Pressemitteilung – 05. Juni 2020, Miesbach
Änderungen der ALB-Allgemeinverfügungen in Miesbach

Die Landesanstalten für Landwirtschaft (LfL) und Wald und Forstwirtschaft (LWF) haben am 5. Juni Änderungen der Allgemeinverfügungen über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) veröffentlicht. Es handelt sich um Erweiterungen der bisherigen Befallszone in Richtung Südosten und Nordwesten.

In den Allgemeinverfügungen werden die Quarantänezone sowie die dort zu ergreifenden Maßnahmen gegen den ALB festgelegt. Diese jetzt bekanntgegebenen Änderungen ergeben sich aus den Funden von Larven und Eiablagen des Käfers während der achtwöchigen Fällungen, die Mitte Mai endeten. Je ein Befallsbaum erweitert die Befallszone in Richtung Südosten und Nordwesten. Da es sich bei der nördlichen Fläche um öffentlichen Grund handelt, erfolgten hier die Fällungen in Abstimmung mit der Stadt und dem Staat innerhalb der bereits abgeschlossenen Fällaktion. Im Südosten sind knapp zehn Privatgrundstücke betroffen. Mit den Eigentümern wird zurzeit das weitere Vorgehen abgestimmt.

Die in der abgeschlossenen Fällaktion genommenen Holzproben wurden im Freisinger Quarantänelabor der LfL untersucht. Die Ergebnisse bewirken keine Erweiterung der Befallszone über die zwei bereits festgestellten Bereiche hinaus. Die detaillierte Auswertung und Zusammenstellung der Daten erfolgt zurzeit. Eine geplante Informationsveranstaltung kann bedingt durch die Coronabeschränkungen nicht stattfinden. Wir werden die Ergebnisse im Internet und über die Regionalmedien veröffentlichen, sobald sie uns vorliegen.

Die ergänzenden Maßnahmen der LfL laufen zeitlich parallel: Aktuell werden mit Unterstützung des Bauhofes 30 Fangbäume im Bereich der Miesbacher Befallszone gepflanzt. Dabei handelt es sich um Ahornbäume, die Lieblingspflanze des ALB. Sie sind Bestandteil des Monitoringkonzeptes und werden regelmäßig auf Befallsmerkmale überprüft. An den Bäumen sollen frühzeitig Hinweise auf noch vorhandene Käfer gefunden und durch sie der ALB daran gehindert werden, wegen der jetzt im Gebiet fehlenden Wirtsbäume, auszuschwärmen oder auf bisher nicht befallene Laubbaumgattungen überzugehen. Spätestens im nächsten Herbst werden diese Fangbäume entfernt und vernichtet, um jegliche mögliche Entwicklung eines Käfers zu verhindern. Ergänzt wird diese Monitoringmaßnahme durch knapp 50 Pheromonfallen, die in der Befallszone und den angrenzenden Bereichen an ausgesuchten Standorten in vorhandene Bäume gehängt wurden. Straßenschilder, die zur Markierung der Quarantänezonengrenze dienen, wurden in Miesbach bereits vor einigen Monaten aufgestellt.

Der Miesbacher ALB-Gebietsbeauftragte der LfL, Gerhard Kraus, hat – gemeinsam mit seinem ALB-Spürhund Louis – ein Büro im Rathaus bezogen, sodass beide ab jetzt für ihre Aufgaben im Siedlungs- und Offenlandbereich vor Ort bereit sind. Gerhard Kraus ist Diplom-Gartenbauingenieur (FH) und war bisher für das ALB-Befallsgebiet in Neubiberg zuständig

Telefon: Mo bis Mi und Fr: 9 bis 12 Uhr, Do: 13 bis 16 Uhr
Tel. 08161 71-5730
E-Mail: ALB@LfL.bayern.de

Käfer am Stamm

Asiatischer Laubholzbockkäfer (Quelle: LfL)

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Karte der Quarantäne-zone Miesbach

Quarantänezone in Miesbach, 5.6.2020

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Spürhund am Baumstamm

ALB-Spürhund Louis (Quelle: LfL)

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Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.