Pflanzen- und umweltgerechte Düngung von Arznei- und Gewürzpflanzen in Bayern 2024
Umsetzung der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), geändert am 30.04.2020 (BGBl. S. 846)
Die Feldkulturen der Arznei-, Tee-, Gewürz- und Kosmetikpflanzen (kurz: Arznei- und Gewürzpflanzen) müssen wie alle anderen Feldfrüchte gedüngt werden – bedarfsgerecht und umweltgerecht. Die Düngeverordnung vom 02.06.2017 und ihrer Änderung vom 30.04.2020 regelt unter anderem die Ermittlung des Stickstoff- und Phosphor-Düngebedarfs vor allem in der Form, im Umfang und in den Konsequenzen. Die Düngung entsprechend des Bedarfs und des Entzugs der Pflanzen entspricht der guten fachlichen Praxis.
Arznei- und Gewürzpflanzen als Hauptkultur oder als Zweitfrucht
Die Kulturen der Arznei- und Gewürzpflanzen werden in Bayern den Ackerkulturen zugeordnet. In der Regel werden die Arznei- und Gewürzpflanzen als Hauptkulturen angebaut. Wenn eine Kultur als Zweitfrucht angebaut wird, hängt es vom Saat- und Erntetermin ab, ob die Kultur gedüngt werden darf. Siehe Abschnitt "Zweitfrüchte".
Basisdaten und Rechenprogramme für die Düngebedarfsermittlung
Für die Ermittlung des Düngebedarfs und für die Dokumentation der Düngung stehen die erforderlichen Basisdaten, das Programm "LfL Düngebedarf Online" sowie "LfL Düngebedarf Excel" zur Verfügung.
Kulturspezifische Zahlen für die Düngebedarfsermittlung sind in den Basisdaten enthalten:
- Basisdaten Tabelle 1d: Mittlerer Frischmasseertrag, Eintrocknungsverhältnis (Faktor: Frischmasse/Droge), P-Gehalt des Ernteprodukts (P2O5bezogen auf die Frischmasse)
- Basisdaten Tabelle 9d: N-Bedarfswert bei Mittlerem Frischmasseertrag, Mittlerer Frischmasseertrag, Bodentiefe, aus der Nmin angerechnet wird
- Basisdaten Tabelle 5: Nährstoffgehalte organischer Dünger, insbesondere Nr. 95 Heil- und Gewürzpflanzenstiele, frisch
Im Rechenprogramm LfL Düngebedarf Excel müssen Heil- und Gewürzpflanzen als Hauptkulturen im Tabellenblatt "Eigene Angaben" angelegt werden. Kulturen, die dort im Pull-down-Menü für "Gemüse, Heil-/Gewürzpflanzen nach Vorlage" nicht enthalten sind, können in den Zeilen unter "Sonstige Hauptfrüchte" definiert werden. Die dazugehörigen Daten sind aus den Basisdaten oder aus den "Empfehlungen für Kulturen, für die keine Basisdaten publiziert sind" am Ende dieser Umsetzungsbestimmung zu entnehmen.
Das Programm des DLR Rheinpfalz (Excel-Programm "Düngebedarfsermittlung N und P für Gemüse und Erdbeere, inkl. Heil- und Gewürzpflanzen") kann ebenfalls für die Düngebedarfsermittlung für Heil- und Gewürzpflanzen verwendet werden. Der errechnete Düngebedarf muss vom Anwender auf Plausibilität überprüft werden. Auch eine handschriftliche Kalkulation ist möglich.
Besonderheiten bei Arznei- und Gewürzpflanzenkulturen
Die verschiedenen Arznei- und Gewürzpflanzen weisen viele Besonderheiten auf, so dass auch für den Umgang mit den Basisdaten und die Umsetzung in die praktische Düngung weitere Informationen und Empfehlungen notwendig sind. Diese werden im Folgenden dargestellt und im Zuge der Beratung und des Erkenntnisgewinns in der Praxis laufend ergänzt.
