Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Hohe Niederschlagsmengen führen in manchen Jahren auf Acker- und Grünlandflächen regional zu Schäden durch Überschwemmungen.
Die nachfolgenden Empfehlungen gelten grundsätzlich bei Überschwemmungen während der Vegetationsperiode. Sie dienen als Anhaltspunkte für die richtige Vorgehensweise vor Ort. Da die Situation im Einzelfall sehr unterschiedlich gestaltet sein kann, empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. mit der Kreisverwaltungsbehörde Kontakt aufzunehmen.
Generell sind bei Entscheidungen zur Futterverwertung und Flächensanierung Vorschriften des Futtermittel-, des Bau-, des Bodenschutz- und des Abfallrechts sowie ggf. von Förderprogrammen zu beachten.
Ausnahmeregelungen zu Förderprogrammen gelten in Fällen höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände infolge von Unwetterschäden und können vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erteilt werden. Dazu ist eine umgehende schriftliche Meldung des Schadens an das Amt vor Durchführung der Maßnahme notwendig.
Verschmutzung von Pflanzen und Futtermitteln
Grünland, Kleegras und andere mehrjährige Feldfutterfrüchte
Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass der Aufwuchs mit Schadstoffen oder Keimen belastet ist (z.B. durch Heizöl, überschwemmte Kläranlagen), darf dieser nicht mehr verfüttert werden. Die Entsorgung von kontaminiertem Aufwuchs ist mit der Kreisverwaltungsbehörde abzusprechen. Anforderungen für die Verbrennung von Heu, Gras und unbrauchbarem Aufwuchs finden sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter:
Fragen zum Thema Hochwasser: Wie entsorge ich belastetes Heu, Gras oder Treibholz?
Der folgende Aufwuchs ist etwas höher (ca. 10 cm) abzumähen und kann als Futter genutzt werden, wenn die Anforderungen des Futtermittelrechts eingehalten werden können (verbotene und unerwünschte Stoffe, siehe auch:
- Ist davon auszugehen, dass die Verschmutzung des überschwemmten Aufwuchses mit keiner Schadstoff- oder hygienischen Belastung verbunden ist, kann der nicht als Futter verwendbare Aufwuchs in einer Biogasanlage verwertet oder kompostiert werden. Bei Eigenverwertung des Gärrückstandes oder Kompostes fällt das Material nicht unter die Bestimmungen der BioAbfV (keine Untersuchungspflicht).
- Lässt der Verschmutzungsgrad es zu, dann sollte eine Dürrfutternutzung in Betracht gezogen werden. Nach Abtrocknen kann dann der Bestand ggf. abgestriegelt werden, um Schmutzteile abzustreifen. Das Gras sollte hoch (ca. 10 cm) geschnitten werden. Bei der Heuwerbung können Schmutzteile abfallen. Im Falle einer Silagebereitung sollte unbedingt ein chemisches Siliermittel zum Einsatz kommen, um Fehlgärungen zu vermeiden.
- Abgestorbene Futterpflanzenbestände sollen möglichst bald in den Boden eingearbeitet und durch Ansaat erneuert werden. Auf gute Nährstoffversorgung und optimalen pH-Wert ist zu achten.
- Futterflächen, die durch Grundwasser nur wenige Tage in Mitleidenschaft gezogen wurden, können für die Futternutzung als Heu oder Silage noch geeignet sein.
Hinweise zum Saatguteinsatz im Feldfutterbau
Andere Pflanzen und Futtermittel
Verschmutzung der Gerste nach Abfluss des Hochwassers
- Bei Silomais kann damit gerechnet werden, dass anhaftende Verschmutzungen bis zur Ernte durch kommende Niederschläge weitgehend abgewaschen werden. Der Mais kann dann normal genutzt werden. Sollten bei der Silomaisernte noch Verschmutzungen anhaften, so muss durch entsprechend hohen Schnitt eine Einlagerung von verschmutztem Mais vermieden werden.
