Tierzuchtrecht
Rechtliche Grundlagen der Tierzucht

Paragrafenzeichen

Eine planmäßige Zuchtarbeit bildet die Basis für leistungsfähige, gesunde und wirtschaftliche Nutztiere. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Tierzucht gehört das Tierzuchtrecht zu den ältesten gesetzlichen Regelungen. Wie auch in anderen Bereichen, machten die Ausweitung der Europäischen Gemeinschaft und der zunehmende Handel mit Zuchttieren und Zuchtprodukten eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Tierzuchtgesetzgebungen notwendig.

EU-Tierzuchtverordnung

Die EU hat zum 08.06.2016 eine EU-Tierzuchtverordnung erlassen, die das Tierzuchtrecht innerhalb der EU einheitlich regelt. Diese Verordnung wurde zum 01.11.2018 wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten die nationalen Regelungen angepasst werden.

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes“ (Tierzuchtdurchführungsverordnung-TierZDV)

Die Tierzuchtdurchführungsverordnung regelt bundesweit einheitlich Anforderungen zu folgenden Themen:
  • Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
  • Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
  • Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
Die TierZDV ersetzt dabei die Samenvorordnung, die Verordnung über Zuchtorganisationen und die Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz.

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes (Tierzuchtdurchführungsverordnung - TierZDV) Externer Link

Tierzuchtgesetz

Mit in Kraft treten der neuen EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 wurde auch das nationale Tierzuchtgesetz aktualisiert. Seit 25.01.2019 gilt nun das Gesetz zur Neuordnung der Tierzucht - Tierzuchtgesetz in der Fassung vom 18.01.2019. Im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung:

Tierzuchtgesetz Externer Link

Gesetz über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (ZuVLFG) und Zuständigkeitsverordnung (ZustV)

Im Gesetz über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (ZuVLFG) in Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) und den Bestimmungen in der Bayerischen Tierzuchtverordnung (BayTierZV) sind die Zuständigkeiten für den Vollzug des Tierzuchtrechts in Bayern geregelt. Zudem enthält es, ergänzend zum Tierzuchtgesetz des Bundes, u.a. Regelungen zur Meldepflicht von Erbfehlern (genetischen Defekten), zur Genreserve und zur Bienenzucht- und -haltung.
Artikel 2 des ZuVLFG nimmt die Ermächtigung nach § 9 Absatz 2 des Bundestierzuchtgesetzes war und bestimmt, in Verbindung mit § 1 der BayTierZV, die Zuständigkeiten für die Durchführung von Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung.

Bayerische Tierzuchtverordnung

Die Bayerische Tierzuchtverordnung benennt die zuständigen Stellen für die Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen sowie für die Veröffentlichung der Ergebnisse daraus. Sie enthält zudem die Prüfungsordnung für Lehrgänge über künstliche Besamung, Lehrgänge über Embryotransfer sowie Kurzlehrgänge über künstliche Besamung.

Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechts (Bayerische Tierzuchtverordnung - BayTierZV) vom 12. Februar 2008 Externer Link

Bayerische Tierzuchtrichtlinie

Die bayerische Tierzuchtrichtlinie regelt vorrangig die Durchführung der Leistungsprüfungen in Bayern. Die Bayerische Tierzuchtrichtlinie wird aktuell überarbeitet, um die Inhalte an das neue Tierzuchtgesetz anzupassen.

7824-L Richtlinien zum Vollzug tierzuchtrechtlicher Vorschriften (TierZR) Externer Link

Förderung der Tierzucht

Gefördert werden staatlich anerkannte Züchtervereinigungen, die im öffentlichen Interesse liegende züchterische Aufgaben durchführen und verschiedene Dienstleistungen für Zuchtbetriebe anbieten.

Förderwegweiser Externer Link

Ansprechpartnerin
Claudia Eikermann
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7175
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de