Berechnung des betriebseigenen Frischmasseertrags
Für die Düngebedarfsermittlung ist der zu erwartende Frischmasseertrag notwendig. Dabei muss der betriebseigene Frischmasseertrag verwendet werden, der über Verkaufsbelege der Frisch- oder Trockenware nachgewiesen wird. Ist der betriebseigene Ertrag nicht berechenbar oder wird die Kultur zum ersten Mal im Betrieb angebaut, so kann der mittlere Frischmasseertrag aus Basisdaten-Tabelle 1d verwendet werden.
Der betriebseigene Frischmasseertrag ist die Frischmasse, die vom Feld abgefahren wird. Als zu erwartender Frischmasseertrag ist der Durchschnitt der letzten fünf Jahre anzusetzen.
In den meisten Betrieben ist lediglich der Drogenertrag, das heißt die lufttrockene Masse (LTM) des getrockneten Endprodukts bekannt. Auf dieser Basis muss auf die Frischmasse (FM) hochgerechnet werden.
Drogengewicht (in dt LTM/ha) x Eintrocknungsverhältnis (EV) = Frischmasse (in dt FM/ha)
Bei Kraut- und Blattdrogen bezieht sich der N-Bedarfswert auf die gesamte Krautfrischmasse. Daher muss bei der Ertragsberechnung das Gewicht der Stängel hinzugerechnet werden, wenn diese auf Grund der Aufbereitung des Ernteguts im erfassten Drogenertrag nicht enthalten sind.
Grundsätzlich gilt: Das Gewicht von Pflanzenteilen (zum Beispiel Stängel oder Schalen), die bei der Aufbereitung aussortiert werden, ist zum Beispiel über den Blattanteil im Kraut zu berücksichtigen.
Blattdrogengewicht (dt LTM/ha) x Eintrocknungsverhältnis / Blattanteil (Blatt/Kraut) = Krautfrischmasse (dt FM/ha)
Beispiel Zitronenmelisse:
Blattdrogenertrag 40 dt LTM/ha, EV = 5 (siehe Basisdaten Tabelle 1d), 1/3 Stängelanteil bzw. 2/3 Blattanteil im frischen Kraut
Berechnung:
40 dt Blattdrogenertrag/ha x 5 = 200 dt Ertrag frisches Blatt/ha
200 dt Ertrag frisches Blatt/ha: 2/3 Blattanteil = 300 dt Ertrag frisches Kraut/ha
Eintrocknungsverhältnis (EV)
Sofern zu den betriebseigenen Erträgen auch jeweils eigene dokumentierte Daten zum Eintrocknungsverhältnis vorliegen, sollen diese zum Hochrechnen von Drogengewicht auf Frischgewicht verwendet werden. Liegen diese nicht vor, können die Eintrocknungsverhältnisse von EUROPAM (European Herbs Growers Association) als Schätzwert herangezogen werden. Die Eintrocknungsverhältnisse von EUROPAM sind für alle Kulturen in Basisdaten Tabelle 1d aufgeführt. In Tabelle 1d sind zudem für einzelne Kulturen Kraut-/Blatt- und Stängelerträge separat angegeben.
Blatt- und Stängelanteile
Gewichtsanteile (frisch) aussortierter Pflanzenanteile verschiedener Kulturen aus Versuchs- und Praxiserfahrung (werden ergänzt):
60 % Stängel im Kraut von Brennnessel
50 % Stängel im Kraut von Petersilie, Dill (Dillspitzenproduktion), Koriander, Liebstöckel, Pfefferminze, Salbei
40 % Stängel im Kraut von Schnittsellerie
1/3 Stängel, 2/3 Blatt bei Zitronenmelisse
50 % Kapseln bei Mohn
Mit zunehmendem Alter des Aufwuchses steigt der Stängelanteil. Je nach betrieblichen Bedingungen und Erntestrategien können daher begründete Anpassungen am Stängelanteil vorgenommen werden. Diese sind zu dokumentieren. Wird bei der Krauternte eine hohe Stoppel auf dem Acker belassen, ist der Stängelanteil im Erntegut geringer. Dadurch reduziert sich zwar die Abfuhr, der N-Bedarf des Aufwuchses bleibt jedoch gleich.
