Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung in Bayern

Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Beratung zum Pflanzenschutz ist der Anwender-Sachkundenachweis und für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln der Abgeber-Sachkundenachweis erforderlich.

Im Rahmen der Beantragung des Sachkundenachweises (SKN) müssen entsprechende fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden. Dies kann mit einem Zeugnis über einen einschlägigen Berufsabschluss oder eine ähnliche Ausbildung (mit zusätzlicher Bescheinigung) gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) erfolgen.
Wenn kein entsprechender Abschluss vorliegt, müssen die entsprechenden fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vor Beantragung des SKN mit einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nachgewiesen werden.

Sachkundeprüfung für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Bei den Sachkundeprüfungen unterscheidet man zwischen

  • der Sachkundeprüfung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive der Beratung zum Pflanzenschutz und
  • der Sachkundeprüfung für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.
Die Prüfungen werden in Bayern getrennt für die Bereiche Anwender/Berater und Abgeber (Händler) angeboten. Nur die Prüfung ist abzulegen.
Zur Prüfungsvorbereitung empfiehlt es sich, einen entsprechenden Lehrgang zu besuchen. Der Vorbereitungskurs ist nicht verpflichtend.
Vorbereitungskurse für die Anwender-Sachkundeprüfung und die dazugehörigen Prüfungen werden von den 32 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) angeboten.

Kontaktdaten Ämter Externer Link

Vorbereitungskurse für die Abgeber-Sachkundeprüfung werden von Dritten angeboten. Informationen hierzu können bei den sieben Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit überregionalem Sachgebiet Landnutzung erfragt werden, die dann die Prüfung durchführen (hier nur die ÄELF Ansbach, Augsburg, Bayreuth-Münchberg, Deggendorf-Straubing, Regensburg-Schwandorf, Rosenheim, Würzburg).

Prüfungsbestandteile

Die Sachkundeprüfung umfasst drei Prüfungsteile – und zwar eine schriftliche Prüfung, eine mündliche Prüfung und eine fachpraktische Prüfung.

  • Die schriftliche Prüfung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren. Zur Beantwortung der 50 Fragen stehen max. 60 Minuten zur Verfügung.
  • In der mündlichen Prüfung wird maximal 30 Minuten lang theoretisches und praxisbezogenes Fachwissen abgefragt.
  • Insbesondere der fachpraktische Prüfungsteil (max. 30 Min.) unterscheidet sich in der Ausrichtung der Aufgabenstellung. So ist für die Anwender-Sachkunde eine Arbeitsaufgabe bzw. für die Abgeber-Sachkunde eine Beratungssituation (Verkaufsgespräch) durchzuführen und hierüber ein Fachgespräch (max. 10 Min.) zu führen.

Prüfungsanmeldung und Gebühren

Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung beträgt 4 Wochen.
Die Anmeldung zur Anwender-Sachkundeprüfung erfolgt direkt beim zuständigen AELF (Kontaktadressen siehe oben).
Die Anmeldung zur Abgeber-Sachkundeprüfung kann direkt beim zuständigen AELF mit überregionalem Sachgebiet Landnutzung erfolgen. Im Falle einer Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Dritten erfolgt die Anmeldung zur Prüfung meist über den Seminaranbieter.

Die Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung ist gebührenpflichtig gemäß Prüfungsgebühren-Verordnung.

  • Die Gebühr für die Abnahme einer Sachkundeprüfung beträgt 35 Euro.
  • Nimmt ein Bewerber an der Sachkundeprüfung nicht teil, beträgt die Gebühr 25 Euro.
  • Scheidet ein Prüfungsteilnehmer während der Prüfung aus, beträgt die Gebühr je nach Umfang der bereits abgelegten Prüfung 1/6 bis 5/6 der Gebühren, mindestens jedoch 25 Euro.
  • Ist ein Prüfungsteilnehmer von der Ablegung einzelner Prüfungsteile befreit, beträgt die Gebühr 25 Euro, zuzüglich der auf die noch abzulegenden Prüfungsteile anteilig entfallenden Gebühr.
Anmerkung: Dies gilt sowohl für die Anwender-, als auch die Abgeber-Sachkundeprüfung.
Achtung:
Private bzw. gewerbliche Anbieter von Vorbereitungskursen stellen den Teilnehmern i. d. R. auch Kosten in Rechnung.

Bestehen der Prüfung

Ein Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn die Leistung mindestens der Note 4 (ausreichend) entspricht. Alle drei Prüfungsteile müssen erfolgreich absolviert werden, d. h. mit Note 4 oder besser bewertet worden sein, um die gesamte Sachkundeprüfung zu bestehen.
Sollten ein oder mehrere Prüfungsteile nicht bestanden worden sein, so wird kein Zeugnis ausgestellt, sondern das Ergebnis schriftlich per Bescheid mitgeteilt.

Wiederholung und Befreiung von bereits bestandenen Prüfungsteilen

In einem Zeitraum von zwei Jahren ab Bekanntgabe der Ergebnisse kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.
Für eine Wiederholungsprüfung nach einer nicht bestandenen Prüfung ist eine Neuanmeldung zur Wiederholungsprüfung mit einer Anmeldefrist von 4 Wochen erforderlich.
Anmeldungen zur Wiederholungsprüfung erfolgen per Formular schriftlich an das AELF, an dem die Prüfung abgelegt wurde!
Die bereits bestandenen Prüfungsteile müssen nicht wiederholt werden, wenn sich der Prüfling innerhalb von einem Jahr ab Prüfungstag zur Wiederholungsprüfung anmeldet und die Freistellung für bestandene Prüfungsteile beantragt wird. Ein solcher Befreiungsantrag kann innerhalb von zwei Jahren maximal zweimal gestellt werden.
Auch in diesem Fall sind die gesetzlichen Fristen einzuhalten: Anmeldung spätestens nach einem Jahr ab Mitteilung der Noten der letzten Prüfung und 4 Wochen vor dem gewünschten Wiederholungstermin.
Es ist wichtig, sich rechtzeitig anzumelden und auf der Anmeldung alle Kontaktdaten vollständig anzugeben.

Regelungen bei Rücktritt, Krankheit, Nichterscheinen

Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Versäumt der Prüfling ohne ausreichende Entschuldigung Prüfungsteile ganz oder teilweise, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Zeugniserstellung und Beantragung des Sachkundenachweises

Das Prüfungszeugnis reicht nicht aus, um eine sachkundepflichtige Tätigkeit wie z. B. die Anwendung bzw. den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln aufzunehmen. Hierfür ist der entsprechende amtliche Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich.
Wichtig:
Die Ausstellung des Sachkundenachweises (Plastikkarte) erfolgt NICHT automatisch nach einer bestandenen Sachkundeprüfung! Der Sachkundenachweis soll zeitnah nach der bestandenen Sachkundeprüfung unter Vorlage des Prüfungszeugnisses im Internet beantragt werden, da mit Bearbeitungszeiten von bis zu acht Wochen gerechnet werden muss.