Maßnahmensteckbriefe

Margeritenblüte.

Zielgerichtete Verbesserung des Wildlebensraums

Die Maßnahmensteckbriefe beschreiben die Wirkung der jeweiligen Maßnahmen auf typische wildlebende Tier- und Pflanzenarten der offenen Kulturlandschaft (Agrararten). In der Wildlebensraumberatung können die Maßnahmensteckbriefe für die zielgerichtete Erarbeitung von Empfehlungen zur Maßnahmenwahl und -platzierung von Maßnahmen verwendet werden. Es werden Fragen geklärt wie:
Was ist das für eine Maßnahme? Welche Regelungen gibt es für eine Förderung.
Was für ein Lebensraum (Nahrungs-, Deckungs-, Fortpflanzungs- oder Überwinterungsraum) wird geschaffen?
Welche Kombinationen mit weiteren Maßnahmen bringt einen besonders hohen Mehrwert für die Biodiversität? Wie sollten die Maßnahmen platziert werden, um die beste Wirkung zu erzielen. Auch auf alternative Optionen für den Standort wird eingegangen.
Welche Arten können von den Maßnahmen profitieren?

Die Maßnahmensteckbriefe können nach den Fördermöglichkeiten (KULAP, Greening, nicht förderfähige Maßnahmen) oder dem Lebensraum (Acker, Grünland, Landschaftselemente / Sonstige) ausgewählt werden. Sie werden in den nächsten Wochen fortlaufend ergänzt und hier bereitgestellt.

Beratungshilfe für die Wildlebensraumberatung in Bayern (LfL-Information)

Maßnahmensteckbriefe nach Fördermöglichkeiten geordnet

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Das Kulturlandschaftsprogramm ist Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Bereits seit 1988 gewährt Bayern den Landwirtinnen und Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Das KULAP bietet gesamtbetriebliche Maßnahmen sowie Maßnahmen für einen Betriebszweig oder für Einzelflächen an. Sie sind in die Schwerpunkte Klimaschutz, Boden- und Wasserschutz, Biodiversität-Artenvielfalt und Kulturlandschaft gegliedert. Zudem ist die Förderung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb Bestandteil des KULAP.

Weitere Informationen zum KULAP Externer Link

Folgende KULAP-Maßnahmen können zur Lebensraumverbesserung beitragen:

  • Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb (B10)
  • Umwandlung von Acker in Grünland entläng von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten bzw. Gebietskulisse Moore (B28/29)
  • Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten (B30)
  • Gewässer- und Erosionsschutzstreifen (B34)
  • Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten (B35)
  • Winterbegrünung mit Wildsaaten (B36)
  • Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen (B37)
  • Streifen-/Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen (B38)
  • Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten (B39)
  • Erhalt artenreicher Grünlandbestände (B40)
  • Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern (B41)
  • Anlage von Altgrasstreifen (B42)
  • Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen (B43)
  • Vielfältige Fruchtfolge mit Eiweißpflanzen (B44)
  • Vielfältige Fruchtfolge mit großkörnigen Leguminosen (B45)
  • Vielfältige Fruchtfolge mit alten Kultruarten (B46)
  • Jährlich wechselnde Blühflächen (B47)
  • Mehrjährige Blühflächen – Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur (B48)
  • Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (B49)
  • Weinbau in Steil- und Terrassenlagen (B55)
  • Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (B56)
  • Streuobst (B57)
  • Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (B59)
  • Herbizidverzicht im Ackerbau (B62)

Greening-Maßnahmen

Mit der Beantragung der Basisprämie verpflichtet sich der Betriebsinhaber auch zur Einhaltung der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (Greening) auf allen seinen beihilfefähigen Flächen im gesamten Kalenderjahr. Im Greening der EU-Agrarpolitik werden Landwirtinnen und Landwirte mit Betriebsgrößen über 15 Hektar verpflichtet, 5 Prozent ihrer Ackerfläche als "ökologische Vorrangfläche" (ÖVF) bereitzustellen. Diese ökologischen Vorrangflächen müssen auf Ackerland erbracht und im Umweltinteresse genutzt werden.

Mehr Informationen zum Greening Externer Link

Folgende Greening-Maßnahmen können zur Lebensraumverbesserung beitragen:

  • Beihilfefähige Ackerstreifen an Waldrändern (NC54)
  • Pufferstreifen und Feldrand auf DG (NC57)
  • Pufferstreifen und Feldrand auf AF (NC58)
  • Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP) (NC59)
  • Aufforstungsflächen, Aufgeforstete Acker-/Grünlandflächen (NC61)
  • Brachliegende Flächen (NC62)
  • Chinaschilf (Miscanthus) (NC63)
  • Durchwachsene Silphie (Silphium) (NC64)
  • Brache mit Honigpflanzen – einjährig (NC65)
  • Brache mit Honigpflanzen – mehrjährig (NC66)
  • Zwischenfruchtanbau

Nicht förderfähige Maßnahmen (nfM)

Die nicht förderfähigen Maßnahmen stehen außerhalb der länderspezifischen und europäischen Agrarpolitik. Dieser Maßnahmenkatalog beruht vollkommen auf Freiwilligkeit und kann von Landwirten, Jägern, Imkern, Naturschützern und Kommunen genutzt werden.
Sowohl die Anlage von Landschaftselementen als auch die Flächenbereitstellung kann mit dem KULAP B59 "Struktur und Landschaftselemente" gefördert werden. Allerdings müssen dann die Vorgaben des Merkblatts z.B. zur Fläche und Länge der Elemente eingehalten werden (vgl. unter KULAP B59)

