Info zum Zulassungsstand von Glyphosat

Aktuelle Zulassung

Die aktuelle Zulassungsperiode für den Wirkstoff Glyphosat in der Europäischen Union wäre eigentlich im Dezember 2022 ausgelaufen. Der vorliegende Antrag auf Wiederzulassung mit neuen Studien und eine Vielzahl an Hinweisen und Anmerkungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind allerdings so umfangreich gewesen, dass das Verfahren zu diesem Termin nicht abgeschlossen werden konnte. Um eine verfahrenskonforme Bearbeitung des Antrags auf Wiederzulassung zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission (KOMM) das Ende der aktuellen Zulassung auf den 15. Dezember 2023 festgesetzt.

Abschlussbericht der EFSA
Inzwischen hat die EFSA (European Food Safety Authority) ihren Abschlussbericht am 26. Juli 2023 veröffentlicht und darin bestätigt, dass für den Wirkstoff die formalen Voraussetzungen für eine Wiederzulassung gegeben sind. Das Verfahren geht damit in den politischen Entscheidungsprozess über.

Abschlussbericht der EFSA zur Wiederzulassung von Glyphosat Externer Link

Politische Entscheidung zur Wiederzulassung ist schwierig
Der EFSA-Abschlussbericht wurde am 12. Juli 2023 von der Kommission dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Leben- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed; SCOPAFF) und damit den Mitgliedsstaaten zur Beratung vorgelegt. Der Bericht zu dieser Beratung enthält eine Reihe von noch offenen Detail-Fragestellungen und grundsätzlichen Bedenken einzelner Mitgliedstaaten. Am 13. Juli 2023 leitete die KOMM den Entwurf eines Wiederzulassungsberichtes an die SCOPAFF, indem sie die Wiederzulassungsfähigkeit bestätigte.

Bericht des SCOPAFF Externer Link

Überarbeiteter Zulassungsbericht
Nach einer weiteren Beratung in der SCOPAFF am 19. September 2023 erstellte die KOMM einen überarbeiteten Wiederzulassungsbericht (siehe unten). Dieser wurde am 13. Oktober 2023 im SCOPAFF zur Entscheidung vorgelegt. Hierbei kam allerdings keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Wiederzulassung zustande, so dass die Entscheidungsfindung in den Berufungsauschuss verlagert wurde.

Überarbeiteter Wiederzulassungsbericht der EU-Kommission Externer Link

Erneute Zulassung für weitere 10 Jahre
In der Tagung vom 16. November 2023 konnte im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Wiederzulassung des Wirkstoffs getroffen werden. Daraufhin verabschiedete die Europäische Kommission am 28. November 2023 die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um zehn Jahre. Dies steht im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften, nach denen die Kommission verpflichtet ist, eine Durchführungsverordnung zu erlassen, wenn im Ständigen Ausschuss und im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen erreicht wird, wie im Fall von Glyphosat. Die Durchführungsverordnung wurde am 29. November 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Wirkstoff Glyphosat ist damit bis zum 15. Dezember 2033 in der EU erneut zugelassen.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat Externer Link

Konflikt mit nationaler Zulassung
In der Novellierung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) von 2022 wurde ein Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 01.01.2024 festgesetzt. Dieses Verbot stand im Konflikt mit der erneuten Zulassung des Wirkstoffs in der EU. Die Bundesregierung hat diesen Widerspruch durch eine Eilverordnung aufgelöst, mit der das Anwendungsverbot für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 aufgehoben wird. Ergänzend hierzu hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln bis zum 15.12.2024 verlängert, deren Zulassung im Dezember 2023 abgelaufen wäre.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (15.12.2023): Glyphosat-Eilverordnung sorgt für Planungssicherheit. Pressemitteilung Externer Link

Anwendungsperiode im Frühjahr 2024 gesichert
Nach der aktuellen Rechtslage können in der Anwendungsperiode Frühjahr 2024 bei Bedarf Glyphosat-Präparate zur Regulierung von Altverunkrautung im Mulch- und Direktsaatverfahren eingesetzt werden. Die bisherigen Anwendungsbeschränkungen nach der PflSchAnwV bleiben unverändert bestehen. Für Anwendungen ab Mitte 2024 wird eine Überarbeitung der PflSchAnwV erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass damit die Regulierung von schwer bekämpfbaren Wurzelunkräutern durch Stoppelbehandlungen weiterhin möglich sein wird.
Neue Auflage zum Schutz der Biodiversität für einzelne Präparate
Nach der Wiederzulassung des Wirkstoffs Glyphosat durch die EU hat die deutsche Zulassungsbehörde (BVL) für einzelne glyphosathaltige Präparate eine neue Auflage zum Schutz der Biodiversität verhängt. Die bußgeldbewährte Anwendungsbestimmung erlaubt für diese Präparate und hierbei für einzelne Indikationen keine vollständige Behandlung der vorgesehenen Fläche mehr. Weiterhin wurden für diese Präparate bzw. die Indikationen zusätzliche Vorgaben für die weitere Behandlung im Kulturverlauf und den Einsatz von verlustmindernden Geräten getroffen.

Neue Biodiversität-Auflage im Detail

LfL, Institut für Pflanzenschutz, Stand: 23.02.2024