Maßnahmensteckbriefe

Margeritenblüte.

Zielgerichtete Verbesserung des Wildlebensraums

Die Maßnahmensteckbriefe beschreiben die Wirkung der jeweiligen Maßnahmen auf typische wildlebende Tier- und Pflanzenarten der offenen Kulturlandschaft (Agrararten). In der Wildlebensraumberatung können die Maßnahmensteckbriefe für die zielgerichtete Erarbeitung von Empfehlungen zur Maßnahmenwahl und -platzierung von Maßnahmen verwendet werden. Es werden Fragen geklärt wie:
Was ist das für eine Maßnahme? Welche Regelungen gibt es für eine Förderung.
Was für ein Lebensraum (Nahrungs-, Deckungs-, Fortpflanzungs- oder Überwinterungsraum) wird geschaffen?
Welche Kombinationen mit weiteren Maßnahmen bringt einen besonders hohen Mehrwert für die Biodiversität? Wie sollten die Maßnahmen platziert werden, um die beste Wirkung zu erzielen. Auch auf alternative Optionen für den Standort wird eingegangen.
Welche Arten können von den Maßnahmen profitieren?

Die Maßnahmensteckbriefe können nach den Fördermöglichkeiten (KULAP, Ökoregelung, nicht förderfähige Maßnahmen) ausgewählt werden. Sie werden in den nächsten Wochen fortlaufend ergänzt und hier bereitgestellt.

Beratungshilfe für die Wildlebensraumberatung in Bayern (LfL-Information)

Maßnahmensteckbriefe nach Fördermöglichkeiten geordnet

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Das Kulturlandschaftsprogramm ist Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Bereits seit 1988 gewährt Bayern den Landwirtinnen und Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Das KULAP bietet gesamtbetriebliche Maßnahmen sowie Maßnahmen für einen Betriebszweig oder für Einzelflächen an. Neben der Flächenförderung werden investive Maßnahmen gefördert. Auch die Förderung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb ist Bestandteil des KULAP.

Weitere Informationen zum KULAP – StMELF Externer Link

Folgende KULAP-Maßnahmen können zur Lebensraumverbesserung beitragen:

  • Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb (O10)
  • Insektenschonende Mahd (K14)
  • Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt 15. Juni bzw. 1. Juli (K16 bzw. K17)
  • Extensive Grünlandnutzung in sensiblen Gebieten (K18)
  • Vielfältige Fruchtfolge mit großkörnigen Leguminosen (K30)
  • Vielfältige Fruchtfolge mit alten Kulturen (K31)
  • Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen (K32)
  • Herbizidverzicht bei Wintergetreide / Winterraps (K40)
  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Wintergetreide / Winterraps (K42)
  • Verzicht auf Intensivkulturen (K44)
  • Konservierende Saatverfahren (K46)
  • Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten (K48)
  • Erosionsschutzstreifen (K50)
  • Biodiversitätsstreifen (K51)
  • Wildpflanzenmischungen (K52)
  • Mehrjährige Blühflächen (K56)
  • Umwandlung von Acker in Grünland (K58)
  • Maßnahmen für Vögel in der Agrarlandschaft: Feldvogelinseln (K60)
  • Maßnahmen für Vögel in der Agrarlandschaft: Verspätetet Aussaat (K61)
  • Herbizidverzicht im Hopfenbau (K70)
  • Herbizidverzicht im Weinbau (K72)
  • Weinbau in Steil- und Terrassenlagen (K74)
  • Streuobst - Erschwerte Bewirtschaftung (K78)
  • Struktur- und Landschaftselementen Anlage (I88) - Flächenbereitstellung (K88)
  • Förderung kleiner Strukturen (K99)
  • Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (I80)
  • Streuobstpflege (I82)
  • Einrichtung von Agroforstsystemen (I84)
  • Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (I86)

Ökoregelungen (ÖR)

Seit 2023 werden in der ersten Säule der Förderung bundesweit Ökoregelungen angeboten. Sie können mit den meisten Maßnahmen des KULAP kombiniert werden.

Weitere Informationen zu den Ökoregelungen – StMELF Externer Link

Folgende Ökoregelungen können zur Lebensraumverbesserung beitragen:

Nicht förderfähige Maßnahmen (nfM)

Die nicht förderfähigen Maßnahmen stehen außerhalb der länderspezifischen und europäischen Agrarpolitik. Dieser Maßnahmenkatalog beruht vollkommen auf Freiwilligkeit und kann von Landwirten, Jägern, Imkern, Naturschützern und Kommunen genutzt werden.
Sowohl die Anlage von Landschaftselementen als auch die Flächenbereitstellung kann mit dem KULAP I88 bzw. K88 "Struktur und Landschaftselemente" gefördert werden. Allerdings müssen dann die Vorgaben des Merkblatts z.B. zur Fläche und Länge der Elemente eingehalten werden (vgl. unter KULAP K88)

Folgende Maßnahmen tragen zur Lebensraumverbesserung bei:

  • Ackerrandstreifen
  • Mahd-Mulch-Konzept für Randstreifen, Brachen, Grünwege
  • Stehenlassen von Getreide-, Maisstreifen
  • Lerchenfenster
  • Blühstreifen/-fläche, spezielle Saatmischung
  • Bejagungsschneise Mais
  • Mahdgutübertragung
  • Wiederansiedelung blühender Ackerwildkräuter
  • Alternative Methoden der Heckenbegründung
  • Lesesteinwälle
  • Totholz, Asthaufen
  • Heckenanlage
  • Feldgehölze und Feuchtlebensräume
  • Baumreihen
  • Gewässerrandstreifen
  • Trockenlebensräume
  • Feldraine (> 2 m)
  • Artenreiche Erdwälle und Gräben zum Wasserrückhalt und Wasserführung innerhalb eines Feldstücks
  • Beetle Banks
  • Trocken- und Natursteinmauern
  • Fels- und Steinriegel
  • Terrassen
  • Sandschüttung, Lehmkuhle