Pressemitteilung - 02. August 2017
Die Biergartenspezialität Obazda mit Herkunftsschutz gezielt vermarkten

Seit 2015 ist die Käsezubereitung „Obazda/Obatzter“ europaweit als Geografische Angabe geschützt (g.g.A.). Die bayerischen Gastwirte sind durch aktuelle Schlagzeilen wie „EU-Verbot für Obatzten“ stark verunsichert. Jeder Gastronom in Bayern kann diese geschützte Spezialität herstellen, wenn die hinterlegte Produktbeschreibung, die sogenannte Spezifikation, als Rahmenrezeptur eingehalten wird. Zur Überwachung der Herstellung muss sich jeder Gastwirt, der Obazdn selbst herstellt, einem Kontrollsystem unterstellen. Auch Bayerns Gastwirte können die berühmte Biergartenspezialität jetzt als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) mit dem entsprechenden EU-Siegel kennzeichnen und in ihrem Sinne vermarkten.

Brotzeit mit Breze und Obazda sowie Bierglas im HintergrundZoombild vorhanden

Bayerische Brotzeit mit Obazda

Obazda ist eine bayerische Spezialiät mit einer langen Tradition. Katharina Eisenreich, Wirtin des Bräustüberls in Weihenstephan, bot ihn erstmals 1958 ihren Frühschoppen- und Brotzeitgästen an. Seit dieser Zeit ist Obazda/Obatzter nicht mehr aus bayerischen Biergärten wegzudenken und mittlerweile so berühmt, dass sein Schutz vor Missbrauch von der Schutzgemeinschaft Obazda beantragt wurde. Im Jahr 2015 wurde Obazda/Obatzter in das von der EU geführte Verzeichnis der geschützten Herkunftsbezeichnungen eingetragen - neben weiteren 30 Spezialitäten aus Bayern wie Allgäuer Emmentaler.
Die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist in Bayern für die Herstellerkontrolle zuständig. Sie möchte auch „kleine“ Hersteller wie Gastwirte ins Boot holen und ein vereinfachtes Kontrollsystem anbieten, das auf die Gastronomie zugeschnitten ist:
Gespräche der LfL mit den beteiligten Akteuren, wie dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V., zum Aufbau eines vereinfachten Kontrollsystems für die Herstellung von Obazdn in der Gastwirtschaft sind für September 2017 angesetzt.

Kontakt:
LfL-Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte

Tel. 089 17800-333
E-Mail: Geoschutz@lfl.bayern.de