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Landesanstalt für LandwirtschaftFischerei → Fluss- und Seenfischerei
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Verordnungsabhängige Dokumentationspflichten zum Schutz des Europäischen Aals

Fischereibetriebe und Fischereivereine, die Aale erwerbsmäßig fangen, vermarkten bzw. mit ihnen handeln, sind verpflichtet, diesbezügliche Aufzeichnungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür liefern die


EU-Aalverordnung - gültig im Bodensee sowie im Main mit seinen aalrelevanten Nebengewässern

Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) - gültig in Ganz Bayern


Die Art der Aufzeichnungspflicht unterscheidet sich hierbei zwischen Fischereibetrieben und Fischereivereinen sowie innerhalb und außerhalb des bayerischen Aaleinzugsgebietes (Bodensee sowie Main mit seinen aalrelevanten Nebengewässer, siehe Abbildung).


Gemäß EU-Aalverordnung gemeldetes Aaleinzugsgebiet in Bayern

Gewässer des bayerischen Aaleinzugsgebietes in Tabellenform  PDF-Dokument


Es bestehen folgende gesetzliche Aufzeichnungspflichten für:



September 2010
Dr. Michael Schubert
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
Tel.: 08151/2692-121 • Fax: 08151/2692-170