Ansatz Nmin-Gehalt im Boden
Sobald der Düngebedarf für eine Arznei- und Gewürzpflanzenkultur schriftlich ermittelt werden muss, ist ein Nmin-Wert anzusetzen. Ob dabei ein schlagspezifischer Nmin-Gehalt empfohlen wird oder der publizierte Nmin-Gehalt der LfL genutzt und angerechnet werden kann, ist in der folgenden Tabelle 1 aufgeführt.
Tabelle 1: Bestimmung des Nmin-Gehalts zu den verschiedenen Terminen der N-DüngebedarfsermittlungTermin der N-Düngebedarfsermittlung | Schlagspezifischer Nmin-Gehalt | | Publizierter Nmin-Gehalt (nicht: Rote Fläche) | Bemerkung |
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Frühjahr, Kulturbeginn | X | oder | X | Für Hauptkultur "Sonstige Fruchtarten" mit mittlerer Durchwurzelungstiefe (0–60 cm) |
Frühjahr, Kulturbeginn, Vorkultur mit großen Ernterückstandsmengen | X (empfohlen) | oder | X | Für Hauptkultur "Sonstige Fruchtarten" mit mittlerer Durchwurzelungstiefe (0–60 cm) |
Sommer, Kulturbeginn | nicht erforderlich | oder | nicht erforderlich | Für Zweitfrucht, auch für rote Flächen |
Frühjahr, bei Austrieb (mehrjährige Kultur) | X (empfohlen, keine Simulation möglich) | oder | X | Für Hauptkultur "Sonstige Fruchtarten" mit mittlerer Durchwurzelungstiefe (0–60 cm) |
Falls bei Arznei- und Gewürzpflanzen keine eigene Nmin-Untersuchung vorliegt, kann für die Berechnungen im Frühjahr der publizierte Nmin-Wert für "Sonstige Kulturen" in der Tabelle "Hauptfrüchte mit einer mittleren (0–60 cm) Durchwurzelung des Bodens (kg N/ha)" verwendet werden. Der Nmin-Wert wird von der LfL im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt und im Internet veröffentlicht und ist in Abhängigkeit von der Durchwurzelungstiefe der Kultur aus den Nmin-Tabellen anzurechnen.
Ausführungsverordnung DüV – rote Gebiete, gelbe Gebiete
Durchwurzelungstiefe
Die relevante Durchwurzelungstiefe einer Kultur ist in Basisdaten-Tabelle 9d unter "Bodentiefe" für jede Kultur angegeben. Arznei- und Gewürzpflanzenkulturen, die auf Böden mit flacher (0–30), durchwurzelbarer Auflage stehen, erreichen auf diesen Böden nicht ihre normale Durchwurzelungstiefe. In diesen Fällen und im Fall, dass es sich um eine Kultur handelt, die nur bis 30 cm wurzelt, kann der angegebene Nmin-Gehalt für Hauptfrüchte mit einer mittleren (0–60 cm) Durchwurzelung des Bodens wie folgt reduziert werden: Bei einer Durchwurzelungstiefe des Bodens von circa 30 cm sollten nur 60 Prozent vom Nmin-Gehalt angesetzt werden.
Nmin bei mehrschnittigen Kulturen
Bei Kulturen mit mehreren Ernteschnitten je Vegetationsjahr ist vor dem Ausbringen der Teilgaben nach den Schnitten keine Nmin-Gehaltsbestimmung erforderlich, da keine neue Düngebedarfsberechnung gemacht werden muss. Bei Petersilie und Schnittlauch gilt dies nur, wenn die Kulturen für die Verarbeitung (Trocknung, Frostung) angebaut werden. Bei mehr als zwei Schnitten und wenn die Erträge geringer als erwartet ausgefallen sind, wird vor der Düngung des letzten Aufwuchses eine Nmin-Untersuchung empfohlen, um Nmin-Reste im Boden zu nutzen. Als N-Bedarfswert kann der rechnerische Anteil des N-Bedarfswerts für den letzten Schnitt angesetzt werden.
