Datenschutzhinweise nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Meldung von der bodennahen Ausbringtechnik nach § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV)
1. Verarbeitungstätigkeit, Zweck und Rechtsgrundlage
Diese Informationen beziehen sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Meldung der bodennahen Ausbringtechnik nach § 6 Abs. 3 S. 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV), die das Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) durchführt. Voraussetzung für den sachlichen Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung ist das Vorliegen von personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO.
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Meldeverfahrens zur bodennahen Ausbringtechnik nach § 6 Abs. 3 S. 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV) erforderlich ist. Dies umfasst eine Verarbeitung Ihrer Daten insbesondere zu folgenden Zwecken:
- Zusendung der Bestätigungsemail
- Durchführung des Kontrollverfahrens
- Erteilung der Ausnahmegenehmigung
Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, Artikel 4 Abs. 1 BayDSG.
2. Empfänger der personenbezogenen Daten
Unser Formular wird über eine vom IT-DLZ betriebene Umfrageplattform unter Verwendung der Software cit intelliForm bereitgestellt. Die von Ihnen bei der Umfrage gemachten Angaben werden daher im Auftrag der LfL verarbeitet durch:
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ)
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: IT-DLZ.Serviceline@ldbv.bayern.de
Es werden Cookies eingesetzt, um die Funktionalität der Formulare sicherzustellen:
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Zudem übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten an die jeweiligen Sachgebiete der AELF L3.3 zur Kontrolle der Meldung. Im Einzelfall übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies für die Durchführung der Meldung erforderlich ist, z. B. an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
3. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung an der LfL 3 Jahre gespeichert und danach gelöscht.