Folgende Maßnahmen tragen zur Lebensraumverbesserung bei:

  • Ackerrandstreifen
  • Mahd-Mulch-Konzept für Randstreifen, Brachen, Grünwege
  • Stehenlassen von Getreide-, Maisstreifen
  • Lerchenfenster
  • Blühstreifen/-fläche, spezielle Saatmischung
  • Bejagungsschneise Mais
  • Brachen, Schwarzbrache, Selbstbegrünung, z. B. für Kiebitz
  • Mahdgutübertragung
  • Alternative Methoden der Heckenbegründung
  • Lesesteinwälle
  • Totholz, Asthaufen
  • Heckenanlage
  • Feldgehölze und Feuchtlebensräume
  • Baumreihen
  • Gewässerrandstreifen
  • Trockenlebensräume
  • Feldraine (> 2 m)
  • Artenreiche Erdwälle und Gräben zum Wasserrückhalt und Wasserführung innerhalb eines Feldstücks
  • Beetle Banks
  • Trocken- und Natursteinmauern
  • Fels- und Steinriegel
  • Terrassen
  • Sandschüttung, Lehmkuhle

Maßnahmensteckbriefe nach Lebensräumen geordnet

Äcker und Grünland nehmen in der offenen Kulturlandschaft den größten Flächenanteil ein. Landschaftselemente wie Hecken und Baumreihen strukturieren die Landschaft und bieten wichtige Rückzugsräume und Vernetzungen. Die Ordnung der Maßnahmen nach dem Lebensräumen, soll die Auswahl erleichtern. Je nach dem durch die Maßnahmen entstehenden Lebensräumen werden sie den Gruppen Acker, Grünland und Landschafts­elemente/Kleinst­lebens­räume/holzige Kulturen zugeordnet.

Lebensraum Acker

  • Beihilfefähige Ackerstreifen an Waldrändern (NC54)
  • Pufferstreifen und Feldrand auf AF (NC58)
  • Brachliegende Flächen (NC62)
  • Chinaschilf (Miscanthus) (NC63)
  • Durchwachsene Silphie (Silphium) (NC64)
  • Brache mit Honigpflanzen – einjährig (NC65)
  • Brache mit Honigpflanzen – mehrjährig (NC66)
  • Zwischenfruchtanbau
  • Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb (B10)
  • Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten (B35)
  • Winterbegrünung mit Wildsaaten (B36)
  • Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen (B37)
  • Streifen-/Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen (B38)
  • Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten (B39)
  • Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen (B43)
  • Vielfältige Fruchtfolge mit Eiweißpflanzen (B44)
  • Vielfältige Fruchtfolge mit großkörnigen Leguminosen (B45)
  • Vielfältige Fruchtfolge mit alten Kultruarten (B46)
  • Jährlich wechselnde Blühflächen (KULAP B47)
  • Mehrjährige Blühflächen – Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur (KULAP B48)
  • Weinbau in Steil- und Terrassenlagen (B55)
  • Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (B56)
  • Herbizidverzicht im Ackerbau (B62)
  • Ackerrandstreifen
  • Mahd-Mulch-Konzept für Randstreifen, Brachen, Grünwege
  • Stehenlassen von Getreide-, Maisstreifen
  • Lerchenfenster
  • Blühstreifen/-fläche, spezielle Saatmischung
  • Bejagungsschneise Mais
  • Brachen, Schwarzbrache, Selbstbegrünung, z. B. für Kiebitz
  • Wiederansiedelung blühender Ackerwildkräuter

Lebensraum Grünland

  • Pufferstreifen und Feldrand auf DG (NC57)
  • Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb (B10)
  • Umwandlung von Acker in Grünland entläng von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten bzw. Gebietskulisse Moore (B28/29)
  • Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten (B30)
  • Gewässer- und Erosionsschutzstreifen (B34)
  • Erhalt artenreicher Grünlandbestände (KULAP B40)
  • Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern (B41)
  • Anlage von Altgrasstreifen (KULAP B42)
  • Mahd-Mulch-Konzept für Randstreifen, Brachen, Grünwege
  • Mahdgutübertragung

Landschaftelemente/Kleinstlebensräume/holzige Kulturen

  • Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP) (NC59)
  • Aufforstungsflächen, Aufgeforstete Acker-/Grünlandflächen (NC61)
  • Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (KULAP B49)
  • Streuobst (B57)
  • Struktur- und Landschaftselemente (KULAP B59)
  • Mahd-Mulch-Konzept für Randstreifen, Brachen, Grünwege
  • Alternative Methoden der Heckenbegründung
  • Lesesteinwälle
  • Totholz, Asthaufen
  • Anlage von Hecken (KULAP B59)
  • Feldgehölze und Feuchtlebensräume
  • Baumreihen
  • Gewässerrandstreifen
  • Trockenlebensräume
  • Feldraine (> 2 m)
  • Artenreiche Erdwälle und Gräben zum Wasserrückhalt und Wasserführung innerhalb eines Feldstücks
  • Beetle Banks
  • Trocken- und Natursteinmauern
  • Fels- und Steinriegel
  • Terrassen
  • Sandschüttung, Lehmkuhle