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EEG 2012 - Einsatzstoffe nach Biomasseverordnung
Das EEG 2012 führt für Strom aus Biomasse eine von den eingesetzten Einsatzstoffen abhängige Vergütungssystematik ein. Dazu werden alle Einsatzstoffe in drei Einsatzstoffvergütungsklassen eingeteilt und in den Anlagen 1 - 3 der Biomasseverordnung (Inkrafttreten am 01. Januar 2012) mit dem jeweiligen Energieertrag aufgelistet. Der Stromanteil, der aus Einsatzstoffen der Anlage 1 erzeugt wird, wird ausschließlich mit der Grundvergütung vergütet. Diese Vergütung erhöht sich anteilig für Strom, der aus Einsatzstoffen der Anlage 2 (Einsatzstoffvergütungsklasse I) bzw. der Anlage 3 (Einsatzstoffvergütungsklasse II) erzeugt wird.
Infolge der unterschiedlichen Vergütung von Strom abhängig von den individuell eingesetzten Stoffen ist die Zuordnung zu den Einsatzstoffvergütungsklassen von entscheidender Bedeutung. Zur Erleichterung der Einordnung werden im Folgenden die einzelnen in den Anlagen 1-3 der Biomasseverordnung (Stand: 01. Oktober 2011) aufgelisteten Einsatzstoffe näher beschrieben.
Die folgenden Beschreibungen, welche die einzelnen Einsatzstoffe näher bestimmen, sind nicht rechtsverbindlich.
Einsatzstoffe nach Biomasseverordnung
- (15 Seiten, 111 KB)
Januar 2012
Ulrich Keymer
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ländliche Strukturentwicklung, Betriebswirtschaft und Agrarinformatik
Tel.: 089/17800-111 • Fax: 089/17800-113
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