Nmin bei mehrjährigen Kulturen
Ab dem 2. Standjahr wird beim Wiederaustrieb eine schlagspezifische Nmin-Gehaltsbestimmung empfohlen. Eine frühe Bodenprobenahme mit nachfolgender Nmin-Simulation ist leider nicht möglich.
Vorfruchtwirkung von Arznei- und Gewürzpflanzen
Ist eine Arznei- oder Gewürzpflanzenkultur Vorfrucht, ist im Ackerbaubetrieb die Vorfruchtwirkung 0 kg N/ha.
In Gemüsebaubetrieben sind für Dill, Petersilie und Schnittlauch die Vorfruchtwirkung aus der Düngeverordnung und die Umsetzungsbestimmungen der LWG zu berücksichtigen.
Unter den Arznei- und Gewürzpflanzenkulturen befinden sich einige, die große Mengen an Ernterückständen und in diesen auch Nährstoffe auf dem Feld zurücklassen (vor allem Stroh einiger Druschfrüchte und Kraut bei Wurzelfrüchten). Da in den LfL-Rechenprogrammen der N-Gehalt solcher Ernterückstände derzeit noch nicht als Vorfruchtwirkung für die Folgekultur angerechnet wird, wird in diesen Fällen eine schlagspezifische Nmin-Untersuchung vor der Folgekultur empfohlen. Alternativ kann auch eine eigenständige Verringerung des in den LfL-Rechenprogrammen ausgegebenen N-Düngebedarfs für die Folgekultur erwogen werden.
Organische Düngung
Die Nährstoffgehalte organischer Dünger und die Mindestwirksamkeit deren Gesamt-Stickstoffgehalts sind in den Basisdaten in Tabelle 5 aufgelistet. Aus Gründen der Hygiene und der Minimierung mikrobieller Kontamination wird empfohlen, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nicht direkt zur Arznei- oder Gewürzpflanzenkultur, sondern gegebenenfalls zur Vorkultur auszubringen.
Verarbeitungsrückstände – Ernterest oder Organischer Dünger
Im oben beschriebenen Beispiel des Zitronenmelisse Frischmasse-Ertrags entfallen 200 dt auf die Blätter und 100 dt auf die Stängel. Werden bei Zitronenmelisse oder bei anderen Kulturen die aussortierten Stängel innerhalb von fünf Tagen wieder auf dasselbe Feld zurückgebracht und verteilt, können sie als nicht abgefahren und damit als Ernterückstände gewertet werden. Werden sie später oder auf ein anderes Feld verbracht, müssen sie als organischer Dünger behandelt und angerechnet werden. Die N-Mindestwirksamkeit des organischen Düngers "Heil- und Gewürzpflanzenstiele, frisch" aus der Basisdaten-Tabelle 5 (Dünger Nr. 95) ist anzusetzen. Dazu kann in den LfL-Rechenprogrammen im Eingabebereich "organische Düngung" der Dünger Heil- und Gewürzpflanzenstiele mit festgesetzten Gehalten ausgewählt werden.
Liegen betriebseigene Nährstoffgehalte der Verarbeitungsreste vor, so können diese als Organischer Dünger mit eigenen Untersuchungen angelegt und genutzt werden. Als Vorlage dient die Düngerart "Heil- und Gewürzpflanzenstiele, frisch". Für die betriebseigenen Stängelreste aus der Kräuterverarbeitung wird empfohlen, einmal pro Jahr N- und P-Gehalt zu bestimmen. Die ermittelten Nährstoffgehalte dürfen für alle im Betrieb verarbeiteten Kulturen herangezogen werden. Wenn die Heil- und Gewürzpflanzenstiele auf Flächen in roten Gebieten ausgebracht werden und sie im Betrieb zugleich der nährstoffmengenmäßig bedeutendste Dünger sind, müssen die Heil- und Gewürzpflanzenstiele untersucht werden.
