EEG 2009 - Beschreibung rein pflanzlicher Nebenprodukte nach Anlage 2 Nr. V
Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte und ihrer Standard-Biogaserträge
Biogasanlagen, die für ihren Strom einen NawaRo-Bonus erhalten, dürfen ab 2009 neben nachwachsenden Rohstoffen und/oder Gülle zusätzlich „rein pflanzliche Nebenprodukte im Sinne der Positivliste Nummer V“ einsetzen. Der Anspruch auf den NawaRo-Bonus besteht allerdings nur für den Stromanteil, der aus nachwachsenden Rohstoffen und/oder Gülle erzeugt worden ist.
Was sind „rein pflanzliche Nebenprodukte“?
Der Stromanteil, der aus den rein pflanzlichen Nebenprodukten erzeugt wurde, ist anhand der „Standard-Biogaserträge“ zu ermitteln und durch ein Umweltgutachten nachzuweisen. Für diesen Stromanteil erhält die Biogasanlage keinen NawaRo-Bonus. Zu Schwierigkeiten könnte die Interpretation führen, welche Substrate zu den „rein pflanzlichen Nebenprodukten“ gehören. Wird irrtümlich ein Substrat, das nicht den Anforderungen entspricht, eingesetzt, besteht für die Biogasanlage die Gefahr den Anspruch auf den Bonus endgültig zu verlieren. In der folgenden Liste, die vom Institut für Agrarökonomie in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Biogas e.V. erarbeitet wurde, sind die „rein pflanzlichen Nebenprodukte“ näher beschrieben.
Die folgende Liste der rein pflanzlichen Nebenprodukte ist nicht rechtsverbindlich. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
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Von der Zuordnung dieser Einsatzstoffe zu einer der drei Einsatzstoffvergütungsklassen hängt die Höhe der Vergütung für den aus der Biomasse erzeugten Strom ab.
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