Pressemitteilung – 13. Januar 2020, Grub
LfL-Info-Tag Abluftreinigung für Schweinehalter am 12. Februar 2020 in Grub

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Landtechnik und Tierhaltung, veranstaltet einen Info-Tag Abluftreinigung. Am 12. Februar 2020 lädt die LfL unter der Überschrift "Abluftreinigung in der Schweinehaltung in Bayern – rechtlicher Rahmen und Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis" zu Fachvorträgen und Diskussion ins Forum in Grub ein. Ergänzt wird die Veranstaltung mit einer Ausstellung von Abluftreinigungsanlagenherstellern, die für ihre Anlagen eine DLG-Zertifizierung erhalten haben. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an interessierte Landwirte und Vertreter der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Die geplante Novelle der TA Luft – kommt damit auch in Bayern die verpflichtende Abluftreinigung für Schweinehalter?
Abluftreinigung spielt in bayerischen Tierställen bislang eine eher untergeordnete Rolle, vergleicht man mit den Bundesländern, in denen bereits seit einigen Jahren sog. Filtererlasse gelten (z.B. Niedersachsen). Wie eine Umfrage kürzlich ergeben hat, betreiben weniger als 100 schweinehaltende Betriebe eine Abluftreinigungsanlage bzw. einen klassischen Biofilter – detailliertere Zahlen stehen in Bayern jedoch nicht zur Verfügung.
Aktuell wird erwartet, dass es im Laufe des Jahres 2020 zu einer Novellierung der TA Luft kommen wird. Seit Mitte 2018 liegt ein Referentenentwurf vor, der, sollte er in dieser Form verabschiedet werden, die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) aus dem Jahr 2002 grundlegend erneuern bzw. konkret auch verschärfen würde. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass schweinehaltende Betriebe ab der BImSchG-Grenze (2.000 Tierplätze), sofern sie mit Zwangslüftung betrieben werden, mit einer Abluftreinigungsanlage auszustatten sind. Bei den kleineren BImSchG-Betrieben (ab 1.500 Mastschweinen) sind standortunabhängig ebenfalls strenge Auflagen zur Emissionsminderung vorgesehen; bei Einsatz einer Abluftreinigungsanlage wäre hier jedoch ggf. auch eine Teilstrombehandlung möglich.

Vor diesem Hintergrund stellen uns künftig auch die sog. Tierwohlställe vor neue Herausforderungen. Die Rolle, die diese Ställe künftig spielen werden, ist dabei noch kaum ersichtlich, sind sie doch zumeist eingestreut, frei belüftet und/oder verfügen über einen frei bewitterten Auslauf, was den Betrieb einer Abluftreinigungsanlage deutlich erschwert bzw. mit der derzeit auf dem Markt verfügbaren Technik z.T. unmöglich macht. Zudem wird im Entwurf gefordert, "dass bei der Neuerrichtung von zwangsbelüfteten Ställen die Voraussetzungen geschaffen werden, den nachträglichen Einbau einer Abgasreinigungseinrichtung zu ermöglichen". Unter diesen Voraussetzungen wäre davon auszugehen, dass bei der Planung großer Schweineställe die Abluftreinigung künftig auch in Bayern eine größere Rolle spielen müsste. Der LfL-Infotag greift daher das Thema auf und stellt alle bisherigen Informationen und Entwicklungen dar, es besteht Diskussionsmöglichkeit für eigene Fragen der Schweinehalter.

Grundsätzlich stehen DLG-zertifizierte Abluftreinigungsanlagen für die Schweinehaltung zur Verfügung. Der Einsatz dieser zertifizierten Systeme kann im Einzelfall die Erschließung oder Erweiterung von kritischen Standorten ermöglichen. Der Betrieb von Abluftreinigungsanlagen birgt jedoch auch Unwägbarkeiten und Risiken, verursacht z.T. nennenswerte Kosten und erfordert einen engagierten Managementaufwand durch den Betreiber und auch eine aktive Unterstützung durch die Hersteller, was bei der Stallplanung in Betracht gezogen werden muss.

Weitere Informationen und Anmeldung

    Innenansicht auf das Filtersystem

    Filterelement der Abluftreinigung im Stall

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    Außenansicht des Filters

    Außenansicht des Filters zur Abluftreinigung

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    Dach mit Kaminaufsätzen

    Dachansicht des Abluftreinigungssystems

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    Dach mit Kaminelement

    Kaminelement auf dem Stalldach

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    Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.