Zweitfruchtanbau
Bei Heil- und Gewürzpflanzen, die im Sommer oder Herbst nach der Hauptkultur angebaut werden, gibt es je nach Saat-, Ernte- und Umbruchterminen verschiedene Regelungen.
Tabelle 2: Bewertung und Düngung von Heil- und Gewürzpflanzenkulturen, die im Sommer oder Herbst nach einer Hauptkultur angebaut werdenAussaat | Ernte(n) | Umbruch
(nach letzter Ernte) | Zweit-/Zwischen- oder Hauptfrucht | Düngung |
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Nach Umbruch Hauptfrucht | Herbst und Frühjahr | Frühjahr | Zweitfrucht | Nach DBE für die gesamte Kulturdauer
Sperrfrist ab letzter Ernte im Herbst, spätestens 02.10., bis 31.01.
|
Bis 31.07. | Herbst | Herbst | Zweitfrucht | Nach DBE bis 01.10. |
Ab 01.08. | Herbst | Herbst | Zweitfrucht mit Auflagen* | Nach DBE bis 01.10. mit Auflagen* |
Nach Umbruch der Hauptfrucht | Keine Ernte im Aussaat-/Pflanzjahr | _ | Hauptfrucht des Folgejahres | Keine Düngung im Aussaat-/Pflanzjahr Düngung nach DBE im Folgejahr (Hauptfrucht
|
*Die Auflagen sind im folgenden Text beschrieben
DBE = Düngebedarfsermittlung
Bei Untersaaten gilt der Erntetermin der Deckfrucht als Aussaattermin der Untersaat.
Wird die Kultur am 01.08. oder später gesät und nur im Herbst geerntet, handelt es sich eigentlich um eine Zwischenfrucht. Für Gewürzpflanzen zur Trocknung ist die Unterscheidung in Zweit- oder Zwischenfrucht anhand des Aussaat-/Pflanztermins 01.08. nicht relevant, sofern im eigenen Betrieb getrocknet wird oder ein Vertrag mit der Verarbeitungsfirma (Trocknung) mit Angabe der Fläche und Kultur besteht, der im Fall einer Kontrolle vorgezeigt werden muss. Gewürzpflanzenkulturen, die unter diesen Bedingungen nach dem 01.08. gesät/gepflanzt werden, dürfen auch nach dem 01.08. gedüngt werden, wenn ein Düngebedarf besteht. Der Düngemitteleinsatz muss zuvor beim Amt für Landwirtschaft (AELF) gemeldet werden. Wenn eine Fläche komplett nicht geerntet wird, dann muss auch dies dem zuständigen AELF angezeigt werden.
Für die Zweitfrüchte Dill, Koriander, Kerbel und Petersilie gibt es unter der Sammelbezeichnung „Küchenkräuter“ einheitliche Basisdaten. Bei der N-Düngebedarfsermittlung ist der betriebseigene Ertrag der jeweiligen Kultur anzusetzen.
Für die Düngebedarfsermittlung für Zweitfrüchte können die Rechenprogramme LfL Düngebedarf Online und Excel genutzt werden. Dort sind Dill, Koriander, Kerbel und Petersilie als "Küchenkräuter" als Zweitfrüchte auswählbar. Bei Aussaat ab 01.08. und ohne Überwinterung der Kultur ist zur Ermittlung des Düngebedarfs nur "LfL Düngebedarf Excel" geeignet
Informationen zur Düngung von Zweitfrüchten im Ackerbau
Düngung von Druschfrüchten
Der N-Bedarfswert bei Druschfrüchten – wie zum Beispiel bei Arzneifenchel, Kümmel und Nachtkerze (jeweils zur Drogenproduktion) – berücksichtigt sowohl die Frischmasse der abgefahrenen Samen als auch die Frischmasse der Ernterückstände, also des Strohs. Für die Anpassung des N-Bedarfswerts ist alleine der erwartete betriebseigene Samenertrag relevant. Auch bei Druschfrüchten ist vom Drogenertrag (getrocknete Samen) auf den Frischmasseertrag hochzurechnen, das heißt mit dem Eintrocknungsfaktor (EV 1,5 bei Samen) zu multiplizieren. Der P-Bedarf entspricht dem P-Entzug der Samen. In den LfL-Rechenprogrammen wird die Anpassung des N- und P-Bedarfs an das betriebseigene Ertragsniveau automatisch errechnet.
