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Vermarktung von Eiern/Packstellen
Wenn Sie die Eier über das Haustürgeschäft hinaus an Wiederverkäufer vermarkten oder auch in Ihrem Hofladen Eier nach Gewichtsklassen sortiert anbieten wollen, benötigen Sie neben Ihrer Registrierung als Erzeugerbetrieb auch eine Registrierung als Packstelle.
Merke: Nur zugelassene Packstellen dürfen Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren und verpacken.
Übersicht über die erforderliche Registrierung bzw. Kennzeichnungen nach Vermarktungswegen
Ablauf der Registrierung:
Bitte verwenden Sie für die Beantragung einer entsprechenden Registriernummer für Packstellen das Formular "Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern":
Formulare
zusätzliche Informationen in Schaubildern:
Auflagen:
Mit der Genehmigung Ihrer Packstelle stehen Ihnen alle Vermarktungswege offen. Vom Gesetzgeber aus müssen Sie hierfür bestimmte Auflagen einhalten:
- Führen der Zukaufliste (von wem kommen die Eier, welche Mengen; auch anzugeben, wenn die Eier vom eigenen Erzeugerbetrieb stammen !)
- Sortierliste (wieviel S, M, L, XL Eier werden täglich sortiert?)
- Verkaufsliste (welche Mengen werden wo und wann umgesetzt?)
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 6 Monate.
Nachfolgend finden Sie alle Formulare für Legehennebetriebe:
Formulare
November 2011
Ralf Bundschuh, Katrin Brand
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332
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