Monitoring von Fördermaßnahmen

Eine Frau am Schreibtisch vor einem offenen Ordner. Sie bedient einen Taschenrechner und schreibt mit der anderen Hand.

Foto: Angelika Warmuth

Unter Monitoring ist im Folgenden ein Berichtswesen zur Übermittlung von vorgegebenen Finanz- und Sachdaten an die Europäische Kommission (KOM) oder das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu verstehen. Es dient der Analyse von Auszahlungsstand und Mittelverwendung, um eine Steuerung der laufenden Förderprogramme zu ermöglichen.

ELER-Monitoring
In Deutschland wird bis 2022 die Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf Ebene der einzelnen Bundesländer vollzogen. Die Umsetzung der ELER-Verordnung in Bayern erfolgt derzeit über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) in Bayern 2014–2022. Über den Stand der Umsetzung wird jährlich ein Bericht gegenüber der EU-Kommission erstellt, der vorab auf bayerischer Ebene einem Begleitausschuss, bestehend aus verschiedenen Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Vertretern aus den beteiligten Staatsministerien und Strukturfonds, vorgestellt wird.
Ab 2023 kann dagegen nur noch ein Programm pro Mitgliedsstaat an die EU-Kommission eingereicht werden, das dann sowohl die erste als auch die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abdeckt ("GAP-Strategieplan"). Damit kommt dem BMEL eine stärkere Bedeutung als bislang zu.
GAK-Monitoring
Mit der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) werden durch das BMEL Maßnahmen von bundesländer­übergreifender Bedeutung gefördert, wobei die Finanzierung von Bund und Ländern geteilt wird.
Die Umsetzung der Fördermaßnahmen für den ländlichen Raum kann von den Bundesländern daher sowohl mit ELER- als auch mit GAK-Mitteln oder beiden erfolgen, sofern die jeweiligen Förderrichtlinien die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall oder steht – vor allem bei der ELER-Förderung – der benötigte zeitliche Vorlauf und der damit einhergehende Verwaltungsaufwand dem entgegen, muss aus Landesmitteln gefördert werden.
ELER-GAK-Monitoring durch die LfL
Die hohen Anforderungen an die Berichterstattung und insbesondere die absehbaren Erweiterungen durch die anstehende Reform der gemeinsamen Agrarpolitik veranlasste die ELER-Verwaltungsbehörde am Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) bereits 2012, das Monitoring zu reorganisieren. Durch die Übertragung an die LfL wurde eine zentrale Bearbeitung und die Entwicklung standardisierter Datenabfragen angestrebt, um eine effizientere Bearbeitung zu ermöglichen und die Fachreferate am StMELF zu entlasten.

Ansprechpartnerin
Johanna Schöber
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1309
E-Mail: Agraroekonomie@LfL.bayern.de