Alle Heil- und Gewürzpflanzen, die nicht zur Drogenproduktion, sondern zur Saatgutvermehrung angebaut werden, werden der Wildkräutersamenvermehrung zugeordnet. Saatgutvermehrungsbestände von Wildkräutern oder Wildgräsern fallen allgemein nicht unter die Arznei- und Gewürzpflanzen. Die Nährstoffgehalte und N-Bedarfswerte der Wildkräuter und Wildgräser sind in den Basisdaten-Tabellen 1a und 9a (Hauptfrüchte des Ackerbaus) unter "Vermehrungspflanzen" zu finden.
Düngung von mehrschnittigen Kulturen
Kulturen, wie zum Beispiel Zitronenmelisse oder Petersilie, die im Ertragsjahr mehr als einmal geschnitten werden, sind mehrschnittige Kulturen. Dabei ist die Länge der gesamten Kulturdauer ohne Belang.
Bei der Düngebedarfsberechnung ist der Gesamtertrag aller Schnitte eines Vegetationsjahrs als betriebsspezifischer Frischmasseertrag anzusetzen. Die berechnete Düngermenge kann bei Stickstoff wie bisher auf die Phase des Bestandsaufbaus und nach den Schnitten aufgeteilt werden.
Besonderheit bei Petersilie und Schnittlauch
Für Petersilie und Schnittlauch gibt die Düngeverordnung unterschiedliche N-Bedarfswerte für den Aufwuchs bis zum ersten Schnitt und für die Aufwüchse nach dem ersten Schnitt vor. Diese Bedarfswerte und die zugrundegelegten Ertragszahlen stammen aus der Produktion für den Frischmarkt. Bei der Produktion für die Kräuterverarbeitung (Trocknung, Frostung) weichen die Erträge vor allem der ersten beiden Schnitte deutlich vom vorgesehenen Ertragsniveau ab, das heißt es wird deutlich früher geerntet. Daher können für diesen Verwendungszweck nun die Verfahren "Petersilie, Blatt-, Verarbeitung" bzw. "Schnittlauch, Verarbeitung, alle Schnitte" verwendet werden. In beiden Verfahren sind für die Düngebedarfsermittlung die Erträge aller Schnitte eines Erntejahres anzusetzen
Düngung von mehrjährigen Kulturen
Ernte in jedem Jahr
Mehrjährige Kulturen – wie zum Beispiel Pfefferminze, Zitronenmelisse, Brennnessel oder Sonnenhut – werden über mehrere Jahre beerntet. Für diese Kulturen ist jährlich eine Düngebedarfsermittlung vorzunehmen. Der N-Bedarfswert in Tabelle 9d bezieht sich auf ein Vegetationsjahr, je nach Datenlage wird zwischen dem 1. Kulturjahr und den Folgejahren unterschieden. Der betriebsspezifische Ertrag des jeweiligen Standjahrs muss bei der Düngebedarfsermittlung eines Schlages herangezogen werden. Bei mehreren Schnitten kann der ermittelte N-Düngebedarf pro Jahr auf die Aufwuchsphasen verteilt werden.
Keine Ernte im Anlagejahr
Bei einigen Kulturen ist im ersten Kulturjahr (Anlagejahr) keine Ernte möglich.
Handelt es sich dabei um die Hauptfrucht (im Mehrfachantrag), besteht ein Düngebedarf. Dazu gilt:
- Zur Düngebedarfsermittlung von Blattfrüchten im Anlagejahr muss die Frischmasse des zu erwartenden Aufwuchses abgeschätzt werden, es darf dabei maximal 50 % des durchschnittlichen Ertrags aus Tabelle 1d angesetzt werden.
