Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2018 – Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr

Der Arbeitsbereich IPS 4a hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass nur solche Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnisse ein- bzw. ausgeführt werden, die bestimmten Gesundheitsanforderungen in Bezug auf den Befall mit Krankheiten und Schädlingen genügen. Damit soll verhindert werden, dass Schadorganismen in die Europäische Union (EU) verbracht oder aus der EU in andere Länder verschleppt werden. Im Rahmen von amtlichen Inspektionen und Untersuchungen bei der Ein- und Ausfuhr werden die pflanzenschutzrechtlichen Regelungen überwacht.

Einfuhr: Phytosanitäre Überwachung von aus Drittländern importierten geregelten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen

Der Arbeitsbereich IPS 4a hat die Aufgabe sicherzustellen, dass nur solche Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse ein- bzw. ausgeführt werden, die bestimmten Gesundheitsanforderungen in Bezug auf den Befall mit Krankheiten und Schädlingen genügen. Damit soll verhindert werden, dass Schadorganismen in die Europäische Union (EU) verbracht oder aus der EU in andere Länder verschleppt werden. Im Rahmen von amtlichen Inspektionen und Untersuchungen bei der Ein- und Ausfuhr werden die pflanzenschutzrechtlichen Regelungen überwacht.

Zielsetzung

IPS-Mitarbeiter kontrolliert eine Lieferung mit WasserpflanzenZoombild vorhanden

Einfuhrkontrolle von Wasserpflanzen

Die Abfertigung von aus außereuropäischen Drittländern eingeführten Waren ist in Bayern auf die Einlassstellen am Flughafen München bzw. Nürnberg sowie auf die genehmigten Kontrollorte für Bestimmungsortkontrollen begrenzt. Insgesamt wurden dem Pflanzengesundheitsdienst Bayern im Jahr 2018 1.074 Sendungen von Früchten, Gemüse, Kräutern, Schnittblumen, Saatgut sowie Zier- und Obstgehölzen aus 38 verschiedenen Drittstaaten zur phytosanitären Kontrolle angemeldet. Bei 729 Sendungen wurden die eingeführten Waren einer phytosanitären Untersuchung unterzogen. Die Umsetzung einer reduzierten Kontrollfrequenz kam für weitere 279 Sendungen von Schnittblumen zur Anwendung.

Einfuhr: Phytosanitäre Überwachung von im internationalen Handel verbrachtem Holzverpackungsmaterial

Zielsetzung

zwei Personen stehen an einer Reihe von HolzpalettenZoombild vorhanden

Phytosanitäre Importkontrolle an Verpackungsholz

Ein weiterer Baustein der phytosanitären Überwachung stellt die Kontrolle von importiertem Verpackungsholz, das international als kostengünstiger Ladungsträger eingesetzt wird, sowie von Holz und Holzerzeugnissen, dar. Mit dem Ziel, die Verbringung von forstrelevanten Schadorganismen zu verhindern, ist die Einhaltung der im internationalen Handel für Verpackungsholz (VPH) gültigen Vorschriften gemäß ISPM Nr. 15 sicherzustellen. So werden anhand der im Bundesanzeiger veröffentlichten Risikowarenliste spezifische Waren aufgeführt, deren Verpackungsholz in der Vergangenheit häufig mit Schadorganismen befallen war, und deren Einfuhr dem zuständigen Pflanzenschutzdienst zu melden und ggf. einer phytosanitären Kontrolle zu unterziehen ist.

Feststellung

Im Jahr 2018 wurden 11.748 Risikowaren mit Verpackungsholz eingeführt und in 754 Fällen die Einhaltung der Anforderungen im Rahmen von visuellen Kontrollen überprüft. 85 Sendungen wurden aufgrund der Verbringung nicht konformer Verpackungshölzer beanstandet (fehlende Markierung gemäß ISPM Nr. 15: 82 Sendungen, Feststellung lebender Schadorganismen: 3 Sendungen). Infolge eines erhöhten Risikos beim Import von Verpackungsmaterial mit Ursprung China bzw. Weißrussland sind auf der Grundlage des geänderten EU-Durchführungsbeschlüssen 2018/1137 gesonderte Einfuhrregelungen und Kontrollquoten zu berücksichtigen. Für die Verbringung entsprechender Sendungen aus China an den Bestimmungsort wurde in Bayern 222 Betrieben eine Genehmigung erteilt. Von 1.639 angemeldeten Sendungen chinesischer Herkunft erfolgte in 788 Fällen eine Vorort-Kontrolle für die Einhaltung der Vorgaben. An zwölf eingeführten VPH-Sendungen wurde nicht konformes Verpackungsholz beanstandet. In drei Fällen waren die hölzernen Ladungsträger mit Schadorganismen behaftet. Bei acht Sendungen fehlte die vorgeschriebene Kennzeichnung der Verpackungshölzer, in einem weiteren Fall war der Anteil der am Holz anhaftenden Restrinde überschritten. Die nicht ordnungsgemäßen Ladungsträger wurden zeitnah fachgerecht vernichtet.
Für die in der Risikowarenliste Teil 2 erfassten Waren aus Holz, Rinde bzw. deren Produkte (Dekoartikel aus Holz, Flechtstoffe, Holzabfälle) wurden den in Bayern zuständigen Stellen 556 Sendungen angemeldet, von denen 47 eingehend kontrolliert wurden.

Amtliche Pflanzengesundheitskontrolle bei der Ausfuhr

Das Interesse bayerischer Unternehmen am Export von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen in Drittstaaten ist weiterhin ungebrochen. So stieg im zehnten Jahr in Folge die Zahl in Bayern beantragter Pflanzengesundheitszeugnisse. Nach den Vorgaben der Bestimmungsländer werden für geregelte Waren phytosanitäre Anforderungen definiert, einschließlich der Auflage, welche Ware ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt. Als amtliches Begleitdokument dokumentieren Pflanzengesundheitszeugnisse die phytosanitäre Unbedenklichkeit der Sendung und werden auf Antrag der Exportfirmen nach Antragsprüfung ausgestellt.

Pflanzengesundheitszeugnisse

Für die Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen stellte der Pflanzengesundheitsdienst im Jahr 2018 16.926 Pflanzengesundheitszeugnisse aus. Darüber hinaus wurden 249 Anträge auf Vor-Ausfuhrzeugnisse bearbeitet und die amtliche Dokumentation von Untersuchungsergebnissen bestätigt. In 49 Fällen wurden Dokumente für den Re-Export beantragt. Dies entspricht einem Zuwachs von 15% im Vergleich zum Vorjahr.
Bayerische Erzeugnisse wurden in 143 Länder exportiert, davon primär in die Vereinigten Staaten von Amerika, die Volksrepublik China, Australien, Indien, die Russische Föderation, Mexiko sowie Japan und die Republik Korea. Ausgeführt wurden insbesondere Malz- und Hopfenerzeugnisse, getrocknete Erzeugnisse wie Kräuter bzw. Tee, Schnitt- und Rundholz, Saatgut sowie Speise- und Pflanzkartoffeln. Für die Sicherstellung der Exportanforderungen wurden eingehende Untersuchungen bzw. Vorort-Kontrollen an den Waren angeordnet.

Pflanzen: Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Mitgliedstaat)