Pressemitteilung – 26. August 2020, Freising
Zitrusviroid bei Hopfen nur in wenigen Betrieben in der Hallertau festgestellt – Monitoring der LfL

Im Jahr 2019 wurde erstmals das Citrus bark cracking viroid (CBCVd) an Hopfen in der Hallertau nachgewiesen. Um Erkenntnisse über die Verbreitung des CBCVd zu erhalten, hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) deshalb im Jahr 2020 ein risikobasiertes Monitoring in allen bayerischen Hopfenanbaugebieten durchgeführt.

Drohnenaufnahme im Hopfengatrten in der Bildmitte sind die Schäden des Viroid sichtbarZoombild vorhanden

In der Drohnenaufnahme ist die, durch das Citrus bark cracking viroid verursachte, Wuchsbeeinträchtigung in der mittleren Reihe des Hopfengartens gut sichtbar

Für die Flächenauswahl wurden Befliegungsdaten der gesamten Hopfenanbaufläche ausgewertet. Es wurden dann insgesamt über 2300 Proben von Flächen von mehr als 400 Betrieben genommen und im Labor getestet. Zusätzlich zu den bereits aus dem Jahr 2019 bekannten drei Betrieben konnte im Jahr 2020 nur noch in Hopfengärten von vier weiteren Anbauern CBCVd nachgewiesen werden. Als wahrscheinliche Verbreitungswege wurden Hopfenfechser und der gemeinsame Einsatz von Bodenbearbeitungsgeräten identifiziert. Es gibt Hinweise darauf, dass die Infektionen in diesen Betrieben bereits seit mehreren Jahren bestehen. Die Gefahr einer Verbreitung über die eigenen bewirtschafteten Hopfenflächen hinaus, scheint gering zu sein.

Allgemein ist unverändert zu empfehlen, befallsverdächtige Bestände zu roden, bis der phytosanitäre Status des Erregers auf Bundes- bzw. europäischer Ebene geklärt ist. Von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurden Maßnahmen angeordnet, welche dazu dienen sollen die Verbreitung über die bereits betroffenen Betriebe hinaus einzudämmen. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Pflanzgutproduktion (Hopfenfechser), den Maschineneinsatz und die Verbringung von Rebenhäcksel. Die LfL empfiehlt auch Gärreste aus Biogasanlagen, in welchen Rebenhäcksel vergoren wurden, vorsorglich nicht auf Hopfenflächen auszubringen.

Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.