Fischartenkartierung Die Kartierung der Fischbestände in Bayern gibt einen Überblick in die derzeitige Bestandssituation. Dieser dient als Grundlage für Bewirtschaftungsmaßnahmen.
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Verordnungsabhängige Dokumentationspflichten zum Schutz des Europäischen Aals Fischereibetriebe und Fischereivereine, die Aale erwerbsmäßig fangen, vermarkten bzw. mit ihnen handeln, sind verpflichtet, diesbezügliche Aufzeichnungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür liefern die EU-Aalverordnung sowie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES).
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Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Fischerei
Tel.: 08151/2692-121 • Fax: 08151/2692-170