Pressemitteilung – 25. Februar 2021, Freising
Emissionsarme Gülleausbringung bringt Vorteile für Ökologie: Neuer Leitfaden der LfL

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat einen neuen Leitfaden veröffentlicht. Der Leitfaden enthält die Forschungsergebnisse und Handlungsempfehlungen der LfL zur modernen, emissionsarmen Ausbringtechnik für Gülle auf Grünland.

Der Leitfaden stellt die Eignung der modernen Gülletechnik für den Einsatz auf Grünland bzw. Acker- und Kleegras vor und bewertet diese. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Vorgabe, sauberes und hygienisch einwandfreies Futter von Flächen zu ernten, die im Sinne eines geschlossenen Nährstoffkreislaufs während der Vegetation mit Gülle gedüngt werden. In den Leitfaden gehen einerseits Ergebnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen ein, andererseits sind Rückmeldungen und Tipps von Praktikern dabei, die die Technik erfolgreich in ihrem Betrieb einsetzen. Der Leitfaden ist damit ein Praxisratgeber, dessen Empfehlungen aus und mit der Praxis für die Praxis entwickelt wurden.

Der rechtliche Hintergrund sind die neuen Vorgaben aus der aktuellen Düngeverordnung für die Ausbringung von sogenannten Wirtschaftsdüngern wie Gülle ab dem 1. Februar 2025. Ziel laut Verordnung ist eine sichere Minderung der Ammoniakemission, sie regelt in § 6 Absatz 3, dass „Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger ... nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden..“ dürfen. Der LfL-Leitfaden erläutert die rechtlichen Vorgaben inklusive möglicher Ausnahmen im Detail, erklärt die Auswirkungen für den praktischen Betrieb und sein Güllemanagement.

Das Wichtigste in aller Kürze:
• Die Landwirtschaft ist per Düngeverordnung bei der Reduzierung der Ammoniakemissionen gefordert: Rund 95 % der Ammoniakemissionen in Deutschland stammen aus der Landwirtschaft. Ein wesentlicher Schritt sind weniger Emissionen bei der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern wie Gülle.
• Stichtag 1. Februar 2025: Die Düngeverordnung (DüV) macht spezielle Vorgaben für die Ausbringtechnik auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbauflächen.
• Weniger Ammoniakverluste: bodennahe streifenförmige Ausbringtechnik, insbesondere durch Schleppschuh und Injektion senkt die Verluste erheblich im Vergleich zur Breitverteilung.
• Einzelbetrieb steht im Zentrum: Jede Technik hat ihre speziellen Vorzüge, aber auch Anforderungen. Der Leitfaden stellt passgenaue Lösungen für jeden Einzelbetrieb vor.
• Beste Futterqualität mit moderner Technik: emissionsarme, streifenförmige Ausbringtechnik und gute Futterqualität sind kein Widerspruch. Entscheidend ist das richtige Güllemanagement. Genau dafür gibt der Leitfaden hilfreiche Empfehlungen.
• Austausch mit Berufskollegen: Praxiserfahrungen mit bodennaher streifenförmiger Ausbringtechnik sind unverzichtbar bei der realistischen Bewertung der Technik. Sie sind im Leitfaden mit dabei.
• Forschung geht weiter: Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fördert Forschungsprojekte der LfL zu den Themen emissionsarme Gülleausbringung auf Grünland, Güllezusätze und Futterhygiene.

Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.