Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Wildschadensverhütung

Nur sehr wenige Pflanzenschutzmittel dürfen zur Wildschadensverhütung ohne Sachkunde angewendet werden.

Unter Mitteln zur Wildschadensverhütung sind nur solche Pflanzenschutzmittel zu verstehen, die genau diese Indikation aufweisen.
Das sind einige Pflanzenschutzmittel, die meist gegen Wildverbiss an die jungen Bäume gestrichen werden. Diese sind im Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis 2012 Teil 4: Forst unter "6.6 Mittel zur Verhütung von Wildschäden" gelistet.
  • die Gruppe Blutmehl mit Certosan, proagro Wildverbissschutz, WildStopp, sowie
  • die Gruppe Wildschadensverhütungsmittel mit Arbinol B, Cervacol Extra, FCH 60 I rot, blau, weiß, FEGOL, Flügol - weiß, Fegesol, WAM flüssig plus, Flügolla 62, FS-Garant 60, Morsuvin, Weißteer TS 300, Wöbra, proagro Schäl- und Fraßstopp.
Freihalten von Elektrozäunen nicht erlaubt
Dagegen ist beispielsweise das Freihalten von Elektrozäunen mit Pflanzenschutzmitteln zur Wildschadensverhütung bei landwirtschaftlichen Kulturen nicht erlaubt, denn es gibt kein einziges Pflanzenschutzmittel mit der Indikation "Freispritzen" von Zäunen; eine Anwendung wäre ein Verstoß gegen §12 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Im Übrigen wäre es ein weiterer Verstoß, dies ohne Sachkunde zu tun.
Abgabe Pflanzenschutzmittel nur noch an Sachkundige
Nicht zuletzt kommt hier dem Handel eine noch größere Verantwortung zu. Pflanzenschutzmittel - außer die Haus- und Kleingartenmittel, die seit Inkrafttreten des neuen PflSchG übrigens Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwender heißen - dürfen nur noch an Sachkundige unter Vorlage des Sachkundenachweises abgegeben werden (§ 23 Abs. 1 PflSchG). Es besteht jedoch noch eine Übergangsfrist bis 26. November 2015. Allerdings muss der Verkäufer jetzt schon den Erwerber gemäß § 23 Abs. 3 über die bestimmungsgerechte und sachgemäße Anwendung, insbesondere über etwaige Verbote und Beschränkungen unterrichten. Damit kann z.B. Glyphosat zum "Freispritzen" von Elektrozäunen nicht abgegeben werden und schon gar nicht an nicht sachkundige Kunden.