- Einer Nutzung von erst in einigen Wochen reifen Feldfrüchten steht nach heutigem Wissen dann nichts entgegen, wenn eine direkte Verschmutzung des Ernteprodukts auszuschließen ist.
- Silagen aus Fahrsilos, Heu, Ballensilage, Stroh, Körner und Schrot, in die Schmutzwasser eingedrungen ist, sind für Futterzwecke grundsätzlich unbrauchbar.
- Trockenfuttermittel, die durch aufsteigendes Wasser feucht wurden, sind entweder sofort zu verfüttern oder wieder lagerfähig zu konservieren, z. B. durch Trocknung oder Säurekonservierung.
- Getreide-, Stroh- und Heuvorräte wirken hygroskopisch und neigen wegen der aufgenommenen Feuchte zur Schimmelbildung und zur Selbsterwärmung. Der Einsatz einer Temperaturmesssonde ist dringend anzuraten.
Mögliche langfristige Beeinträchtigungen der Böden durch Schadstoffe
Werden bei Hochwasser Siedlungen überflutet, kann Heizöl auslaufen, das sich nach Ablauf der Hochwasserwelle auf landwirtschaftlich genutzten Flächen absetzt. Meistens sind in der obersten durchwurzelten Schicht aufgrund der großen Wassermengen nur geringe Ölmengen enthalten. Untersuchungen direkt nach Überflutungen bei den Hochwasserereignissen von 1999 und 2013 zeigten, dass Mineralölkohlenwasserstoffe überwiegend im obersten Bodenbereich verbleiben. Auch bei kurz nach der Überflutung sehr hohen Gehalten von über 5000 mg nahmen die Gehalte im Boden innerhalb weniger Wochen an den meisten Standorten sehr stark ab, meist auf Werte unter 100 mg. Relevante Schutzgüter sind dann nicht mehr beeinträchtigt. Gezielte Maßnahmen zur Belebung der biologischen Aktivität wie Pflügen, Umgraben, Vertikutieren des Bodens bei Grünland beschleunigen den mikrobiellen Abbau der Mineralölkohlenwasserstoffe deutlich.
Ist der Boden erkennbar mit einer dickeren Ölschicht kontaminiert, sollte bezüglich der weiteren Vorgehensweise mit der Kreisverwaltungsbehörde bzw. mit dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kontakt aufgenommen werden.
Bei Überflutungen im Bereich von Industrie- oder Hafenanlagen ist die Situation im Hinblick auf mögliche Schadstoffbelastungen des Bodens im Einzelfall zu beurteilen.
Regenwürmer können Überflutungen von Äckern überleben. Dies ergaben Untersuchungen im Raum Deggendorf nach dem Juni-Hochwasser 2013. Die Flächen waren bis zu einer Woche lang mit einem Wasserstand bis zu 2,5 m Höhe überflutet und wiesen vier Monate danach meist keinen geringeren Regenwurmbestand als nicht überflutete Äcker mit ähnlicher Bewirtschaftung auf. Regenwürmer haben gute Anpassungsstrategien, um Überflutungen zu überstehen. Auch bei einer mit Heizöl verunreinigten Ackerfläche waren keine negativen Auswirkungen auf die Regenwurmpopulation nachweisbar.
Rekultivierung von Grünlandflächen mit Sedimentauftrag
- Die betroffene Fläche muss in jedem Fall vor einer Befahrung genügend abgetrocknet sein. Zu frühe Befahrungen erschweren die späteren Rekultivierungsmaßnahmen und führen zu Strukturschäden.
- Grobsediment wie Kies und angeschwemmtes Holz müssen von den Flächen entfernt werden.
- Feinsedimentauflagen bis etwa 2 - 3 cm Höhe bedürfen keiner Behandlung, höchstens eines Eggengangs um Krusten zu brechen. Hier wächst die darunter liegende Grasnarbe unverändert durch. Der Einsatz von für den Standort und die Nutzungsintensität geeigneten Über- und Untersaaten kann den Narbenschluss unterstützen und so das Ausmaß des Futterausfalls verringern.
