Amtliche Saatenanerkennung: Getreide
Zentrale Aufgabe der Amtlichen Saatenanerkennung ist die Sicherstellung der Marktversorgung mit qualitativ hochwertigem Saat- und Pflanzgut.
Ergebnisse in Bayern – Ernte 2024
Aktuelle Ergebnisse der Feldbestandsprüfung und Beschaffenheitsprüfung
- Anmeldestatistik Wintergetreide – Ernte 2024 – endgültige Zahlen – Stand: 02.08.2024 264 KB
- Anmeldestatistik Sommergetreide und Mais – Ernte 2024 – endgültige Zahlen – Stand: 02.08.2024 230 KB
- Feldbestandsprüfung Wintergetreide – Ernte 2024 – endgültige Zahlen – Stand: 17.09.2024 197 KB
- Feldbestandsprüfung Sommergetreide und Mais – Ernte 2024 – endgültige Zahlen – Stand: 17.09.2024 193 KB
- Beschaffenheitsergebnisse Wintergetreide – Ernte 2024 – vorläufige Zahlen – Stand: 24.10.2024 201 KB
Ergebnisse in Bayern – Ernte 2023
Ergebnisse der Feldbestandsprüfung und Beschaffenheitsprüfung
Abwicklung des Anerkennungsverfahrens in Bayern
Im Amtlichen Anerkennungsverfahren für Saatgut sind zwei Prüfungen zu durchlaufen, um einen Bescheid über die Zertifizierung der Ware zu erhalten.
Nachdem die Züchter die Flächen, auf denen Saatgut ihrer Sorten erzeugt werden soll, bei der Anerkennungsstelle gemeldet haben, erfolgt in der Arbeitsgruppe IPZ 6a die Überprüfung der eingegangenen Daten nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes und der Saatgutverordnung.
Die anschließende Feldbestandsprüfung wird von den Fachzentren für Pflanzenbau der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten organisiert und mit Hilfe von Mitarbeitern des LKP (Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung e.V.) durchgeführt. Ziel der Feldbestandsprüfung ist, den Aufwuchs des Saatguts vor Fremdbefruchtung, Sortenvermischung, relevanten Krankheiten und Fremdbesatz freizuhalten.
Eine weitere Prüfung ist die Beschaffenheitsprüfung des geernteten, gereinigten Saatmaterials. Mitarbeiter vom LKP ziehen vor Ort eine repräsentative Probe. Auch die Probenahme obliegt der amtlichen Beauftragung und wird von den Fachgebieten L 3.1 der ÄELF betreut. Die Saatgutmuster werden in den Saatgutprüfstellen in Freising (IPZ 6c), Veitshöcheim (LWG, A3) und Bergen (Privatlabor) auf Keimfähigkeit, technische Reinheit und Besatz untersucht. Je nach Fruchtart spielen auch andere Untersuchungskriterien für die Zertifizierung eine wichtige Rolle.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden in der Anerkennungsstelle zusammengetragen und je nach Einhaltung der gesetzlichen Normen ein Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid erstellt. Erst mit dem amtlichen Anerkennungsattest darf der Händler seine Saatware in den Verkehr bringen.
Nachdem die Züchter die Flächen, auf denen Saatgut ihrer Sorten erzeugt werden soll, bei der Anerkennungsstelle gemeldet haben, erfolgt in der Arbeitsgruppe IPZ 6a die Überprüfung der eingegangenen Daten nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes und der Saatgutverordnung.
Die anschließende Feldbestandsprüfung wird von den Fachzentren für Pflanzenbau der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten organisiert und mit Hilfe von Mitarbeitern des LKP (Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung e.V.) durchgeführt. Ziel der Feldbestandsprüfung ist, den Aufwuchs des Saatguts vor Fremdbefruchtung, Sortenvermischung, relevanten Krankheiten und Fremdbesatz freizuhalten.
Eine weitere Prüfung ist die Beschaffenheitsprüfung des geernteten, gereinigten Saatmaterials. Mitarbeiter vom LKP ziehen vor Ort eine repräsentative Probe. Auch die Probenahme obliegt der amtlichen Beauftragung und wird von den Fachgebieten L 3.1 der ÄELF betreut. Die Saatgutmuster werden in den Saatgutprüfstellen in Freising (IPZ 6c), Veitshöcheim (LWG, A3) und Bergen (Privatlabor) auf Keimfähigkeit, technische Reinheit und Besatz untersucht. Je nach Fruchtart spielen auch andere Untersuchungskriterien für die Zertifizierung eine wichtige Rolle.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden in der Anerkennungsstelle zusammengetragen und je nach Einhaltung der gesetzlichen Normen ein Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid erstellt. Erst mit dem amtlichen Anerkennungsattest darf der Händler seine Saatware in den Verkehr bringen.