- Zur Düngebedarfsermittlung bei Druschfrüchten kann bis 50 % des Kornertrags, der im Folgejahr erwartet wird, angesetzt werden.
Handelt es sich um die Zweitfrucht ohne Ernte im Anlagejahr, so darf diese im Anlagejahr nicht gedüngt werden.
Ernte nur im letzten Jahr
Einige Wurzelfrüchte erfordern eine mehrjährige Kultivierung bis zur Ernte, zum Beispiel Gelber Enzian, Arzneirhabarber.
In Tabelle 9d sind die N-Bedarfswerte für jedes Kulturjahr angegeben. Diese leiten sich je nach Kultur aus den N-Entzügen im Erntejahr, aufgeteilt auf die übliche Anzahl an Kulturjahren, ab (zum Beispiel Arzneirhabarber) oder aus N-Düngeempfehlungen in der Literatur (zum Beispiel Gelber Enzian). Die erforderliche N-Düngung kann wie gewohnt auf mehrere Gaben aufgeteilt werden.
Bei langsam wachsenden Kulturen, wie zum Beispiel Gelber Enzian, ist nur ein geringer jährlicher P-Bedarf zu erwarten. Dieser wird in den Jahren ohne Ernte über den Bodenvorrat gedeckt. Daher erfolgt bei solchen Kulturen die P-Düngung nur im Erntejahr. In den LfL-Rechenprogrammen sind die beiden Kulturphasen getrennt angegeben.
Für starkwüchsige Arten, wie zum Beispiel den Arzneirhabarber, tritt dagegen in jedem Kulturjahr ein P-Düngebedarf ein, um das P-Angebot im Boden bedarfsgerecht und zeitnah zu ergänzen. Dabei kann der P-Entzug des Erntejahres gleichmäßig auf alle Anbaujahre verteilt werden. In den LfL-Rechenprogrammen ist dazu der im Erntejahr zu erwartende Wurzelertrag einzutragen. Es wird dann der P-Düngebedarf für das aktuelle Jahr errechnet.
Wurzelernte zu Kulturende nach mehrmaliger Kraut- oder Blütenernte
Bei einigen Kulturen, von denen über mehrere Jahre das Kraut, die Blüten oder die Früchte geerntet werden, können zum Abschluss der Kultur auch die Wurzeln genutzt werden, zum Beispiel bei Sonnenhut-Arten, Schlüsselblume, Liebstöckel.
Für diese sind in Tabelle 9d die jährlichen N-Bedarfswerte angegeben, die sich vorwiegend aus der Krautnutzung ergeben. Bei Sonnenhut, der viel Wurzelbiomasse bildet, wurden die N-Entzüge der Wurzeln auf drei Kulturjahre aufgeteilt und bei der Berechnung des jährlichen N-Bedarfswerts berücksichtigt. Auch im Jahr der Wurzelernte muss bei Sonnenhut und Liebstöckel der Krautertrag zur Ermittlung des Düngebedarfs angegeben werden.
Für die Ermittlung des P-Düngebedarfs werden die Entzüge der Blüten oder des Krauts jährlich und der Entzug durch die Wurzelernte erst im letzten Erntejahr berücksichtigt. Dazu wird im Jahr der Wurzelernte in den LfL-Düngebedarf-Programmen in der Spalte "Strohbergung" (Excelversion) bzw. "Stroh-/Blattbergung" (Online-Version) ein "ja" angegeben. Falls in Kulturen, in denen es nur ein Haupternteprodukt gibt, fälschlich "ja" ausgewählt wird, hat dies keinen Effekt auf die Berechnung.
Nährstoffdaten für die Stoffstrombilanz
In Basisdaten-Tabelle 1d sind die Nährstoffgehalte aufgelistet. Diese können zur Berechnung der Stoffstrombilanz herangezogen werden. Alternativ können eigene plausible und repräsentative Analyseergebnisse genutzt werden.
