder Zweitfrucht?
    • Wann wurde sie gesät?
    • Wird sie geerntet? Wenn ja, wann?
    • Wann wird sie umgebrochen?
  • Was ist die Hauptfrucht im nächstjährigen Mehrfachantrag?
Diese Fragen werden in der Excelanwendung übersichtlich durch Eingabefelder abgefragt. Anschließend gibt das Programm in einem Diagramm aus, in welchem Zeitraum noch gedüngt werden darf. Dabei unterscheidet das Programm, ob es sich um eine mineralische Düngung, um eine organische Düngung mit Kompost und Festmist von Huf- und Klauentieren oder um eine organische Düngung mit Gülle, Gärrest etc. handelt.

Eingabebeispiele

Beispiel 1
Wann darf ich ein im Juli gesätes Weidelgras mit Nutzung im Herbst und im Frühjahr düngen? Ist mein Weidelgras eine Zwischen- oder Zweitfrucht? Es handelt sich um Flächen ohne zusätzliche Auflagen und die Sperrfrist wurde nicht verschoben.
Eingabemaske des Excelprogramms zur SperrfristüberprüfungZoombild vorhanden

Überprüfung der Zweitfrucht

Bei dieser Frage ist bei der Dateneingabe folgendes zu beachten:
Unter „Hauptfrucht Ernte 2023“ wird die Vorfrucht ausgewählt, bspw. Getreide und das Datum der Ernte eingetragen. Unter „Zwischen-/Zweitfrucht 2023/24“ ist eine winterharte Nichtleguminose auszuwählen und das Saatdatum anzugeben. Bei „Ernte“ wird „ja Herbst und Frühjahr“ eingetragen und die Verwendung der Ernte muss ausgewählt werden (auch wenn es in diesem Fall nicht relevant ist). Unter „Hauptfrucht Ernte 2024“ wird die Kultur ausgewählt, die 2024 im Mehrfachantrag steht.
Das Diagramm gibt die Antwort auf die Frage. Wenn die Fläche zusätzliche Auflagen hat (rote Fläche), ändert sich die Antwort. Auflagen sind im Eingabefeld einzutragen.

Eingabe von Zweitfrucht Weidelgras mit Ernte im Herbst und Frühjahr (Bild in hoher Auflösung) photo 164 KB

Beispiel 2
Darf ich den mehrjährigen Feldfutterbau, der im Herbst 2023 gesät wird und mindestens zwei Jahre auf der Fläche stehen bleibt, im Herbst düngen, wenn im Herbst noch eine Nutzung erfolgt? Es handelt sich um Flächen ohne zusätzliche Auflagen und die Sperrfrist wurde nicht verschoben.
Eingabemaske des Excelprogramms zur SperrfristüberprüfungZoombild vorhanden

Eingabe des mehrjährigen Feldfutterbaus

Bei dieser Frage ist bei der Dateneingabe folgendes zu beachten:
Der Feldfutterbau, der im Herbst gesät wird und mindestens zwei Jahre auf der Fläche bleibt, ist unter „Hauptfrucht Ernte 2024“ einzutragen (auch wenn er bereits im Herbst 2023 das erste Mal geerntet wird).
Das Diagramm gibt die Antwort auf die Frage. Wenn die Fläche zusätzliche Auflagen hat (rote Fläche), ändert sich die Antwort.

Eingabe des mehrjährigen Feldfutterbaus im ersten Standjahr (Bild in hoher Auflösung) photo 164 KB