Naturschutzverpflichtungen und Kompensation
Ökokonto und Ökoflächenkataster

Ein Ökokonto ist ein freiwilliges "Sparkonto" für zukünftig erforderliche Kompensationsflächen und -maßnahmen. Damit können z.B. Gemeinden bereits vor der Planung von Baugebieten Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durchführen und diese später refinanzieren.

Diese Maßnahmen stehen als Maßnahmenpool dann bei der konkreten Bebauungsplanung zur "Abbuchung" bereit. Darüberhinaus kann ein Ökokonto einen Pool an geeigneten Flächen enthalten, auf denen bei Bedarf die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Neben Gemeinden und anderen Institutionen können auch Privatpersonen, beispielsweise Landwirte, Ökokonten einrichten. Nach gesetzlicher Zuständigkeit lassen sich naturschutzrechtliche und baurechtliche Ökokonten unterscheiden.

Naturschutzrechtliches Ökokonto (siehe §§ 13-17 Bayerische Kompensationsverordnung – BayKompV)

  • Ökokonten sollten zur Aufwertung vorzugsweise in naturschutzfachlichen Gebietskulissen entstehen (§9 Abs. 3, Satz 1 Nr. 2 BayKompV).
  • Wird ein Ökokonto gewerblich betrieben (z.B. durch Stiftungen, Flächenagenturen), müssen sich die Betreiber staatlich zertifizieren lassen.
  • Naturschutzrechtliche Ökokontomaßnahmen müssen dauerhaft sein, mindestens eine Aufwertung von 15.000 Wertpunkten bzw. eine Mindestfläche von 2.000 Quadratmeter umfassen. Die Berechnung der Wertpunkte erfolgt über das Biotopwertverfahren und die Biotopwertliste.
  • Ökokonten müssen nach Durchführung der vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit genauer Beschreibung an das Ökoflächenkataster (ÖFK) beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) gemeldet und eingetragen werden, ebenso die noch nicht aufgewerteten Flächen des Flächenpools (§ 15 BayKompV).
  • Nach Bestätigung des Aufwertungsumfangs durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) seit der Einstellung in das Ökokonto können die Flächen bzw. Wertpunkte konkreten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zugeordnet und abgebucht werden. Dabei ist eine Verzinsung von 3 Prozent auf maximal zehn Jahre zu berücksichtigen.
  • Im Ökoflächenkataster werden die Flächen dann aus dem Teil Ökokonto in den Teil Kompensation übertragen.
  • Gewerbliche Ökokontenbetreiber können sowohl mit Ökokontoflächen als auch nur mit Wertpunkten handeln, wobei dies die entsprechende rechtliche Sicherung (§ 11 Abs. 2 u. 1) zum Zeitpunkt der Abbuchung voraussetzt (§ 17).

Baurechtliches Ökokonto

Bei baurechtlichen Eingriffen ist nach dem "Leitfaden Bauen im Einklang mit der Natur" zu bewerten und auch abzubuchen. Dieses Verfahren basiert auf Kompensationsfaktoren und weicht vom Biotopwertverfahren der BayKompV bei naturschutzrechtlichen Eingriffen ab. Allerdings ist eine Angleichung der Berechnungsverfahren zwischen den Ressorts z.Zt. in Abstimmung.

Von der Einrichtung des Ökokontos bis zur Abbuchung und Dokumentation

  • Konzepterstellung (mit Erfassung des Ausgangszustands und der Eignung der Flächen)
  • Abstimmung des Konzepts mit UNB und Eintragung ins ÖFK
  • Durchführung der vorgezogenen Maßnahmen
  • Zuordnung der Maßnahmen zum Eingriff
  • Abbuchung aus dem Ökokonto (inklusive Verzinsung; 3 Prozent pro Jahr, maximal 10 Jahre)
  • Dokumentation im ÖFK (Eintrag in Teil Kompensation)

Vorteile von Ökokonten auf einen Blick

  • Die vorgezogene Aufwertung verbessert die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes vorzeitig.
  • Sie erleichtern die Einbindung in überörtliche Programme und Vorhaben.
  • Ökokonten sorgen für Planungssicherheit und Verfahrensbeschleunigung (Zugriff auf Flächen, Verfahren an sich).
  • Durch die öffentliche Einsehbarkeit freier Ökokonten im Ökoflächenkataster können sich Vorhaben- und Maßnahmenträger geeignete Fläche rascher sichern.
  • Ökokonten entschärfen Flächenkonflikte, besonders in Gebieten mit knappen Ausgleichsflächen und hohen Bodenpreisen.
  • Sie sichern ein einheitliches Vorgehen bei der Einstellung und Abbuchung von Maßnahmen.
  • Zertifizierte Ökokontenbetreiber gewährleisten Qualität.
  • Die auflaufenden Kosten (für Planung, Flächenerwerb, Herstellung) bis zum Erreichen der angestrebten ökologischen Funktionen können bei Abbuchung über die Kompensationspflichtigen refinanziert werden.
  • Ökokonten erlauben insgesamt eine Flexibilisierung der Eingriffsregelung (mit Verzinsung, Wertpunktehandel).
  • Für Landwirte ergibt sich als Ökokontobetreiber ein langfristiges Zusatzeinkommen. Es bleibt Wertschöpfung in der Region.

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