Manche Wurzelkulturen werden erst nach mehreren Kulturjahren geerntet. Werden diese in den Jahren ohne Ernte entsprechend ihres Bedarfs gedüngt, wirken sich solche Kulturen während der erntelosen Jahre ungünstig auf die betriebliche Stoffstrombilanz aus. Im Erntejahr ist dagegen ein Abfuhrüberschuss zu erwarten. Dieser Effekt wird dadurch abgepuffert, dass der betriebliche Durchschnitt der Bilanzierung über mehrere Jahre bewertet wird. Zudem stehen in den Betrieben häufig unterschiedlich alte Kulturen auf den Flächen, damit regelmäßige Ernten möglich sind. Dadurch gleichen sich Aufbau- und Erntejahre potenziell aus.
Wenn Basisdaten fehlen oder stark von der betrieblichen Erfahrung abweichen
Bei der Artenvielfalt der Arznei-, Gewürz-, Tee- und Kosmetikpflanzen liegen nicht für alle Arten Nährstoffdaten vor. Daher sind in den Basisdaten Tabellen 1d und 9d vorwiegend Nährstoffgehaltsdaten und N-Bedarfswerte von Arten veröffentlicht, für die Nährstoffdaten, Düngeempfehlungen oder/und Codes für den Flächennutzungsnachweis vorliegen. Im Zuge der Beratungen zur Düngeverordnung werden nach Bedarf weitere Empfehlungen ausgesprochen, die von der LfL an dieser Stelle kontinuierlich veröffentlicht werden. In größeren Abständen werden auch die Tabellen 1d und 9d entsprechend ergänzt.
Wenn Basisdaten für Ihre Kultur fehlen:
- prüfen, ob inzwischen Zahlen in den aktuellen Basisdaten Tabellen 1d und 9d ergänzt wurden
- prüfen, ob die Kultur unter "Empfehlungen für Kulturen, für die keine Basisdaten publiziert sind", zu finden ist
- falls dies nicht der Fall ist, bitte Kontakt mit der Beratungsstelle aufnehmen
Wenn bei der Düngebedarfsermittlung der resultierende Düngebedarf auf Grund der publizierten Basisdaten für eine Kultur deutlich unter der betrieblichen Erfahrung liegt, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Beratungsstelle auf, bevor Sie den Dünger ausbringen. Liegt der resultierende Düngebedarf höher als in der bisherigen betrieblichen Düngepraxis, darf und soll weniger gedüngt werden als die Berechnung ergeben hat.
Um noch verlässlichere Bedarfs- und Entzugszahlen für die Düngeplanung bereitstellen zu können, wurden 2019 bis 2021 weitere Daten erhoben. Durch die gezielte Probenentnahme bei den betreffenden Kulturen in bundesweiter Zusammenarbeit wurde die Datenbasis aktualisiert und verbessert. Weitere Daten werden bei Bedarf, zum Beispiel nach Hinweisen aus der Praxis, ermittelt.
Praxiserhebung: Bedarfsgerechte Düngung (neue DüV) von Arznei- und Gewürzpflanzen
Empfehlungen für Kulturen, für die bisher keine Basisdaten veröffentlicht wurden
Hinweis
Derzeit keine weiteren Empfehlungen.
Hinweis zur Nutzung der LfL-Rechenprogramme
Excel-Version: Arznei- und Gewürzpflanzen, die unter "Eigene Angaben", dort "Hauptfrüchte (Gemüse, Heil-/Gewürzpflanzen und Sonstige)", nicht zur Auswahl stehen, können im darunter befindlichen Abschnitt eingetragen werden. Die dazugehörigen Daten sind dieser Umsetzungsbestimmung zu entnehmen. Sind die Werte eingetragen, erscheint die Kultur in der Pull-down-Liste etwas unterhalb der anderen Hauptkulturen (gegebenenfalls abwärts scrollen). Im Online-Programm "LfL Düngebedarf" ist das Anlegen einer sonstigen Kultur nicht möglich.
Weitere LfL-Informationen zur Düngung in landwirtschaftlichen Kulturen