- Zur Sanierung von Flächen mit höheren Sedimentauflagen eignet sich am besten die Kreiselegge oder die sog. Umkehrfräse. Beide Geräte sollten in Verbindung mit einer Packerwalze eingesetzt werden, um ein feinkrümeliges abgesetztes Saatbett mit 1 cm Saathorizont (wie für Feinsämereien nötig) herzustellen. Bei extrem ungünstiger Bodenstruktur, die es nicht erlaubt, die Fläche in einem Arbeitsgang saatfertig zu machen, können auch 1-2 Arbeitsgänge mit Fräse oder Kreiselegge vorausgehen. Der Boden sollte zwischen den Arbeitsgängen hinreichend abtrocknen. Gerade bei der Neuansaat von Dauergrünland und mehrjährigem Kleegras sollte auf an Standort und Nutzungsintensität ausgerichtetes Saatgut geachtet werden.
Je nach Art des Sediments, der Auflagenhöhe und der Durchlässigkeit des darunter liegenden Bodens ist folgendes zu beachten:
- Sedimentauflagen aus Sand sollten, soweit dies die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen, auf eine Mächtigkeit von 5-10 cm abgetragen und möglichst mit der bestehenden Bodenschicht vermischt werden, damit die Neuansaat mit ihren Wurzeln noch in den wasser- und nährstoffreichen Boden eindringen kann.
- Sedimentauflagen mit tonigen und schluffigen Anteilen, die von selbst abtrocknen und keine Faulzonen (blaue Verfärbung, Fäulnisgeruch) aufweisen, können bei Bedarf leicht eingeebnet und anschließend eingesät werden.
- An Standorten mit wenig durchlässigen Böden bildet sich am Übergang von Grasnarbe zu Sedimentauflage eine Stauschicht, die im Sediment und im Boden zu Fäulniszonen führt. Auch hier sollten nach Erreichen der Befahrbarkeit die Sedimente auf etwa 10 cm Höhe eingeebnet werden. Um die Stauschicht zu brechen und die Fäulniszonen abzubauen, sollte der Boden mit Hilfe eines Grubbers mit dem Sediment durchmischt werden.
Die Erfahrungen aus vergangenen Hochwasserereignissen haben gezeigt, dass Sanierungsmaßnahmen erst nach ausreichendem Abtrocknen der Böden erfolgen sollten.
Art und Höhe ggf. erforderlicher Düngungsmaßnahmen richten sich nach der Beschaffenheit und der verbleibenden Höhe des Sedimentauftrags, den geplanten Sanierungsmaßnahmen (z.B. Art des Saatguteinsatzes), somit nach den regionalen kleinräumigen Standortverhältnissen. Bei der Auswahl und dem Einsatz der entsprechenden Düngemittel sind neben den situationsbedingten Gegebenheiten düngerechtliche (z.B. Düngeverordnung) und förderrechtliche Voraussetzungen zu beachten.
Rekultivierung von durch Abschwemmungen geschädigtem Grünland
Dort, wo Hochwasser Boden weggerissen hat, muss neuer Boden aufgebracht werden, wenn die landwirtschaftlich genutzte Fläche erhalten bleiben sollen. Meist wird hierfür Mutterboden von vergleichbaren Standorten nicht in genügender Menge zur Verfügung stehen. Dann muss der Bodenaufbau aus verfügbarem und geeignetem Material erfolgen. Dies kann z. B. eine Mischung aus Sedimenten (Sand, Schluff), Kompost und/oder Mutterboden von Baumaßnahmen sein. Bei der Verwendung von Kompost sind die Höchstmengen der Bioabfallverordnung (20 bzw. 30 t TM/ha) zu beachten.
Bei der Auffüllung von Flächen mit Fremdmaterial sind Vorgaben des Baurechts, des Bodenschutzrechts und - bei der Verwendung von Kompost - der Bioabfallverordnung zu beachten, die am Landratsamt erfragt werden können.
Überschwemmungsschäden und Förderung
Vor Maßnahmen auf Flächen, auf denen eine Agrarumweltmaßnahme (Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutz) umgesetzt wird, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Liste der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern