Netzwerk Fokus Tierwohl
Rückblick: Online-Seminar "Schutzmaßnahmen vor der ASP – was Landwirte tun können", 18. Oktober 2021

Schwein Netzwerk Fokus Tierwohl

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Landwirte können einen wichtigen Beitrag leisten, um ihre Bestände zu schützen und zusätzlich eine Weiterverbreitung zu verhindern. Am 18. Oktober 2021 veranstaltete das Netzwerk Fokus Tierwohl ein Online-Seminar zum Thema "Schutzmaßnahmen vor der ASP – was Landwirte tun können". Referentin war Frau Dr. Rostalski vom Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. Herr Baierl (Praktiker) stellte in seinem Vortrag die Biosicherheitsmaßnahmen auf seinem Betrieb vor.

Programm

  • 18:45 Uhr Einwahl in den Meeting-Raum möglich
  • 19:00 Uhr Begrüßung und Projektvorstellung Netzwerk Fokus Tierwohl
    Katharina Burgmayr, Vanessa Peter, LfL
  • 19:10 Uhr Afrikanische Schweinpest – Krankheitsverlauf und Schutzmaßnahmen vor der ASP
    Frau Dr. Rostalski, Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.
  • 20:15 Uhr Fragen, Diskussion, Zusammenfassung und Abschluss
    Katharina Burgmayr, Vanessa Peter, LfL
Vortrag Dr. Anja Rostalski, TGD
Aktuelle Lage
Der erste Afrikanische Schweinepest (ASP) Fall wurde im September 2020 im brandenburgischen Spree-Neisse-Kreis bei einem toten Wildschwein bestätigt. Mittlerweile sind es 2.403 bestätigte Fälle bei Wild- und Hausschweinen (TSI, Stand 15.10.21). Dies führte dazu, dass das Restriktionsgebiet mittlerweile 762 Quadratkilometer umfasst und ein durchgehender Zaun an der Grenze zu Polen von Brandenburg bis Sachsen gebaut wurde.
Epidemiologie
Grundsätzlich sind alle Schweinearten empfänglich. Eine Infektion erfolgt über direkten und indirekten Kontakt mit infizierten Tieren. Das bedeutet, dass Blut und stark bluthaltige Ausscheidungen, Infektionskanülen sowie Speiseabfälle und Kleidung (Schuhe) mögliche Infektionswege darstellen. Eine Übertragung der ASP kann jedoch auch über Vektoren (z.B. Lederzecken) erfolgen.
ASP-Status
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 regelt das Verfahren zum ASP-Status neu. Dieses Verfahren ist essentiell, um die Tiere, die in einer Sperrzone liegen, weiterhin verbringen zu können. Es sind verschiedene Verfahren möglich, wobei Anmeldung und Benennung eines Tierarztes immer notwendig sind.
Biosicherheitsmaßnahmen
Es ist für jeden Betrieb ratsam, die Biosicherheitsmaßnahmen zu verstärken, da diese langfristig den einzigen Schutz vor der ASP darstellen.
Mögliche Maßnahmen sind zusätzliche Einfriedungen, eine Hygieneschleuse, eine räumliche Trennung der Produktionseinheiten sowie Quarantäneeinrichtungen. Fliegengitter vor Fenstern und Öffnungen, eine Kadaverabholung außerhalb des Betriebsgeländes und die Erstellung eines Hygieneplans.
Vortrag Sebastian Baierl, Praktiker
Hofzufahrt und Umzäunung
Der komplette Betrieb ist mit einer Zaunanlage umzäunt. Am Feldrain schützt ein Wildschutzzaun (Z-Profilstäbe mit 1,70m Höhe, dazu untergrabungssicher durch Stacheldraht mit Bodenankern zur unteren Fixierung des Zauns) den Betrieb. Die Zufahrt ins Betriebsgelände ist nur über ein elektrisch betriebenes Hoftor möglich, welches per Smartphone-App oder Lichtschranke nur von Betriebs- und Familienmitgliedern geöffnet werden kann. Somit ist eine strikte Kontrolle gewährt.
Kadaverabholung
Auf dem Haigler Hof erfolgt die Kadaverabholung mit Hilfe eines Baucontainers, welcher an der Grundstücksgrenze in die Umzäunung integriert wurde. Der Kadavercontainer ist beidseitig verschließbar und hat einen leicht zu reinigenden Bodenbelag. Die Beschickung ist nur von innen möglich, dadurch muss das Betriebsgelände für die Kadaverlagerung nicht verlassen werden.
Desinfektion von Fahrzeugen
Der Betriebsleiter berichtet, dass auf dem Betriebsgelände eine extra Waschplatte zur Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen installiert wurde. Um Kontaminationen zu vermeiden, kann hier der Abfluss entweder in die Güllegrube oder in das Rückhaltebeckens außerhalb des Hofzauns erfolgen.
Hygieneschleuse
Herr Baierl berichtete von der neu gebauten Hygieneschleuse. Es wurde darauf geachtet, dass ein Stallzutritt lediglich über die Duschen (m/w) möglich ist. Zusätzlich wurde eine Durchreiche mit gegenläufigen Fenstern gebaut.
Zugangskontrolle
Ein Stempelautomat ermöglicht eine Zugangskontrolle in den Stall. Gleichzeitig kann ein Anwesenheitsbericht z.B. für die Arbeitskraftstunden (Auswertung damit erfolgen.

Ansprechpartner

Katharina Burgmayr, LfL
Tel.: 08161 8640-7375
E-Mail: fokus-tierwohl@lfl.bayern.de

Vanessa Peter, LfL
Tel.: 08161 8640-7374
E-Mail: fokus-tierwohl@lfl.bayern.de

Partner (ÄELF)
Tiergesundheitsdienst Bayern e.V., Frau Dr. Rostalski