Neue Auflagen zum Bienenschutz

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die neue Bienenschutzauflage NB6613 und in Zusammenhang damit den neuen Anwendungshinweis NB6645 erlassen.

NB6613
Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (Anmerkung: v. a. Azole) angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids erlaubt. Die Bienenschutzverordnung in der geltenden Fassung ist zu beachten.

Die zweite Bestimmung ermöglicht eine Tankmischung eines Pflanzenschutzmittels, das die NB6645 trägt, mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide als nicht bienengefährliche Tankmischung.

NB6645
Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide an blühenden Pflanzen und Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden, sofern dies ausweislich der Gebrauchsanleitung des Insektizids erlaubt ist.

Andere Tankmischungen aus Thiacloprid-haltigen Insektiziden und Fungiziden, welche Ergosterol-Biosynthese-Hemmer enthalten (mit Ausnahme der drei genannten), sind als B1 und damit als bienengefährlich eingestuft. Blühende Pflanzen (Kulturpflanzen oder blühende Unkräuter) dürfen mit solchen Mischungen nicht behandelt oder davon getroffen werden.