Fachinformationen
Kennzeichnung und Identifizierung von Equiden

Equidenpass

Für alle Equiden (Pferde, Esel) die in der EU gehalten werden und nach dem 1. Juli 2009 geboren wurden, muss ein Equidenpass ausgestellt werden. In Deutschland gehaltene Equiden werden mit einem Transponder gekennzeichnet und in eine zentrale Equidendatenbank eingetragen.

Organisationen, die Equidenpässe ausstellen

Seit 01. Juli 2009 muss jeder Equide (Pferd oder Esel), der in der Europäischen Union (EU) gehalten wird, registriert sein. Im Rahmen der Registrierung wird ein entsprechender Equidenpass als einziges Identifizierungsdokument ausgestellt und jeder Equide, der nach dem 01.07.2009 geboren wurde, muss mittels Transponder gekennzeichnet werden. Die Angaben zu jedem registrierten Equiden werden in die zentrale Datenbank (HITier) eingetragen.

Equidenpässe für registrierte Zuchtpferde werden ausschließlich von anerkannten Zuchtverbänden ausgestellt. Die Equidenpässe für registrierte Zuchtpferde enthalten eine Tierzuchtbescheinigung mit Angaben zu Rasse und Abstammung des Pferdes. Ein anerkannter Zuchtverband darf Equidenpässe incl. Tierzuchtbescheinigung nur für Zuchtpferde seiner Mitglieder ausstellen, wenn diese Zuchtpferde in einem Zuchtbuch eingetragen sind, bzw. im Rahmen der Registrierung eingetragen werden, welches von diesem Zuchtverband geführt wird.
Bei diesen Equidenpässen handelt es sich um sogenannten "Zuchtpferde-Equidenpässe".
Diese Zuständigkeit gilt auch für importierte Zuchtpferde.

Pferdezuchtverbände Externer Link

Equidenpässe für Sportpferde, die bei der internationalen Dachorganisation Fédération Équestre Internationale (FEI) als Turnier- oder Rennpferd registriert sind, werden in Deutschland von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) ausgestellt.
Bei diesen Equidenpässen handelt es sich um sogenannte FEI-Equidenpässe."

Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) Externer Link

Equidenpässe für die sogenannten Freizeitpferde, d.h. für Pferde, die keine registrierten Zucht- oder Sportpferde sind, werden ausschließlich von Stellen ausgestellt, die von der Veterinärverwaltung damit beauftragt wurden.
Für in Bayern gehaltene Freizeitpferde wurde der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., mit Sitz in München, damit beauftragt, die entsprechenden Equidenpässe auszustellen.
Equidenpässe für Freizeitpferde dürfen keine Tierzuchtbescheinigung mit Angaben zu Rasse und/oder Abstammung enthalten.
Die Zuständigkeit gilt auch für importierte Pferde, welche nach Abschluss des Zollverfahrens in Bayern gehalten werden.

Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. Externer Link

Ansprechpartnerin
Claudia Eikermann
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7175
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de